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Volltext: Nordböhmen auf der Weltausstellung in Wien 1873, Gruppe IX (Stein-, Thon- und Glas-Industrie)

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V. Heft. Gruppe IX. 
Ki-akowsky auf der Herrschaft Swietla angelegten Gruben 
entnommen sind. Die alte Granaten - Bohr - und Schleif- 
Pabrik zu Swietla ist nun längst verfallen; die Granaten- 
Gewinnung hat dort sehr an Ausdehnung verloren. Aber 
auch die des Leitmeritzer Kreises ist bei Weitem nicht 
mehr dieselbe wie ehedem, am allerwenigsten an den Fund 
orten, auf welchen sie ursprünglich am lebhaftesten betrieben 
wurde: in Merunitz (Hft. Liebshausen), wo die Ueberhand- 
nahme des Wassers in den bergmässig angelegten Gruben 
schon im Jahre 1821 zur Auflassung der Baue nöthigte, und 
Libochowitz, woselbst durch lange Zeit eine ansehnliche Ge 
sellschaft, an deren Spitze Menzel’s Grossvater stand, Gewin 
nung, Bearbeitung und Vertrieb der Granaten in grossem Stile 
leitete, bis zu ihrer Auflösung in den dreissiger Jahren. Die 
Förderungsmenge der nun sozusagen einzigen Fundorte des 
Leitmeritzer Kreises, Dlaskowitz und Tfiblitz (ausser den Ge 
nannten exponirten nur noch die Fürsten Schwarzenberg rohe 
Granaten, u. z. von den Domainen Wrschowitz und Lobositz), 
lässt sieh bei der Unregelmässigkeit des Betriebes auch an 
diesen Orten — in den Sommermonaten ruht die Arbeit mei 
stens gänzlich — nicht einmal annähernd fixiren. Wir be 
dauern sehr, dass dem interessanten Ausstellungs - Objecte 
Menzel’s seitens der intern. Jury jede Beachtung versagt wurde, 
setzen aber diesen mislichen Umstand abermals (s. IV. Heft) 
nur auf Rechnung des famosen „General-Cataloges“ der Weltaus 
stellung, welcher, weil beispielsweise alle Juwelierarbeiten in 
Gruppe VII („Metallwaaren“) rangirend, die rohen und ge 
schliffenen, wenn auch nicht „gefassten“ Granaten Menzel’s 
ebenfalls unter „Metallwaaren“ verzeichnete (!).*) 
*) Gen.-Cat. (1. Aufl.), S. 80; die 2. Aufl. (S. 515) und der 
österr. SpeciabCatalog (S. 301) suchten den Fehler gut zu machen, 
erschienen aber doch — im Monate October — viel zu spät, um 
der bereits am 9. August d. J. aufgelösten Jury überhaupt von eini 
gem Nutzen sein zu können.
	        
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