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Volltext: Nordböhmen auf der Weltausstellung in Wien 1873, Gruppe IX (Stein-, Thon- und Glas-Industrie)

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V. Heft. Gruppe IX. 
Gilt es eine Unterstützung nicht sowohl der gewerb 
lichen Entwickelung Tumau’s überhaupt, sondern vielmehr 
speciell der gegenwärtig in der That „brodlosen Kunst“ der 
Turnauer Steinschleiferei, dann muss — das kann keine Frage 
sein — einerseits für den entsprechenden gründlichen Unter 
richt in eben diesem Kunstgewerbe gesorgt, andererseits aber 
dahin gewirkt werden, dass dasselbe, wie in den Coneurrenzdi- 
stricten, mit Benützung der erforderlichen technischen Hilfsmittel 
und auf Grund gewisser, unabweislicher Principien, vor Allen 
dem der „Theilung der Arbeit“, sich vollständig reorganisire, 
mit einem Worte sich fabriksmässig gestalte. 
Her erste Schritt hiezu ist gethan. Ueber Anregung 
der Reichenberger Handels- und Gewerbekammer hat sich die 
Regierung entschlossen, eine „Muster-Werkstätte für Stein 
schleiferei“ in Turnau zu errichten, beziehungsweise durch 
Gewährung einer ausgiebigen Subvention zu ermöglichen in 
der Weise, dass dieselbe mit einer von Privaten zu erbauen 
den ersten Steinschleif-F a b r i k (mit Anwendung der Wasser 
kraft) verbunden werde. Wir begrüssen das Unternehmen aufs 
Wärmste. Die projeetirte Fabrik soll vorläufig etwa 50 Schleif 
stühle enthalten, an deren jedem, bei gehörigem Durchmesser 
der Stühle, resp. Scheiben, zwei, auch drei, somit auf alle 
Fälle schon bei Eröffnung des Betriebes der Fabrik min 
destens 100 Schleifer beschäftigt werden könnten. Nach 
Aussage von Sachverständigen vermag aber der an einer von 
Wasser- oder Dampfkraft in Bewegung gesetzten Scheibe be 
schäftigte Arbeiter bei zehnstündiger Arbeitsdauer zum Min 
desten um fünfzig Procent mehr zu leisten, als bei dreizehn 
stündiger Arbeitszeit der die Scheibe selbst bewegende, sonst 
gleichfähige Arbeiter derselben Kategorie. Hundert Arbeiter 
also — und in ihnen ebensoviele Familienväter — sind am 
Tage der Betriebseröffnung der in Rede stehenden Fabrik 
(in welcher die Art der Entlohnung nothwendig die des 
„Stücklohnes“ bleiben müsste) in den Stand gesetzt, statt
	        
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