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3 Das Beizen der Metalle.
Die ans dem Glühofen gekommenen Metalle sind, nachdem sie ausgekühlt mit einer
schwarzen Ernste (mit dem sog. Zünder) überzogen. Dieser Zünder würde theüwerse den
Stanzen, womit das Metall geschlagen wird, schädlich sein, theüweise auch zu sehr st
ben, daher die Metalle vor jedesmaligem Schlagen abgeheizt werden.
Diess geschieht dadurch, dass eine Partie solcher Metallbestandtheile in einen Wei
denkorb kommt und mit dem Korb in einen Bottich, der ein Gemenge von asser un
Vitriol enthält, getaucht und durchgeschüttelt wird. Nachdem dies geschehen wird der
Korb herausgezogen, zum Brunnen getragen, eine Weile frisches Wasser darauf gepumpt,
bis das Metall gut abgespült ist, sodann zum Ofen gestellt und getrocknet.
Auch diese Arbeit verrichten stärkere Frauenspersonen im Alter von wenigstens
20 Jahren.
Entlohnung per Woche 4—5 fl-
4. Das Brennermachen.
Diese Arbeit besteht darin, dass Mädchen die einzelnen Theile der Brenner mittelst
Maschinen zusammenfalzen, gerade richten und den Brenner in rohem Zustande fertig
mach(m.i e ^ eine wkd sitzend und zwar von Mädchen im Alter von 16—
20 Jahren verrichtet. Das Erlernen der Arbeit dauert 8-14 Tage.
Die Entlohnung findet per Tausend statt, der Verdienst betragt per Woche 3 / 2 bis
4,/:i fl ' 5. Hilfsarbeiten des Gelbbrennens.
Da die Brenner durch das Oel, welches bei der Maschine stets benützt wird, fett
und schwarz werden, müssen diese, um die reine Metallfarbe zu erlangen, gelbgebrannt
werden Diese Arbeit, die für die Brust sehr anstrengend ist, wird von Männern versehen,
nur das Auffassen der Brenner oder sonstigen Bestandteile an dünnen Messmg-
avoiifon o-psrhieht durch Mädchen.
Nachdem diese Gegenstände in einer Lösung von Zink, Schwefel-, Salpeter- und
Salzsäure gebrannt und durch reines Wasser abgespült sind, werden selbe in Sagespanen
durch Drehen in einer Trommel getrocknet, worauf Mädchen die Sagespane mittelst Pin-
cj pi n etc. aus staub 6n. ,
Diese Arbeit, die eine sehr leichte ist, wird sitzend und gewöhnlich von ganz jungen
Mädchen (16 Jahre) oder älteren Frauenspersonen verrichtet.
Entlohnung per Woche 3'/ 2 bis 4 fl.
6. Hilfsarbeiten des Polirens.
Nachdem die Brenner, Lustertheile etc. gelbgebrannt sind, werden selbe um ihnen
Glätte und Glanz zu geben, polirt. Zu diesem Zwecke bestreicht man die Gegenstände
mit schlechtem Bier oder mit Seifenwasser und reibt sie dann mit dem Polirstahl oder
Blutstein so lange, bis selbe ganz glatt sind; diese Arbeit wird von Männern verrichtet.
Nachdem die Gegenstände polirt sind, müssen selbe getrocknet werden
welche Arbeit Mädchen mittelst Sägespänen und Tüchern besorgen Selbstverständlich ist
Tese Arbeit bald erlernt; sie ist nicht anstrengendiund wird in sitzender Stellung verrichtet.
Entlohnung per Woche 3'/2 bis 4 11.
7. Das Firnissen.
Die selb gebrannten, polirten Metallbrenner und sonstigen Lampentheüe werden, um
sie vor dem Anlaufen durch Feuchtigkeit und vor dem zu frühen Schwarzwerden zu