99
Jahre 1848 in dem Oberhause des ungarischen Reichstages Sit*
und Stimme hatten.
* 6. Die grossjährigen männlichen Glieder der fürstlichen,
gräflichen und freiherrlichen Familien, und die vordem Jahre
1848 zum Landtage zugezogenen Regalisten Siebenbürgens.
Zur Erscheinung im Herrenbause wurden das letztemai
einberufen: 3 Erzherzoge, 31 geistliche Grosswürdenträger,
12 Reichsbannerträger, 57 Obergcspäne, 5 Oberkönigrichter,
1 sächsischer Comes, 1 Fiumaner Gouverneur, 3 Fürsten, 218
Grafen, 80 Freiherrn und 3 siebenb'ürgische Regalisten.
c Es besteht daher das Oberhaus aus 414 Mitgliedern.
Den Präsidenten und Vicepräsidenten des Herrenhauses ernennt
der König, die Schriftführer wählt sich das Haus selbst, und bilde
auch, nach Bedürfnis, eigene Comites mittels geheimer Wahl
Beide Häuser bestimmen die Verhandlungs- und Geschäfts
ordnung durch gesetzkräftige Hausregeln. Beide Häuser
verfassen besondere Antwortadressen auf die Thronrede. Gegen
wärtig sieht sowohl das Abgeordneten- als auch das Oberhaus
einer Umgestaltung entgegen ; noch im vorigen Reichstage unter
breitete die Regierung betreffs der Abgeordnetenwahlen einen
von dem bestehenden Gesetze wesentlich verschiedenen und auf
unbedingte Volksvertretung basirten Gesetzentwurf; auch ist die
Reorganisirung der noch auf den Resten der alten Verfassung
beruhenden Einrichtung des Oberhauses im Zuge.
3. Das Regierungssystsm.
Das Regierungssystem beruht auf der Verantwort
lich k e i t d e s M i n i s t e r i u m s, nach welcher alleRegierungs-
angelegenheiten von den mit derselben betrauten Ministern
selbstständig durch persönliche Entscheidung, d. h. auf Grund der
i dem Könige unterbreiteten und von ihm gutgeheisseuen Vor
schläge, doch immer unter Verantwortung des betreffenden Mi
nisters erledigt werden. Wichtigere Staatsangelegenheiten werden
vor den aus sämmtlichen Ministern unter dem Vorsitze des
Ministerpräsidenten, oder gelegentlich des Königs selbst, ge
bildeten Ministerrath gebracht, in welchen Fällen die dem
Beschlüsse beigetretenen Minister einzeln und solidarisch die
Verantwortung übernehmen.
Neben dem Ministerpräsidenten fungiren acht Ressort-Minister
und zwar der Minister des Innern, der Landes-Finanzminister, der