XXXVII
Die Kriegsflotte enthält 3 Panzerfregatten, 2 Monitors,
10 Corvetten, 2 Avisos, 18 Kanonenboote, 1 Artilleriesehiff,
3 Segelbriggs, 6 Torpedoboote. Im Bau sind 5 Panzer
fregatten, 1 Panzercorvette und 2 Corvetten.
Reichs - Finanz - und Stenerwesen.
Zur Bestreitung der Ausgaben des Reiches, welche in
dem Etat pro 1873 auf 110,505,466 Thlr. in ordinario —
darunter 90,565,494 Thlr. für das Reichsheer — und 8,335,023
Thlr. in extraordinario veranschlagt waren, dienen zunächst
die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern
und aus dem Post- und Telegraphenwesen fliessenden Ein
nahmen. Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht
gedeckt werden, sind sie, so lange neben der Reichsstempel
steuer keine weiteren Reichssteuern eingeführt sind, durch
Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maassgabe ihrer
Bevölkerung aufzubringen. Im Jahre 1872 wurden rund 32
Millionen Thaler an solchen Matricularb ei trägen er
hoben, während die Einnahme an Zöllen und gemein
schaftlichen Verbrauchssteuern 83,984,515 Thlr. be
trugen , und zwar Eingangs- und Ausgangszoll 40,765,991 Thlr.,
und Rübenzuckersteuer 12,626,905 Thlr., Salzsteuer 11,045,753
Thlr., Tabakssteuer 410,821 Thlr., Branntweinsteuer 14,381,569
Thlr., Uebergangsabgaben von Branntwein 15,525 Thlr.,
Braumalzsteuer 4,509,101 Thlr., Uebergangsabgabe von Bier
228,848 Thlr.
Da das Reich ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet,
umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze, bildet, so findet
eine particularstaatliche Zollerhebung neben der Reichs-Zoll
erhebung nicht statt.") Alle Gegenstände, welche im freien
Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind, können in jeden
anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in letzterem einer
Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleich
artige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unter
liegen.
Dass die Einnahme aus Zöllen sich im Jahre 1872, ab
gesehen von Elsass-Lothringen, um 5 3 / 4 Millionen oder 15 Pro
cent und die aus der Braumalzsteuer um 676,000 Thlr. oder
16 3 / 4 Procent gegen das Vorjahr gehoben hat, während die
Branntweinsteuer nur eine Zunahme von 196,000 Thlr. oder
1,4 Procent aufweist, verdient bemerkt zu werden.
*) Zum Deutschen Zollverein gehört ausser dem Deutschen Reiche auch Luxemburg,
wogegen Hamburg und Bremen als Freihäfen ausserhalb desselben stehen.