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Die sehr leichte Arbeit kann von ganz jungen Mädchen verrichtet werden. Lehrzeit
vier bis sechs Wochen. Wochenlohn 4 bis 6 fl.
5. Das Verpacken.
Hierunter sind folgende Arbeiten verstanden: Zunächst das Ab feilen der scharfen
Ecken der Harmoniken, was geschehen muss, damit bei dem Benützen (Blasen) der Instru
mente der Mund nicht verletzt werde. Hierauf erfolgt das Abputzen der Harmoniken,
das Einsetzen derselben in Etuis, das Einpacken der Instrumente nach Dutzenden
und die Veranlassung der nöthigen Aufschreibungen.
Die zu diesen leichten Arbeiten verwendeten Frauenspersonen gehören den verschie
densten Alterskategorien an. Wochenlohn 4 bis 6 fl., im Durchschnitte 5 fl.
1>) Ziigrliarmoniken.
Bei der Fabrikation der Zug- (Hand-) Harmoniken fällt den weiblichen Hilfskräften
blos die eine Arbeit des Bel ed er ns der Tonplatten zu. Es wird am oberen Th eile
der Platte und zu beiden Seiten derselben ein Stück Leder über jeden einzelnen Toncanal
geklebt. Diese Vorrichtung hat den Zweck, die bei dem Aufziehen des Instruments in
den Toncanal eingedrungene Luft an dem zu schnellen Entweichen zu hindern und hie
durch dem Ton mehr Stärke zu verleihen.
Wochenlohn durchschnittlich 5 fl.
Die in diesen Industriezweigen beschäftigten Arbeiterinnen treten meistens erst nach
vollendetem sechzehnten Lebensjahre in die Arbeit und bleiben in der Begel bei dem
Gewerbe, bis sie sich verheirathen.
Die Arbeit dauert ziemlich das ganze Jahr hindurch ununterbrochen fort. Die Ar
beitszeit währt 10 Stunden, und zwar von 7 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags, dann von
1 Uhr bis 6 Uhr Abends (Samstags bis 5 Uhr). Die Arbeiten werden theüweise auch
ausserhalb der Fabriken verrichtet.
In Wien und Umgebung sind bei der Fabrikation von Mund- und Zugharmoniken
(in 90 Gewerben) 200 Arbeiterinnen nebst 600 männlichen Arbeitern beschäftigt. Von
ersteien entfallen auf das Plattenmachen 40, Holzfeilen 5, Aufnageln der Platten 5 Etui
machen 10, Verpacken 40 Percent.
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