VI.
Die Bevölkerung.
Nach dem luslebentreten der unabhängigen Regierung des
ungarischen Staates machte sich sehr bald die Nothwendigkeit
einer genauen Kenntniss des neueren Standes der Bevölkerung
fühlbar. Die sovielfach veränderten Verhältnisse, welche Ungarn
seitdem Jahre 1867 durchlebte, erlaubten es nicht mehr, die
Daten der in der österreichisch-ungarischen Monarchie zuletzt im
Jahre 1857 durchgeführten Volkszählung zu benützen. Es musste
daher für die Erlangung neuer Daten gesorgt werden, und wurde zu
diesem Behufe eine Volkszählung in Ungarn angeordnet, welche
nicht nur die erste war, die von der ungarischen Regierung durch
geführt wurde, sondern auch die erste, bei welcher man auf die
bestehenden Verhältnisse und neuesten Anforderungen der Wis
senschaft entsprechende Rücksicht nahm.
In Anbetracht der grossen Wichtigkeit, welche in neuester
Zeit den Ergebnissen der Volkszählung und der Art und Weise
ihrer Durchführung überall beigelegt wird, erscheint es gerecht
fertigt, wenn das dabei beobachtete Verfahren kurz skizzirt wird.
1. Die Volkszählung und deren Ergebnisse.
Die Basis der in den Ländern der ungarischen Krone am
Beginn des Jahres 1870 durchgeführten Volkszählung bildete der
III. Gesetz Artikel des Jahres 1869. Mit dem Vollzug dieses
Gesetzes wurden der Minister des Innern, der Minister für Land-
wirthschaft, Industrie und Handel und der Minister für Landes-'Ver
teidigung betraut, während bezüglich Croatiens und Slavoniens
die Durchführung der dortigen Landes-Regierung überlassen war.