Gruppe XY.
Musikalische Instrumente.
Fabrikation von Harmoniken.
a) Mundharmoniken.
Bei der ’ Fabrikation der Mundharmoniken entfallen auf das weibliche Geschlecht
folgende Arbeiten:
1. Das Plattenmachen.
Die erste der zwei Arbeiten, welche man unter „Plattenmachen“ versteht, ist das
Gewindeschneiden. Es wird mittelst einer kleinen Handmaschine vorgenommen, m
welche ein Gewindebohrer eingespannt ist; während dieser Bohrer mit der rechten Hand
in Bewegung gesetzt wird, hält die linke Hand die Platte von Zink- oder Messingblech,
in welche die Gewinde einzuschneiden sind.
Die zweite unter dem Ausdruck „Plattenmachen“ begriffene Arbeit ist das Ein
schrauben. Es wird mittelst Handmaschine an einem längeren Stücke schwachen Eisen
drahtes ein klafterlanges Gewinde eingepresst, dann ein Stück (circa 1 Schuh lang) davon
abgezwickt und in kleine Theile getheilt. Hierauf schraubt man die einzelnen Drahtstück
chen mittelst Handmaschine in die mit Gewinden versehene Platte ein und zwickt den
Rest mit einer Zange ab. Diese Stiften oder Nieten dienen dazu, die Federn (Zungen oder
Töne) festzumachen.
Die erwähnten, etwas anstrengenden Arbeiten werden sitzend verrichtet, und zwar
von Arbeiterinnen, die über 20 Jahre alt sind.
Lehrzeit sechs Wochen. Arbeitslohn 5 bis 6 fl. per Woche,
2. Das Holzfeilen.
In die Hölzer, auf welchen die vorbereiteten Platten aufzunageln sind, müssen vorerst
mittelst Fraismaschine Gänge (Canäle) eingeschnitten werden. Die bei dieser Aibeit
stehenbleibenden Holzfasern werden hierauf mittelst einer kleinen Feile weggeputzt.
Die sehr einfache Arbeit, bei welcher nur der Staub etwas lästig ist, bedarf keiner
Vorbereitung. Wochenlohn 6 fl.
3. Das Aufnageln der Platten.
Bisweilen werden Frauen von ihren Männern, welche Stimmer sind, zum Aufnageln
der Platten auf die Hölzer verwendet; sonst verrichten Knaben diese Arbeit, wofür sie
durchschnittlich 2 fl. Wochenlohn beziehen.
4. Das Etuimachen.
Es ist dies eine sehr einfache Buchbinderarbeit, die im Kleben von Papierstücken
auf Pappendeckel besteht.