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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Mittelschulen: IX. Physik. B. An Realschulen. 
physikalisches Lehrmittel aufmerksam, so z. B. im J. 1862 auf das Universal- 
Rheometer von Zenger. 
Die k. k. Gymnasien jener Provinzial-Hauptstädte, in welchen vor der 
grossen Reform (1850) die beiden philosophischen Jahrgänge — getrennt von einer 
Universität — bestanden, haben von letzteren ein meist brauchbares physika 
lisches Cab inet übernommen; jene k. k. Gymnasien aber, bei welchen diess nicht 
der Pall war, haben zur ersten Anschaffung der nothwendigsten Apparate ent 
sprechende Summen von den dazu verpflichteten Behörden oder Corporationen 
bezogen. Ein Gleiches geschieht noch heute bei der Schaffung neuer Gymnasien 
von den betreffenden Gründern dieser Lehranstalten. Die weitere Ergänzung der 
physikalischen Sammlung erfolgt dann aus dem Theilbetrage des bei Aufnahme 
der Schüler eingehobenen Lehrmittel-Beitrages und durch ausserordentliche Zu 
schüsse von Seite des Unterrichts-Ministeriums oder jener, welche sich für die 
Herheischaffung der Lehrmittel verpflichtet haben. Im Ganzen und Grossen ist 
— wie sich weiterhin ergeben wird — der Stand der physikalischen Samm 
lungen der öffentlichen Gymnasien in Oesterreich ein befriedigender. 
B. An Realschulen. 
Lehrziel für die untern Classen: Durch das Experiment vermittelte Kenntniss 
der leichtfasslichen Naturerscheinungen und ihrer Gesetze mit Berücksichtigung der ver 
ständlichsten praktischen Anwendungen. 
Für die oberen Classen: Verständniss der bedeutendsten Naturerscheinungen und 
Naturgesetze, durch den elementar - mathematischen Beweis gesichert; Anwendung dieser 
Lehren auf das Gesammtbild der Erde, als eines aus Naturkörpern zusammengesetzten, ein 
heitlichen, gesetzmässig entwickelten Ganzen. 
Vertheilung des Lehrstoffes: 
Unter-Realschule. Inder dritten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Experimental 
physik. Allgemeine Eigenschaften der Körper, Wärme, Statik und Dynamik fester, tropf 
barer und ausdehnsamer Körper. 
In der vierten Classe, wöchentlich 2 Stunden: Experimental-Physik. Schall, Licht, 
Magnetismus, Elektricität. 
Ober-Realschule. In der sechsten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Allgemeine 
Eigenschaften der Körper, Wirkungen der Molekularkräfte, Mechanik, Akustik. 
In der siebenten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Elektricität, Magnetismus, Wärme, 
Optik, Grundlehren der Astronomie und mathematischen Geographie. 
Auch an der Realschule hat bereits der Stundenplan für die Physik seine 
Geschichte. Im Organisations-Entwürfe (1849) waren der dreiclassigen Unter- 
Realschule zugewiesen: In der I. Classe wöchentlich 2 Stunden; in der II. Classe 
im I. Semester 2, und im 2. Semester 4 Stunden; also im Durchschnitt 3 Stunden. 
In der Ober - Realschule sollten in der V. Classe wöchentlich 
4 und in der VI. Classe wöchentlich 5 Stunden Physik gelehrt werden. Das 
Statut iiir Realschulen von 1851, nach welchen in Wirklichkeit von 1851 bis 
einschliesslich 1867 gelehrt worden ist, setzte in der VI. Classe nur 4 Stunden
	        
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