MAK

Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

10S 
obenan, wornach alle Eltern, Vormünder und alle Jene, welche 
Kinder haben, Lehrlinge oder Dienstleute halten, bei Strafe ver 
pflichtet sind, ihre Kinder oder Mündel, wenn selbe weder zu 
Hause, noch in einem Institute Privat-Unterricht erhalten, 
mit Vollendung des 6. Jahres bis zum 12, oder 15. Jahre iu eine 
öffentliche Schule zu schicken. 
Ferner fordert die ungarische Verfassung von jedem Staats 
bürger: Achtung und Gehorsam vor dem Gesetze, Treue für 
Vaterland und König. 
Jedermann hat die im Sinne des Gesetzes ihm auferlegten 
öffentlichen Lasten ohne Weigerung zu tragen, widrigenfalls er 
der durch das Gesetz bestimmten Strafe verfallt. 
Unter öffentlichen Lasten sind alle jene Verpflichtungen zu 
verstehen, welche zum Wohle des Staates und des Municipiums 
der Kirchen und der Schulen, oder zu was immer für einem das 
allgemeine Wohl befördernden und als solcher durch das Gesetz 
anerkannten Zwecke dienen; hieher gehören: die Steuerpflicht, 
die Landesvertheidigung, öffentliche Arbeiten, welche entweder 
in Natura geleistet werden oder aber mit Geld abzulösen sind, 
Handleistungen und Fuhren zur Herstellung der Staats- und Com- 
municationsstrassen, Brücken, Kanäle, Dämme; ferners an solchen 
Orten, wo Eisenbahnen, Posten oder der Verkehr zu Wasser 
nicht besteht, die Beistellung der Vorspann für die in 
Staats- oder dienstlichen Angelegenheiten reisenden Beamten 
und Militärs; schliesslich die Einquartirung der Soldaten und 
deren Verköstigung. Die Art und Weise der Erfüllung dieser 
Verpflichtungen ist durch ein hierauf bezügliches eigenes Gesetz 
und durch Verwaltungs-Vorschriften bestimmt. — 
Der auf Erwerbung des Bürgerrechtes bezügliche Gesetz- 
entvvurt wurde von dem Reichstage noch nicht verhandelt, jedoch 
kann Jeder das Bürgerrecht erwerben, der durch längere Zeit 
(- ,F> Jahre hindurch) im Lande wohnt, Steuer zahlt, aus seinem 
Staate entlassen ist und sich durch die Aufnahme in eine hie 
sige Gemeinde das Zuständigkeitsrecht erworben hat. — Die Er 
laubnis zur Einwanderung, welche mit dem Staatsbürgerrechte 
gleichbedeutend ist, wird nach Erfüllung der vorerwähnten Be 
dingungen von dem Minister des Innern ertheilt, worauf der Eiu- 
gewanderte vor der Behörde auf die Verfassung schwört, und so 
zum ungarischen Staatsbürger wird.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.