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sind. Die Metallabfälle müssen daher genau sortirt werden (Kupfer zu Kupfer, Messing
zu Messing &c.); auch werden die reinen Metalle von den minderen Metallen getrennt und
von etwaigen Eisentheilen oder fremden Metalltheilen durch Abbrechen oder Abschneiden
befreit, um sodann in dieser Weise zum Abgusse in die Giesserei zu gelangen. Dieselbe
Manipulation passiren auch die Dreh- und Feilspäne, welche mittelst Sieh, Magnet
und Wasser gereinigt werden.
Diese Arbeiten werden von älteren Mädchen oder Frauen, überhaupt aber von stär
keren Personen besorgt, welche stufenweise dazu herangebildet werden.
Der Wochenlohn für derartige Arbeiterinnen beträgt 4 bis 5 fl.
2. Das Abwägen von Metallen und das Zusammenstellen der Legirungen.
Diese Manipulation wird in Giessereien, wo mit Schmelztiegeln gegossen wird und
ein Satz das Gewicht von 50 Pfund nicht übersteigt, ebenfalls von Frauenzimmern
unter Ueberwachung von Männern ausgeführt.
Wochenlohn 4 bis 5 fl.
3. Das Gussausputzen und Keinigen.
Die aus der Giesserei gelangenden kleinen Gussgegenstände werden von Frauenzim
mern mittelst Bürsten von Eisen und Borsten ganz vom Sande gereinigt, um sodann in
die weitere Manipulation gelangen zu können. Zugleich wird dieser gereinigte Guss sortirt
und in die verschiedenen Fächer eingereiht.
Wochenlohn 4 bis 5 fl.
4. Das Schleifen und Poliren.
Maschinschleiferei und Poliren. Das Schleifen geht unter Leitung eines
Mannes, in grösseren Etablissements unter der Aufsicht mehrerer Männer vor sich, welche
die Obsorge haben, die aus Holz bestehenden Schleifscheiben im Durchmesser von beiläu
fig 8 bis 10“ und in der Dicke von '/ 2 bis 1" mit Leder zu überziehen. Sodann werden
die Scheiben von den Männern auf in Pfannen laufende eiserne Spindeln gestellt und dann
erst dem betreffenden Mädchen die weitere Arbeit des Schleifens überlassen.
Dieselbe Vorrichtung erfordert das Poliren, nur werden hiebei entweder Leder-
Scheiben und Kalk und Stearinöl, oder Tuchscheiben mit Kalk und Stearinöl verwendet.
Die Schleifmaschine wird von Dampf getrieben.
Es kommen zu dieser sitzend verrichteten Arbeit Frauenzimmer im Alter von 18 bis
50 Jahren in Verwendung; die Lehrzeit dafür ist beiläufig 2 Monate und der Lohn 6 bis
7 fl., bei besonderen Leistungen auch höher.
Handschleiferei. Die Gegenstände werden auf den sogenannten Schleiftrog gelegt
und mittelst Bimsenstein, Kohle und Wasser so lange geriehen, bis sie die gewisse Glätte
erhalten haben.
Zu dieser Manipulation, welche ebenfalls unter der Leitung von Männern steht, kön
nen Mädchen von 16 Jahren an verwendet werden. Die Arbeit geschieht sitzend und stehend.
Wochenlohn 5 bis 7 fl.
5. Das Bronziren und Lackiren von Gusseisen- und Zink-Gegenständen.
Die Farben und Lacke werden auf die vorher zubereiteten Gegenstände mittelst Pin
sel je nach Bedarf ein- oder mehreremale aufgetragen und in Oefen getrocknet. Die etwa
erforderlichen Bronzen werden ebenfalls mit Pinseln aufgetragen und wieder getrocknet.