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Gruppe III. Chemische Industrie.
geren Sorten von Seidestoffen tritt sie daher nicht selten als Verfäl-
schungsmittel auf. Dieselben Eigenschaften machen die Jutefaser auch
als Substitut für Haare zu Chignons besonders geeignet. Nicht unbe
deutende Mengen von Jute werden als Kette in der Teppichfabrikation
überhaupt und im gefärbten Zustand für sich allein besonders zu
Treppenteppichen verarbeitet.
Die Hauptverwendung bleibt aber immer noch die für Erzeugung
gröberer Gewebe, welche zu Sackzeug und überhaupt als Verpackungs
mittel gebraucht werden.
Häufig lässt sich bei Jutegeweben und Garnen ein schwacher aber
unangenehmer Geruch wahrnehmen, welcher irrthümlich der Jute selbst
zugeschrieben wird. Derselbe rührt von dem beim Verspinnen zum
Einfetten der Faser verwendeten Fischthran her und verliert sich all-
mälig beim Gebrauch.
Mit der zunehmenden Vervollkommnung der Jutegespinnste stei
gerten sich die Anforderungen, diese Producte in einem möglichst voll
kommen gebleichten Zustand zu erzeugen, allein die Versuche, welche
man in dieser Richtung anstellte, blieben lange erfolglos und die Mei
nung war daher ziemlich allgemein verbreitet, dass die Jutefaser sich
überhaupt künstlich nicht bleichen lasse.
Dass die Bleichung der Jute einige Schwierigkeit macht, kann
nicht befremden, wenn man den stark verholzten Zustand und verän
derlichen Charakter der Zellenmembran dieser Faser in Betracht zieht.
Die Aufgabe des Bleichprocesses ist in diesem Falle, eine nicht unbe
trächtliche Menge incrustirender Substanz aus der Zellenmembran zu
entfernen, ohne die Cohäsion derselben zu beeinträchtigen. Bleibt die
Entfernung derselben unvollsändig, so ist die erzielte Bleichung nur
eine vorübergehende und schadet dann mehr als sie nützt, da durch die
oberflächliche Einwirkung der angewandten Oxydationsmittel die Nei
gung, sich zu färben, in den in der Membran zurückgehaltenen incrusti-
renden Substanzen nur noch vermehrt wird.
Da bei dem Bleichen der Jute für textile Zwecke die Erhaltung
der Festigkeit der Faser vor Allem zu beachten ist, so können nur
subtile Mittel angewendet werden und es dürfte sich daher für diesen
Zweck der intermittirende Process (S. 20) ganz besonders eignen.
Im Laufe der letzten zehn Jahre wurden in England gegen zwanzig
Patente auf verschiedene Verfahren zum Bleichen der Jute genommen,
allein dieselben enthalten weder im Princip noch im Wesen etwas we
sentlich Neues; auch scheint man von denselben kaum eine Anwendung
gemacht zu haben.
Erst ganz in neuerer Zeit wurde durch eine Firma in Irland das
Patent von W. Hodges (1873, Nro. 1672) aufgenommen; dieses soll
seinem Zweck vollkommen entsprechen. Nach diesem Verfahren wer
den die Jutegespinnste oder Gewebe nach einer vorausgehenden Be-