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Unter den in der Weissnäherei beschäftigten Frauenspersonen finden sich die verschie
densten Lebensalter vertreten.
Vorwiegend ist bei der Pfaidlerei die Beschäftigung der Arbeiterinnen ausser Hause.
Die tägliche Arbeitszeit ist, was geschlossene Arbeitsstätten betrifft, 9 bis 10 Stunden,
eingerechnet die Ruhepausen. Die Handnäharbeiten bringen, abgesehen von den Einwir
kungen einer sitzenden Lebensweise überhaupt, keine besonderen Nachtheile für die Ge
sundheit mit sieb, bezüglich des anhaltenden Nähens mit der Nähmaschine wird jedoch
auf hervortretende sanitäre Nachtheile hingewiesen.
Der Arbeitslohn für die ausser Hause beschäftigten Näherinnen ist Stücklohn. Für
die in den Geschäftslocalen verwendeten Arbeiterinnen beträgt der Wochenlohn 4 bis 8 fl.,
geübte Näherinnen können auch 10 bis 12 fl. per Woche verdienen.
Die Zahl der in Wien und Umgebung bei der Erzeugung von Pfaidlerwaaren in und
ausser Hause beschäftigten Frauenspersonen dürfte 8500 bis 4000 betragen, wovon beiläufig
80 Percent auf die Weissnäherei entfallen.
Auch für diesen Industriezweig besteht, wie von fachmännischer Seite hervorgehoben
wird, die Nothwendigkeit, mit allem Nachdruck auf die Schaffung eines umfassenden und
möglichst allgemein verbreiteten Fachunterrichtes in der Wäschwaarenfahrikation hinzu
wirken, der die Arbeitskräfte auf eine höhere Stufe der Bildung und Leistungsfähigkeit
heben und damit unserem Export von Wäschwaaren die sichere Grundlage grossartiger
Entwicklung geben würde. Auch auf die weiblichen Straf- und Besserungsanstalten dürfte,
was die Heranbildung der Sträflinge zu tüchtigen Arbeiterinnen der Wäsch waareu-Erzeugung
betrifft, im Interesse dieser Sträflinge sowie der Industrie ein besonderes Augenmerk gerichtet
und die Versuche, welche man diesfalls in einzelnen Anstalten bereits gemacht hat, sollten
verallgemeinert und in ein System gebracht werden.
(Im Pavillon für Frauenarbeiten ausgestellte Wäschwaaren sind ebenso wie ein
zelne Stickereien geradezu als mustergiltig zu bezeichnen.)
Fabrikation von Bettwaaren.
In diesem Industriezweige, welcher die Anfertigung von Matratzen, Decken, Polstern
und allen übrigen Bettfournituren umfasst, findet das weibliche Geschlecht eine ausgiebige
Verwendung. Die von Frauenspersonen ausgeführten Arbeiten sind:
1. Das Ausstafflren von Deckentlieilen.
Die Arbeiterin hat die Ober- und Unterstoffe der Decken zusammeuzunäken, worauf
die Decken an männliche Arbeiter zur weiteren Ausfertigung gelangen.
Wochenlohn 3 bis 4 fl., im Durchschnitte 4 fl.
2. Das Nähen der Matratzen und Polsterüberzüge.
Auch diese Arbeit ist auf das einfache Nähen beschränkt, die weitere Ausfertigung
wird von männlichen Arbeitern besorgt.
Wochenlohn 4 bis 6 fl., im Durchschnitte 5 fl.
8. Das Nähen von Bettwäsche.
Bei dem Nähen von Bettwäsche ist, wie bei den unter 1 und 2 genannten Näharbei
ten, die Handarbeit noch vorwiegend, die Anwendung von Nähmaschinen gering.
Geübte Näherinnen für diesen Artikel mangeln. Wochenlohn 5 bis 8 fl., im Durch
schnitte 6'/2 fl-
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