XII
Grundeigenthum.
Von dem Gesammtareale des Deutschen Reiches sind etwa
49 Procent Garten- und Ackerland, 18 Procent Wiesen
und Weiden, 25 Procent Waldungen, der Rest (8 Pro
cent) ist unproductive Fläche. Muss dieses Verhältniss im
Allgemeinen als ein günstiges betrachtet werden, so lässt das
Gleiche sich von der Bodenbeschaffenheit nicht wohl
behaupten. In dem flachen nördlichen Deutschland ist der
Boden mit wenigen Ausnahmen (wie Marschen, Flussauen)
und abgesehen von Ostpreussen, wo die Ungunst des Klimas
dem Werthe des Bodens Abbruch thut, leicht und nicht sehr
fruchtbar. Nur der angestrengteste Fleiss, sorgsame Wirth-
schaft und die das ganze Jahr hindurch stattfindenden atmo
sphärischen Niederschläge vermögen die Erndten hervorzu
bringen, deren man sich in jenen Gegenden noch zu erfreuen
hat. In dem gebirgigen Mittel- und Süddeutschland liegen
die Verhältnisse günstiger, obschon man von der Vorzüglich
keit der Böden der Lombardei, Belgiens und Englands auch
dort noch weit entfernt ist und eben in der Gebirgsformation
des Landes ein schwer wiegendes Hemmniss der Bewirth-
schaftung findet.
Was die Vertheilung des Grundbesitzes anlangt,
so befindet sich das deutsche Reich in der glücklichen Lage,
neben grossen und kleinen Grundbesitzern einen tüchtigen
Stamm von mittleren und bäuerlichen Besitzern zu haben, in
welchem die Kraft seiner ländlichen Bevölkerung beruht.
Durch die freie Agrarverfassung, welche schon seit ge
raumer Zeit in ganz Deutschland zur Geltung gelangt ist, von
aller Hörigkeit befreit, in seinen Besitzverhältnissen befestigt,
von kulturhemmenden Servituten, Diensten und Zehnten ent
fesselt, hat der Bauernstand den zu seiner freien Disposition
stehenden Grundbesitz mit dem Interesse des Eigenthümers
zu erhöhter Cultur zu bringen sich bestrebt und so seinen
Wohlstand gehoben. — Daneben fehlen allerdings nicht die
Beispiele zu grosser Zersplitterung des Bodens auf der einen,
und zu grosser mit Schulden überlasteter Besitzungen auf der
anderen Seite. Die Zwergwirthschaften in den Bezirken Trier
und Coblenz, in Baden, Württemberg und Nassau, stehen in
dieser Beziehung den ausgedehnten Gütern der nordöstlichen
Provinzen bis zur Elbe, wo über die Hälfte des Areals aus
Besitzungen von 150 Hectaren und mehr besteht, gegenüber.
Während jene vorzugsweise im Südwesten des Reiches Vor
kommen und an die Zustände in vielen Gegenden Frankreichs
erinnern, erstrecken sich diese ebenso nach der nordöstlichen