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Nach den einzelnen Ländern und in Pereenten ausge
drückt; sind:
In In
Ungarn Sieben-
i. e. S. bürgen
Römisch-Katholisch . ö2. 9Z 12.-, 3
Griechisch- » . . . 8. 83 28.se
» Orientalisch 1 Cu- 31. 0 7
Augsburger Confession 7. 8 s 9. 9 s
Helvetischer » 15. 45 14.1 5
Unitarier .... — 2. 33
Israeliten .... 4. C3 l.i?
Sonstige .... O.02 O.01
In In
Fiume Croatien
u. Gebiet n. Slavonien
98.80
0*1 7
0.1 0
0.23
O.0 6
0.4 0
0.2 4
83.4 7
0. 5a
14.] 7
0.4 8
0-69
0.8 8
ln der
Milit&r-
gränze
43.18
0*5 7
53.8 4
1*91
0. 33
0.11
Die Bekenner der einzelnen Confessionen stehen unter fol
gender kirchlicher Organisation:
a) Römisch-katholische Kirche.
An der Spitze der römisch-katholischen Kirche steht
der Primas des Landes; welcher immer auch zugleich Graner
Erzbischof ist. Auser dem Graner Erzbisthume sind noch zwei
erzbischöfliche Stühle in Ungarn, der eine seit ältester Zeit in
Kalocsa, der zweite aus neuerer Zeit in Erlau.
Unter diesen drei Erzbischöfen stehen 15 Bisthttmer, als
das Neusohler, Csanäder, Raaber, Kaschauer, Grosswardeiner,
Neutraer, Fünfkirchner, Zipser, Stuhlweissenburger, Tirnauer,
Waitzner, Veszprimer und Eisenburger Bisthum.
Der Wirkungskreis dieser Bischöfe erstreckt sich nicht über
die Grenze des Landes, nur ein Tbeil des Fünfkirchner Bisthums
liegt am südlichen Ufer der Drau, während der Stuhl-Bezirk der
Murinsel im Zalaer Comitate noch heute unter dem Agramer Erz
bischöfe steht.
Endlich stehen die auf den Gütern des Benedictiner
Ox-dens befindlichen Gemeinden, 20 an der Zahl, in kirchlichen
Angelegenheiten unter dem Martinsberger Erzabte.
Am Sitze eines jeden Erzbisthums oder Bisthums befindet
sich eine aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern bestehende
geistliche Corporation unter den Namen Kapitel. Das Oberhaupt
desselben ist der Grossprobst, und seine Mitglieder sind die
Domherren.
G*