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Volltext: Die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Fabriks-Industrie und in einzelnen Zweigen des Verkehrswesens Österreichs : erläuternder Text zu einer Abtheilung der Ausstellung im Frauen-Pavillon, Weltausstellung 1873 in Wien

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d) Das Verkorken der Bouteillen. Dieses geschieht entweder aus freier Hand 
oder besser und sichernder vor Verletzungen mittelst der Verkorkungsmaschine. Bei Zu 
wendung der letzteren presst die Arbeiterin mit einer Keilverschiebung die Bouteille unter 
einen der Grösse der Bouteillenöffnung angepassten Konus, durch welchen sie den passend 
gewählten Kork mittelst eines durch einen Hebel in Bewegung gesetzten Domes in dieselbe 
eintreibt. Das noch vorstehend bleibende Stückchen Kork wird mit einem scharfen Messer 
weggenommen. 
e) Das Siegeln der Bouteillenkapseln. Die verkorkten Bouteillen werden 
entweder durch Eintauchen der Halsenden in geschmolzenes Siegellack oder mittelst 
Stangenlackes in bekannter Weise gesiegelt und mit Stampiglie versehen; oder man kapselt 
sie, das heisst, man stülpt über das Halsende der Bouteillen Zinnkapseln, welchen das 
Stampigliezeichen bereits eingeprägt ist und reibt dieselben mittelst einer eigenen Vor 
richtung von Schnüren oder Darmseiten fest an den Hals der Bouteillen an. 
f) Das Etiquettiren der Bouteillen. Die Etiquetten werden mittelst Klei 
sters auf den Bouteillen befestigt. 
</) Das Einpacken der Bouteillen. Letztere werden zuerst mit Papier, dann 
mit Stroh umwickelt und fest nebeneinander in die Kiste auf Lagen von Stroh verpackt. 
Alle diese Arbeiten werden grösstentheils stehend verrichtet und sind im Allgemeinen 
körperlich wenig anstrengend. Für die Arbeiterinnen ist erforderlich, dass sie die Volks 
schule durchgemacht haben, da selbe neben obigen Arbeiten gewöhnlich auch den Detail 
verkauf besorgen und somit im Lesen, Schreiben und Rechnen Gewandtheit besitzen sollen. 
Die vom Geschäfte freigelassenen Pausen füllen die Arbeiterinnen mit Handarbeit aus. 
Eine Theilung der Arbeiten findet nicht statt. 
Die Arbeiterinnen sind in der Fabrik von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends be 
schäftigt, wohnen daselbst, erhalten Frühstück, Mittagmahl, Jause und Abendessen und 
einen Monatgehalt von 8 bis 14 fl., durchschnittlich von 10 fl. 
Bierbrauerei. 
In der Bierbrauerei werden Frauenspersonen nur in wenigen Etablissements in 
geringer Zahl und blos zu ganz gewöhnlichen Taglohnarbeiten verwendet. 
Der Taglohn beträgt 50 bis 60 kr. 
Fabrikation moussirender Getränke. 
Bei der Fabrikation moussirender Getränke entfallen auf das weibliche Geschlecht 
folgende Arbeiten: 
t. Bei der Sodawasser-Fabrikation. 
a) Zureichen und Waschen der Syphons. 
Diese Arbeit, zu welcher man die schon länger beschäftigten Arbeiterinnen verwendet, 
besteht im Zureichen der leeren Syphons an die mit der Füllung derselben beschäftigten
	        
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