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Fabrikation von Packfongwaaren.
Bezüglich dieses Artikels ist die k. k. priv. Berndorfer Metallwaarenfabrik als her
vorragend zu bezeichnen. Ihre Erzeugung umfasst gewöhnliche Packfongwaaren, Alpacca-
Gegenstände und Alpacca-Silberwaaren. Was die gewöhnlichen Packfong- und Alpacca-
waaren betrifft, so werden die Hauptarbeiten von Männern verrichtet; namhafter ist die
Verwendung weiblicher Arbeitskräfte bei der Herstellung versilberter Alpaccawaaren.
Die den Arbeiterinnen zufallenden Arbeiten sind: Walzen, Pressen und Ausschneiden
kleinerer Metallgegenstände, Feilen, Schleifen, Versilbern und Vergolden, sowie Poliren.
In Betreff der technischen Momente und des Verfahrens bei diesen Arbeiten gilt dasselbe,
was in dem Abschnitte „Chinasilberwaaren“ diesfalls gesagt ist.
Die Entlohnung der Arbeiterinnen erfolgt grösstentheils per Stück. Die leichteren,
bald erlernten Arbeiten geben einen Wochenverdienst von 4 bis 8 fl. Bei jenen Arbeiten,
bezüglich welcher zur Erlernung einige Zeit erforderlich ist, verdienen sich Anfängerinnen
per Woche 2'/ a bis 3 fl., die schon weiter vorgeschrittenen Arbeiterinnen 4 bis 6 fl., bei
grossem Fleiss und Geschicklichkeit auch 8 bis 10 fl.
Die Zahl der Arbeiterinnen (Mädchen und Frauen), welche bei der Fabrikation von
Packfongwaaren, Alpacca - Gegenständen und Alpacca-Silberwaaren in Nieder-Oesterreich
im Ganzen beschäftigt sind, beträgt 600 bis 1000 Individuen; im Sommer ist, was die
Fabriken des flachen Landes betrifft, die Zahl eine geringere, da viele Arbeiterinnen ihre
Felder und Gärten bewirthschaften helfen.
Fabrikation von Lampen.
Die in der Lampen-Fabrikation auf Frauenspersonen entfallenden Arbeiten sind:
1. Das Schneiden und Stanzen der Metalle.
Diese Arbeit besteht darin, dass Mädchen aus Metallblech- oder Eisenblechstreifen
runde Böden schneiden, solche lochen, Dessins einschneiden, die Bestandtheile zu den
Brennern der Lampen falzen, biegen etc. Die Arbeit wird mittelst Maschinen, theils mit
Hand-, theils mit Dampfbetrieb verrichtet und geschieht dadurch, dass die Arbeiterin das
Blech unter die Stanze oder den Schnitt hält und den Hebel der Presse in Bewegung setzt.
Die Arbeit erfordert allerdings eine grössere körperliche Kraft, ist jedoch in den meisten
Fällen keine schwere zu nennen; zur Erlernung derselben werden 14 Tage gerechnet. Die
Arbeiterinnen stehen im Alter von 16—25 Jahren.
Die Entlohnung geschieht für die Lehrzeit per Woche, später per Hundert oder
Tausend Stück. Der Wochenlohn beträgt 3'/ 2 bis 4 fl. Für Stückarbeiterinnen beträgt der
Verdienst per Woche 4—7 fl., je nach Geschicklichkeit und Geschwindigkeit.
2. Das Ausglühen der Metalle.
Metallbestandtheile, welche auf den Fallwerken gearbeitet werden, müssen vor jedes
maligem Ausschlagen geglüht werden, zu welchem Zwecke selbe in Eisenpfannen gelegt
und in den Glühofen geschoben werden, wo sie je nach der Stärke des Metalles l / 2 bis
1 Stunde dem Glühen ausges'etzt bleiben.
Das Hineingeben in die Pfannen, sowie das in den Ofen Hinein- und Herausschieben
besorgen nur Frauenspersonen stärkerer Constitution, da selbe den Tag über die Glühhitze
auszuhalten haben. Alter der Arbeiterinnen nicht unter 20 Jahren.
Lohn per Woche 4—5 fl.