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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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rechte bekleideter berathender Körper beigeordnet ist, welcher 
aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zehn ordent 
lichen und einer unbestimmten Anzahl ausserordentlicher Mit 
glieder besteht, von denen jedoch nur der Präsident und die 
ordentlichen Mitglieder ein Jahres-Honorar beziehen. 
Das Sanitätspersonal bei den Jurisdiktionen ist folgender- 
massen organisirt: 
Bei jeder Municipalbehörde (Ccmitat, Bezirk, Distrikt, 
Stuhl, königliche Freistadt) ist wenigstens ein Oberarzt, dann 
in jedem Bezirke ein Bezirksarzt, sowie beinahe überall eine 
Bezirkshebamme angestellt; ausserdem fungirenin 25Comitaten 
je 2, und in Jazygien-Kumanien 3 Oberärzte.Ihre Gehalte belaufen 
sich auf 700—1000 Gulden; in Siebenbürgen auf 4—700, 
wobei diese Oberärzte auch Reisepauschalien von 2—300 Gulden 
beziehen. 
Die Gehalte der Bezirksärzte schwanken, das Reisepau 
schale in Betrage von 100 Gulden miteingerechnet, zwischen 
4—-500 Gulden. 
Beinahe jede Municipalbehörde hat ihren Thierarzt, dessen 
Gehalt 250—450 Gulden beträgt. Die Bezahlung der Bezirks- 
Hebammen macht 80—420 Gulden aus. 
Die Gehalte des gesammten vorerwähnten Sanitäts-Perso- 
nales werden aus der den Behörden bewilligten Dotation ge 
deckt, in königlichen Freistädten mit selbstständigem Magistrate 
jedoch aus der Gemeindekassabestritten. Die Behörden des Königs 
bodens (Sachsenland in Siebenbürgen) tragen ebenfalls die Be 
streitung oberwähnter Gehalte, erhalten jedoch hiezu unter dem 
Titel „adjutum salariale“ Beiträge aus der Staatskasse. 
Da die Beamten der Municipalbehörden im Allgemeinen auf 
einen Pensionsbezug keinen Anspruch haben, so sind die Sanitäts 
organe ebenfalls nicht pensionsfähig, und haben nur in einigen 
königlichen Freistädten, welche einen eigenen Pensions-Fond 
besitzen und wo die oberwähnten Beamten im Sinne der dort 
bestehenden Statuten pensionsfähig sind , Anspruch auf einen 
Ruhegehalt. 
Die Anzahl der gegenwärtig in Ungarn praktizirenden 
Aerzte (Doctoren der Medizin) beläuft sich auf 1606; jene der 
Wundärzte (Magister) auf 878, die der bürgerl. Chirurgen auf 461; 
der Thierärzte auf 528 ; der diplomirten Hebammen auf 3615; 
der mit behördlicher Genehmigung praktizirenden nicht diplo 
mirten Hebammen auf 350.
	        
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