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Gulden zahlt, von welcher Summe 11.776,000 Gulden in klingen
der Münze zu erlegen sind. Ferner wurde beschlossen, dass die
Zollgesetzgebung, die mit der gewerblichen Production in
innigem Zusammenhänge stehenden indirecten Steuern,
das Geld System und die G e 1 d w ä h r n n g, das Vorgehen
bezüglich der im gemeinsamen Interesse liegenden E i s e n b a h-
nen, die Organisirung der Landesverteidigung immer
im gemeinsamen Einvernehmen und nach glei
chen Prinzipien geregelt werden. Auf Grund dessen wurde
mit Oestereich für 10 Jahre ein Zoll- und Handelsbünd-
n i s s geschlossen nach welchem beide Staatskörper e i n gemein
sames Z.o 11- und Handelsgebiet bilden, die mit fremden
Milchten eingegangenen Verträge, die Zolltarife, die Zollgesetze,
die Zoll-Einnahmen und Zollverwaltung, die Seeschifffahrts- und
Seesanitätsangelegenheiten, die unter die Beschlüsse des im Jahre
1S57 in Wien abgehaltenen Congresses gehörigen Flussschiff
fahrtsangelegenheiten, die Verwaltung der Eisenbahnen, alle
Consulatsangelegenheiten, das Salz- und Tabakmonopol, die
indirekten Steuern, das österreichische Werth-, Maas- und Ge
wichtssystem, die Rechte der Gewerbetreibenden, die Post- und
Telegrafenangelegenheiteu, der Schutz des Autoren- und Künstler -
Eigenthnmsrechtes, die Concessionirung von Credit- und Versi
cherungsinstituten im Interesse beider Staaten, sowohl moralisch
als auch materiell nach dem Prinzipe der Parität unter gleich
berechtigter Mitwirkung beider Gesetzgebungen und Regierungen,
im gegenseitigen Einvernehmen gleichartig behandelt und er
ledigt werden.
6. Die Rechte und Pflichten der ungarischen Staatsbürger.
Vor allem Anderen müssen wir bemerken, dass in Ungarn we
der Geburt und Religion, nochNationalität und
WohnorteinenUnterschied in dem Genüsse der
bürgerlichen Rechte oder Bürgerpflichten be-
g r ü n d e u. Jeder Bürger Ungarns ist frei geboren; Jeder kann
sich die Mittel zu seinem moralischen und materiellenWohlbefinden
frei und mit der Beruhigung wählen, in seinem Streben, so weit
es sich mit dem allgemeinen Besten verträgt, auf den Schutz des
Gesetzes rechnen zu können. Die ungarische Verfassung stellte
dem Staatsbürger gegenüber das Prinzip der Gleichbelastung und