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Mittelschulen: IX. Physik. B. An Realschulen.
physikalisches Lehrmittel aufmerksam, so z. B. im J. 1862 auf das Universal-
Rheometer von Zenger.
Die k. k. Gymnasien jener Provinzial-Hauptstädte, in welchen vor der
grossen Reform (1850) die beiden philosophischen Jahrgänge — getrennt von einer
Universität — bestanden, haben von letzteren ein meist brauchbares physika
lisches Cab inet übernommen; jene k. k. Gymnasien aber, bei welchen diess nicht
der Pall war, haben zur ersten Anschaffung der nothwendigsten Apparate ent
sprechende Summen von den dazu verpflichteten Behörden oder Corporationen
bezogen. Ein Gleiches geschieht noch heute bei der Schaffung neuer Gymnasien
von den betreffenden Gründern dieser Lehranstalten. Die weitere Ergänzung der
physikalischen Sammlung erfolgt dann aus dem Theilbetrage des bei Aufnahme
der Schüler eingehobenen Lehrmittel-Beitrages und durch ausserordentliche Zu
schüsse von Seite des Unterrichts-Ministeriums oder jener, welche sich für die
Herheischaffung der Lehrmittel verpflichtet haben. Im Ganzen und Grossen ist
— wie sich weiterhin ergeben wird — der Stand der physikalischen Samm
lungen der öffentlichen Gymnasien in Oesterreich ein befriedigender.
B. An Realschulen.
Lehrziel für die untern Classen: Durch das Experiment vermittelte Kenntniss
der leichtfasslichen Naturerscheinungen und ihrer Gesetze mit Berücksichtigung der ver
ständlichsten praktischen Anwendungen.
Für die oberen Classen: Verständniss der bedeutendsten Naturerscheinungen und
Naturgesetze, durch den elementar - mathematischen Beweis gesichert; Anwendung dieser
Lehren auf das Gesammtbild der Erde, als eines aus Naturkörpern zusammengesetzten, ein
heitlichen, gesetzmässig entwickelten Ganzen.
Vertheilung des Lehrstoffes:
Unter-Realschule. Inder dritten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Experimental
physik. Allgemeine Eigenschaften der Körper, Wärme, Statik und Dynamik fester, tropf
barer und ausdehnsamer Körper.
In der vierten Classe, wöchentlich 2 Stunden: Experimental-Physik. Schall, Licht,
Magnetismus, Elektricität.
Ober-Realschule. In der sechsten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Allgemeine
Eigenschaften der Körper, Wirkungen der Molekularkräfte, Mechanik, Akustik.
In der siebenten Classe, wöchentlich 4 Stunden: Elektricität, Magnetismus, Wärme,
Optik, Grundlehren der Astronomie und mathematischen Geographie.
Auch an der Realschule hat bereits der Stundenplan für die Physik seine
Geschichte. Im Organisations-Entwürfe (1849) waren der dreiclassigen Unter-
Realschule zugewiesen: In der I. Classe wöchentlich 2 Stunden; in der II. Classe
im I. Semester 2, und im 2. Semester 4 Stunden; also im Durchschnitt 3 Stunden.
In der Ober - Realschule sollten in der V. Classe wöchentlich
4 und in der VI. Classe wöchentlich 5 Stunden Physik gelehrt werden. Das
Statut iiir Realschulen von 1851, nach welchen in Wirklichkeit von 1851 bis
einschliesslich 1867 gelehrt worden ist, setzte in der VI. Classe nur 4 Stunden