124
v ,, ?* e Arbeite ™nen in der Ledergalanterie waaren-Fabrikation gehören zumeist jenen
flr die Frzieb“’ 77 7" Erwerb “gewiesen sind, immerhin aber Einiges
für die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu thun vermögen. Sie haben daher in
Handarhe t aUSS6r S( * ul kenntnissen sich Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen
Handarbrnten eigen gemacht Die Mädchen treten in die Fabriksarbeit gewöhnlich mit 16 oder
17 Jahien und bleiben bis zu ihrer Verheiratung dabei; Arbeiterinnen unter 14 Jahren
kommen gar nicht, über 30 Jahre nur wenige vor.
Die Arbeit dauert ununterbrochen das ganze Jahr hindurch; Entlassungen wegen
“2 IL“, n ? *? h tr 2 ° bWOhl d " ig8 WoChen im Hochsommer -ine
v J r, ; ., ’" 1 an Jedem Werktage 10 Stands!., und zwar von 7 Uhr
Ohrit ,1 , m ™ er Stande Mi«»gsfnte- Als Begünstigung gewthrt man
sine T°isrte“tunde el z"ir n *"* “ *"*•« *' J "*> «* gew “ in b «*H
Die Arbeiten werden nur in den Fabrikslocalitäten verrichtet.
det d!vo g n n e W nS ^ ^ }f ustrie in Wien “gefähr 250 Arbeiterinnen verwen
det, davon entfallen auf das Handsteppen 30, Maschinensteppen 20, Schoppen 10 Auf
trägen 20, Auspinseln 10, Lackiren 10 Percent ’
Fabrikation von Bronzeg-alanterie- und anderen
ähnlichen Metallwaaren.
sssch^tTs“Li“ ‘“ htere Arbeiien '
1 Bei dem Vergolden von Bronzewaaren auf galvanischem Wege :
f^das 3T, ? eg ' ns “ 8 f“ ga “ feine Zwecke des Einsetzens
in das Goldbad, welches die Vergoldung bewirkt.
Diese Manipulation wird von jungen Mädchen besorgt, die sich stufenweise für die
schwierigeren Arbeiten ausbilden.
Wochenlohn 4 bis 4'/ 2 fl.
b) Das Vergolden.
! 0 Dl ? Gold f“g ™rd vom eigentlichen Vergolder selbst bereitet und im fertigen Zu-
GohllösunJ zf? 6 T n U 1 bergeben ’. ^ elcher sonach nur obliegt, den Gegenstand in die
hnTrrV 4 galvanische Batterie wirken zu lassen und nach der bestimm
en Zeit, die der Artikel zur vollständigen Vergoldung erfordert, denselben wieder heraus
zunehmen, ihn in reinem Wasser abzuspülen und dann einem anderen Mädchen zum Ab
trocknen zu übergeben.
Wochenlohn 5 bis 7 fl., im Durchschnitte 6 fl.
c) Das Abtrocknen.
Zum Abtrocknen kommt der Gegenstand in einen mit feinen Sägespänen gefüllten
Kasten, in welchem er so lange herumgedreht und abgerieben wird, bis sich keine
pinsel Üh hr anl6gen; hienUlf bÜrSt6t die Arbeiterin denselben mit einem trockenen Borsten-
Wochenlohn 4 fl.