Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Amtlicher Katalog der Ausstellung des Deutschen Reiches - Wiener Weltausstellung

XXXVI

Seit  einiger  Zeit  beginnen  auch  die  über  ganz  Deutschland ­
  verbreiteten  Gewerk  vereine  eine  erhöhte  Bedeutung
zu  erlangen.  Am  31.  Dezember  1872  bestand  der  »Verband
ooo  5 eu ^ sc ^ e . n  Gewerkvereine«  aus  16  Gewerkvereinen  mit
282  Ortsvereinen  und  13  selbstständigen  Ortsvereinen  mit  zusammen ­
  18,823  Mitgliedern.  Ausserdem  giebt  es  etwa  eben
so  viele  nicht  zum  Verbände  gehörende  Gewerkvereine  mit
nicht  weniger  Mitgliedern.

Ueber  die  gewerblichen  Hülfskassen  und  das  Sparkassenwesen ­
  liegen  neuere  Nachrichten  nur  für  Preussen
vor.  Es  bestanden  hier  am  1.  Januar  1871  für  selbstständige
Gewerbetreibende  1865  Unterstützungskassen  mit  300  917  Mitgliedern ­
  ,  387,359  Thlr.  Jahresbeiträgen  und  einem’Kassenvermögen ­
  von  1,898,359  Thlr.;  für  nicht  selbstständige  Gewerbetreibende ­
  4,655  Kassen  mit  632,212  Mitgliedern,  1,907  418  Thlr
Jahresbeiträgen  (darunter  416,977  Thlr.  Beiträge  der  Arbeitgeber) ­
  und  einem  Kassenvermögen  von  2,316,981  Thlr.  —
Das  Sparkassenwesen  datirt  in  Preussen  vom  Jahre  1818."  wo
in  Berlin  die  erste  Kasse  errichtet  wurde.  Am  Schlüsse  des
Jahres  1871  bestanden  830  Kassen  mit  einer  Einlage  von
192,920,802  Thlr.,  d.  i.  7,86  Thlr.  pro  Kopf  der  Bevölkerung.
Die  Provinzen  Westfalen  und  Schleswig  -  Holstein  zeichnen
sich  durch  mehr  als  25  Thlr.  pro  Kopf  aus;  nach  dem  Osten
hin  nimmt  dieser  Betrag  immer  mehr  ab,  bis  derselbe  in  den
Provinzen  Posen  und  Preussen  unter  Einem  Thaler  zurückbleibt. ­


Das  Reichskriegiswesen.
Jeder  Reichsangehörige  ist  wehrpflichtig  und  kann  sich
m  Ausübung  dieser  Pflicht  nicht  vertreten  lassen.  Ebenso
werden  die  Kosten  und  Lasten  des  gesammten  Reichskriegswesens ­
  (incl.  der  Marine)  von  allen  Bundesstaaten  und  ihren
Angehörigen  gleichmässig  getragen.
Die  Militairdienstzeit  der  wehrfähigen  Reichsangehörigen
beträgt,  regelmässig  vom  20.  Lebensjahre  an,  12  Jahre,  von
denen  7  Jahre  auf  das  stehende  Heer  —  und  zwar  die  ersten
3  Jahre  behufs  Dienstleistung  bei  den  Fahnen,  die  letzten  4
Jahre  in  der  Reserve  —  endlich  5  Jahre  auf  das  Landwehrverhältniss
  kommen.
Die  Friedenspräsenzstärke  des  Reichsheeres,  welche  gegen
1  Procent  der  Bevölkerung  beträgt,  besteht  in  401,659  Mann
mit  17,036  Officieren,  3644  Aerzten,  Zahlmeistern  etc.,  1200
bespannten  Geschützen  und  96,158  Pferden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.