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Volltext: Special-Katalog der Collectiv-Ausstellung der vom k. k. Handelsministerium subventionirten gewerblichen Fachschulen im Pavillon des Welthandels

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Lehrpläne, Wahl der Lehrkräfte u. s. f. zwischen den beiden betheiligten 
Ministerien, nämlich dem Unterrichts- und Handelsministerium, ein geord 
netes und rasches Zusammenwirken zu erzielen, wurde eine gemischte 
Ministerialcommission zur Berathung aller den gewerblichen Unterricht 
betreffenden Angelegenheiten gebildet, welehe aus je zwei Vertretern 
und je einem Vertrauensmanne des Unterrichts- wie des Handels 
ministeriums zusammengesetzt ist. Ihre Constituirung erfolgte zu Ende 
April 1872. Gleichzeitig wurden durch Uebereinkommen die diesfälligen 
Agenden zwischen beiden Ministerien derartig getheilt, dass die Pflege des 
allgemeinen Gewerbeschul-, dann des höheren gewerblichen Fachschulwesens 
dem Unterrichtsministerium, die Ingerenz auf die niederen gewerblichen 
Fachschulen und Lehrwerkstätten, dann auf alle Webeschulen dem Handels 
ministerium zusteht. 
Diese gewerblichen Fachlehranstalten haben den Zweck, das praktische 
Wissen, welches der Betrieb der einzelnen Gewerbs- und Industriezweige 
gewährt, allseitig zu ergänzen und durch theoretisches Wissen zu vervoll 
kommnen. 
Dieselben wurden an solchen Orten errichtet oder in Aussicht ge 
nommen, wo die betreffenden Erwerbszweige in grösserer Anzahl und 
Bedeutung Vorkommen. Neben dem Zwecke der Fortbildung der Ge 
werbetreibenden durch technischen und künstlerischen Unterricht haben 
diese Fachlehranstalten auch die Bestimmung, entwicklungsfähige neue 
Industriezweige in jenen Gegenden einzuführen, in welchen die Bedingungen 
ihres Gedeihens vorhanden sind. 
Die Wirksamkeit gewerblicher Fachschulen ist zum grössten Theile 
localer Natur. Es musste daher selbstverständlich die Errichtung und Er 
haltung solcher Schulen, selbst wenn die erste Anregung vom Handels 
ministerium ausging, stets den localen Interessenten, insbesondere den 
Gemeinden, den betreffenden Gewerbetreibenden, endlich auch den Landes 
vertretungen überlassen bleiben, welche hiebei gewöhnlich derart zusammen 
wirkten, dass die Gemeinde die Beistellung der Localitäten für Schule und 
Lehrerswohnung, dann die Beleuchtung, Beheizung, Reinigung und Bedie 
nung der ersteren übernahm, die Gewerbetreibenden Werkzeuge, Geräthe, 
Maschinen und Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellten, das Land endlich 
in Form von Geldbeiträgen die Anschaffung der Lehrmittel und die Bestrei 
tung eines Theiles der Lehrerbesoldung ermöglichte. Das Handelsministerium 
betheiligte sich nur durch Geldbeihilfen, Ueberweisung von Lehrmitteln, 
durch Auswahl, Ernennung, Bestätigung und allfällige Honorirung der Lehrer 
oder Sorge für deren Ausbildung, durch Prüfung der Organisations- und 
Lehrpläne und durch Ueberwachung der Ausführung aller erforderlichen 
Schritte. Von diesen Grundsätzen wurde nur in ganz besonderen Ausnahms 
fällen abgewichen.
	        
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