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Full text: Amtlicher Katalog der Ausstellung des Deutschen Reiches - Wiener Weltausstellung

XII 
Grundeigenthum. 
Von dem Gesammtareale des Deutschen Reiches sind etwa 
49 Procent Garten- und Ackerland, 18 Procent Wiesen 
und Weiden, 25 Procent Waldungen, der Rest (8 Pro 
cent) ist unproductive Fläche. Muss dieses Verhältniss im 
Allgemeinen als ein günstiges betrachtet werden, so lässt das 
Gleiche sich von der Bodenbeschaffenheit nicht wohl 
behaupten. In dem flachen nördlichen Deutschland ist der 
Boden mit wenigen Ausnahmen (wie Marschen, Flussauen) 
und abgesehen von Ostpreussen, wo die Ungunst des Klimas 
dem Werthe des Bodens Abbruch thut, leicht und nicht sehr 
fruchtbar. Nur der angestrengteste Fleiss, sorgsame Wirth- 
schaft und die das ganze Jahr hindurch stattfindenden atmo 
sphärischen Niederschläge vermögen die Erndten hervorzu 
bringen, deren man sich in jenen Gegenden noch zu erfreuen 
hat. In dem gebirgigen Mittel- und Süddeutschland liegen 
die Verhältnisse günstiger, obschon man von der Vorzüglich 
keit der Böden der Lombardei, Belgiens und Englands auch 
dort noch weit entfernt ist und eben in der Gebirgsformation 
des Landes ein schwer wiegendes Hemmniss der Bewirth- 
schaftung findet. 
Was die Vertheilung des Grundbesitzes anlangt, 
so befindet sich das deutsche Reich in der glücklichen Lage, 
neben grossen und kleinen Grundbesitzern einen tüchtigen 
Stamm von mittleren und bäuerlichen Besitzern zu haben, in 
welchem die Kraft seiner ländlichen Bevölkerung beruht. 
Durch die freie Agrarverfassung, welche schon seit ge 
raumer Zeit in ganz Deutschland zur Geltung gelangt ist, von 
aller Hörigkeit befreit, in seinen Besitzverhältnissen befestigt, 
von kulturhemmenden Servituten, Diensten und Zehnten ent 
fesselt, hat der Bauernstand den zu seiner freien Disposition 
stehenden Grundbesitz mit dem Interesse des Eigenthümers 
zu erhöhter Cultur zu bringen sich bestrebt und so seinen 
Wohlstand gehoben. — Daneben fehlen allerdings nicht die 
Beispiele zu grosser Zersplitterung des Bodens auf der einen, 
und zu grosser mit Schulden überlasteter Besitzungen auf der 
anderen Seite. Die Zwergwirthschaften in den Bezirken Trier 
und Coblenz, in Baden, Württemberg und Nassau, stehen in 
dieser Beziehung den ausgedehnten Gütern der nordöstlichen 
Provinzen bis zur Elbe, wo über die Hälfte des Areals aus 
Besitzungen von 150 Hectaren und mehr besteht, gegenüber. 
Während jene vorzugsweise im Südwesten des Reiches Vor 
kommen und an die Zustände in vielen Gegenden Frankreichs 
erinnern, erstrecken sich diese ebenso nach der nordöstlichen
	        
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