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Full text: Amtlicher Katalog der Ausstellung des Deutschen Reiches - Wiener Weltausstellung

XXXVII 
Die Kriegsflotte enthält 3 Panzerfregatten, 2 Monitors, 
10 Corvetten, 2 Avisos, 18 Kanonenboote, 1 Artilleriesehiff, 
3 Segelbriggs, 6 Torpedoboote. Im Bau sind 5 Panzer 
fregatten, 1 Panzercorvette und 2 Corvetten. 
Reichs - Finanz - und Stenerwesen. 
Zur Bestreitung der Ausgaben des Reiches, welche in 
dem Etat pro 1873 auf 110,505,466 Thlr. in ordinario — 
darunter 90,565,494 Thlr. für das Reichsheer — und 8,335,023 
Thlr. in extraordinario veranschlagt waren, dienen zunächst 
die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern 
und aus dem Post- und Telegraphenwesen fliessenden Ein 
nahmen. Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht 
gedeckt werden, sind sie, so lange neben der Reichsstempel 
steuer keine weiteren Reichssteuern eingeführt sind, durch 
Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maassgabe ihrer 
Bevölkerung aufzubringen. Im Jahre 1872 wurden rund 32 
Millionen Thaler an solchen Matricularb ei trägen er 
hoben, während die Einnahme an Zöllen und gemein 
schaftlichen Verbrauchssteuern 83,984,515 Thlr. be 
trugen , und zwar Eingangs- und Ausgangszoll 40,765,991 Thlr., 
und Rübenzuckersteuer 12,626,905 Thlr., Salzsteuer 11,045,753 
Thlr., Tabakssteuer 410,821 Thlr., Branntweinsteuer 14,381,569 
Thlr., Uebergangsabgaben von Branntwein 15,525 Thlr., 
Braumalzsteuer 4,509,101 Thlr., Uebergangsabgabe von Bier 
228,848 Thlr. 
Da das Reich ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, 
umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze, bildet, so findet 
eine particularstaatliche Zollerhebung neben der Reichs-Zoll 
erhebung nicht statt.") Alle Gegenstände, welche im freien 
Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind, können in jeden 
anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in letzterem einer 
Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleich 
artige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unter 
liegen. 
Dass die Einnahme aus Zöllen sich im Jahre 1872, ab 
gesehen von Elsass-Lothringen, um 5 3 / 4 Millionen oder 15 Pro 
cent und die aus der Braumalzsteuer um 676,000 Thlr. oder 
16 3 / 4 Procent gegen das Vorjahr gehoben hat, während die 
Branntweinsteuer nur eine Zunahme von 196,000 Thlr. oder 
1,4 Procent aufweist, verdient bemerkt zu werden. 
*) Zum Deutschen Zollverein gehört ausser dem Deutschen Reiche auch Luxemburg, 
wogegen Hamburg und Bremen als Freihäfen ausserhalb desselben stehen.
	        
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