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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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Jahre 1848 in dem Oberhause des ungarischen Reichstages Sit* 
und Stimme hatten. 
* 6. Die grossjährigen männlichen Glieder der fürstlichen, 
gräflichen und freiherrlichen Familien, und die vordem Jahre 
1848 zum Landtage zugezogenen Regalisten Siebenbürgens. 
Zur Erscheinung im Herrenbause wurden das letztemai 
einberufen: 3 Erzherzoge, 31 geistliche Grosswürdenträger, 
12 Reichsbannerträger, 57 Obergcspäne, 5 Oberkönigrichter, 
1 sächsischer Comes, 1 Fiumaner Gouverneur, 3 Fürsten, 218 
Grafen, 80 Freiherrn und 3 siebenb'ürgische Regalisten. 
c Es besteht daher das Oberhaus aus 414 Mitgliedern. 
Den Präsidenten und Vicepräsidenten des Herrenhauses ernennt 
der König, die Schriftführer wählt sich das Haus selbst, und bilde 
auch, nach Bedürfnis, eigene Comites mittels geheimer Wahl 
Beide Häuser bestimmen die Verhandlungs- und Geschäfts 
ordnung durch gesetzkräftige Hausregeln. Beide Häuser 
verfassen besondere Antwortadressen auf die Thronrede. Gegen 
wärtig sieht sowohl das Abgeordneten- als auch das Oberhaus 
einer Umgestaltung entgegen ; noch im vorigen Reichstage unter 
breitete die Regierung betreffs der Abgeordnetenwahlen einen 
von dem bestehenden Gesetze wesentlich verschiedenen und auf 
unbedingte Volksvertretung basirten Gesetzentwurf; auch ist die 
Reorganisirung der noch auf den Resten der alten Verfassung 
beruhenden Einrichtung des Oberhauses im Zuge. 
3. Das Regierungssystsm. 
Das Regierungssystem beruht auf der Verantwort 
lich k e i t d e s M i n i s t e r i u m s, nach welcher alleRegierungs- 
angelegenheiten von den mit derselben betrauten Ministern 
selbstständig durch persönliche Entscheidung, d. h. auf Grund der 
i dem Könige unterbreiteten und von ihm gutgeheisseuen Vor 
schläge, doch immer unter Verantwortung des betreffenden Mi 
nisters erledigt werden. Wichtigere Staatsangelegenheiten werden 
vor den aus sämmtlichen Ministern unter dem Vorsitze des 
Ministerpräsidenten, oder gelegentlich des Königs selbst, ge 
bildeten Ministerrath gebracht, in welchen Fällen die dem 
Beschlüsse beigetretenen Minister einzeln und solidarisch die 
Verantwortung übernehmen. 
Neben dem Ministerpräsidenten fungiren acht Ressort-Minister 
und zwar der Minister des Innern, der Landes-Finanzminister, der
	        
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