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diesen wurden 39,263 als genesen, 3,337 als gebessert und
1,054 als unheilbar entlassen, 4,036 starben ; es betrug daher
der ganze Abgang: 48,690, während am Schlüsse des Jahres 187 1
4,088 in Behandlung verblieben. Die Anzahl der Pflegetage
war : 1.131,438.
Die tägliche Verpflegs-Taxe der Gemeindespitäler schwankt
zwischen 42—50 Kreuzer per Kopf.
In den im Lande bestehenden 5 Syphilis-Nothspi-
tälern war die Krankenbewegung des Jahres 1871 folgende :
In Behandlung verblieben Ende Dezember 1870 : 93 , Zuwachs
des Jahres 1871: 996, Gesammtkrankenstand: 1,090. Von
diesen wurden 831 als genesen, 85 als gebessert, 20 als unheilbar
entlassen, 36 starben; es betrug daher der ganze Abgang: 972,
während 118 in Behandlung verblieben. Die Anzahl der Pflege
tage war: 37,420.
Die Krankenbewegung der Ofner und Hermannstädter
Landesirrenanstalt und der Dr. Franz Schwarzerischen
Privatirrenheilanstalt in Ofen war im Jahre 1871
folgende: Ende Dezember 1870 verblieben in Behandlung: 698,
Zuwachs im Jahre 1871: 435, Gerammtkrankenstand: 1,133.
Als genesen wurden 119, als gebessert 60 und als unheilbar 132
entlassen; 119 starben, Gesammtabgang: 430; Ende 1871
verblieben in Behandlung : 703.
Betreffs der Verpflegstaxe sind die Landesirrenanstalten
in 3 Klassen getheilt, und schwankt selbe zwischen 66 Kreuzern
und 5 Gulden.
Es gibt jedoch noch allgemeine Krankenhäuser, welche
zur Aufnahme von Irrsinnigen geeignete Lokalitäten besitzen;
wie das Pester Rochusspital, das Grosswardeiner, Miskolczer,
Szegediner, Nentraer und Szegszarder Krankenhaus, ferner die
Spitäler der Barmherzigen zu Ofen, Erlau und Papa, und schliess
lich dasKlausenburger und Pressburger Landeskrankenhaus, welch
Letzteres einen Belagsraum für 63 Irre besitzt. In allen diesen
Spitälern findet eine entsprechende AnzahlIrrsinnigerVerpflegung.
In Sanitätsangelegenheiten wurden theils neue Vorschriften
erlassen, theils darauf bezügliche Entwürfe ausgearbeitet;
so wurde die Ausübung der Zahnbeilkunde und das Apotheker
wesen geregelt, der auf das Sanitätswesen Bezug habende Gesetz
entwurf, die Statuten betreffs ärztlicher Beaufsichtigung der
Findlinge, für die Fleischinspectionen und den Vorgang bei
gerichtlichen Sectionen entworfen.