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Der Werth der Einfuhr von seewärts betrug* im Jahre
1871 in Hamburg und Bremen zusammen 473,279 Millionen
Thlr., gegen 293,803 Millionen im Jahre 1867, wovon auf
Hamburg reichlich drei Viertel fallen.
Maass-, Gewichts- und Münzwesen.
Durch die Maass- und Gewichtsordnung vom 17. August
1868 ist das Metersystem mit der Maassgabe eingeführt wor
den , dass das Myria-, Hecto- und Decimeter, sowie das Quintal
unerwähnt gelassen, dagegen die »Meile« — 7,500 Meter, der
»Scheffel« = 50 Liter, »Schoppen« = '/ 2 Liter und »Centner«
= 50 Kilogramm dem System hinzugefügt, ausserdem neben
den ursprünglichen französischen Benennungen zum Theil
deutsche Bezeichnungen aufgeführt sind, so »Stab«, »Quadrat
stab« und »Cubikstab« neben Meter, Quadratmeter und Cubik-
meter, »Neuzoll« neben Centimeter, »Strich« neben Millimeter,
»Kette« neben Decameter, »Kanne« neben Liter, »Fass« neben
Hectoliter, »Neuloth« neben Decagramm. Ein halbes Kilo
gramm heisst »Pfund« , 1,000 Kilogramm oder 2,000 Pfund
heissen » Tonne «. Zum Zumessen und Zuwägen im öffent
lichen Verkehre dürfen nur gestempelte Maasse, Gewichte und
Waagen angewendet werden.
Das M.ünzwesen des deutschen Reiches befindet sich in
dem Uebergange von der Silber- zur Goldwährung. Gemäss
dem Gesetze vom 4. Dezember 1871 werden Reichs-Gold
münzen ausgeprägt, von welchen aus Einem Pfunde feinen
Goldes 139 */ 2 Stück ausgehracht werden. Der zehnte Theil
dieser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfennige
eingetheilt. Ausser den 10-Markstücken werden auch 20-■
Markstücke geprägt, von denen 69 3 / 4 Stück Ein Pfund feinen
Goldes enthalten. Die Münzen bestehen aus 9 Theilen Gold
und 1 Theil Kupfer.
Einstweilen gilt neben dieser Goldwährung noch die nord
deutsche Thalerwährung und die süddeutsche Guldenwährung
derart, dass 30 Thaler und 52‘/ 2 Gulden 1 Pfund fein Silber
enthalten.
Das Versicherungswesen.
Mit der auf das menschliche Leben und Sterben
gerichteten Versicherung befassen sich, abgesehen von un
zähligen kleinen Sterbe- und Unterstützungscassen, 43 deut
sche Gesellschaften, welche zum Theil ihre Thätigkeit auf
kleine Gebiete beschränken, zum Theil über das Deutsche
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