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d) Das Verkorken der Bouteillen. Dieses geschieht entweder aus freier Hand
oder besser und sichernder vor Verletzungen mittelst der Verkorkungsmaschine. Bei Zu
wendung der letzteren presst die Arbeiterin mit einer Keilverschiebung die Bouteille unter
einen der Grösse der Bouteillenöffnung angepassten Konus, durch welchen sie den passend
gewählten Kork mittelst eines durch einen Hebel in Bewegung gesetzten Domes in dieselbe
eintreibt. Das noch vorstehend bleibende Stückchen Kork wird mit einem scharfen Messer
weggenommen.
e) Das Siegeln der Bouteillenkapseln. Die verkorkten Bouteillen werden
entweder durch Eintauchen der Halsenden in geschmolzenes Siegellack oder mittelst
Stangenlackes in bekannter Weise gesiegelt und mit Stampiglie versehen; oder man kapselt
sie, das heisst, man stülpt über das Halsende der Bouteillen Zinnkapseln, welchen das
Stampigliezeichen bereits eingeprägt ist und reibt dieselben mittelst einer eigenen Vor
richtung von Schnüren oder Darmseiten fest an den Hals der Bouteillen an.
f) Das Etiquettiren der Bouteillen. Die Etiquetten werden mittelst Klei
sters auf den Bouteillen befestigt.
</) Das Einpacken der Bouteillen. Letztere werden zuerst mit Papier, dann
mit Stroh umwickelt und fest nebeneinander in die Kiste auf Lagen von Stroh verpackt.
Alle diese Arbeiten werden grösstentheils stehend verrichtet und sind im Allgemeinen
körperlich wenig anstrengend. Für die Arbeiterinnen ist erforderlich, dass sie die Volks
schule durchgemacht haben, da selbe neben obigen Arbeiten gewöhnlich auch den Detail
verkauf besorgen und somit im Lesen, Schreiben und Rechnen Gewandtheit besitzen sollen.
Die vom Geschäfte freigelassenen Pausen füllen die Arbeiterinnen mit Handarbeit aus.
Eine Theilung der Arbeiten findet nicht statt.
Die Arbeiterinnen sind in der Fabrik von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends be
schäftigt, wohnen daselbst, erhalten Frühstück, Mittagmahl, Jause und Abendessen und
einen Monatgehalt von 8 bis 14 fl., durchschnittlich von 10 fl.
Bierbrauerei.
In der Bierbrauerei werden Frauenspersonen nur in wenigen Etablissements in
geringer Zahl und blos zu ganz gewöhnlichen Taglohnarbeiten verwendet.
Der Taglohn beträgt 50 bis 60 kr.
Fabrikation moussirender Getränke.
Bei der Fabrikation moussirender Getränke entfallen auf das weibliche Geschlecht
folgende Arbeiten:
t. Bei der Sodawasser-Fabrikation.
a) Zureichen und Waschen der Syphons.
Diese Arbeit, zu welcher man die schon länger beschäftigten Arbeiterinnen verwendet,
besteht im Zureichen der leeren Syphons an die mit der Füllung derselben beschäftigten