1. Altersklasse 150.000
2. » 85.000
3. » 65.000
zusammen . . 300.000>
Wehrflichtige bei der Stellung erscheinen sollten, von denen je
doch 105,000 nicht abgestellt, 125.000 befreit und 70.000 assen-
tirt, und zwar: M2.000 zum Heere und 28.000 zur Landwehr
eingereiht wurden.
Die ungarische Landwehr wird daher bei diesem jährli
chen Zuwachse und einer 12jährigen Dienstzeit Ende 1878 aus
336,000, und wenn wir den gewöhnlichen jährlichen Abgang vou
4 Proceut hievon abrechnen, aus beiläufig 300,000 eingereihten
und 40,000 auf zweijährige Dienstzeit der Armeereserve zuge-
theilten Landwehrmännern bestehen. Laut des Matrikelbuches
besteht sie gegenwärtig aus 1.543 Offizieren und 151,507
Mannschaft, daher im Ganzen aus 153,091 Mann.
Diese Gesammtzahl ist in 86 Bataillone, 40 Escadronen und
20 Mitrailleusenbatterien eingetheilt, welche im Frieden unter
7 Bezirkscommanden 20 Brigaden bilden.
Die Bezirkskommanden bestehen aus eben so viel Bataillo
nen und Escadronen als laut den Organisirungsnormen der ge
meinsamen Armee zu einer Truppenabtheilung gehören, während
die Brigaden gewöhnlich aus 4—7 Bataillonen und einer Mitrailleu-
senbatterie bestehen.
Endlich ist noch zu bemerken, dass zum Stande eines jeden
Bataillons auch eine verhältnissmässige Anzahl Pioniere gehören,
bezüglich der Zutheilung von technischen Truppenkörpern, be
sonders von Artillerie, zur Landwehr sind Reichstagsverhandlun-
gen im Zuge.
10. Justiz und Rechtspflege.
Der mächtige Aufschwung der nationalen Entwicklung,
welcher im Jahre 1848 seinen Höhepunkt erreichte, wurde durch
politische Ereigrisse in seinem Fluge gehemmt, welche in ihrem
Gefolge der Nation fremde Einrichtungen und Gesetze brachten,
welche Uber ein Decennium hinaus in Kraft blieben. — Obgleich
die Jahre 1861—1865 eine freiere Bewegung gestatteten, so konnte
doch die Regierung des Landes nicht jene Form erlangen, unter
welcher dasselbe seine Gesetze auf Grund seines nach Jahrhun
derten zählenden Bestandes hätte schaffen und weiter entwickeln