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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

1. Altersklasse 150.000 
2. » 85.000 
3. » 65.000 
zusammen . . 300.000> 
Wehrflichtige bei der Stellung erscheinen sollten, von denen je 
doch 105,000 nicht abgestellt, 125.000 befreit und 70.000 assen- 
tirt, und zwar: M2.000 zum Heere und 28.000 zur Landwehr 
eingereiht wurden. 
Die ungarische Landwehr wird daher bei diesem jährli 
chen Zuwachse und einer 12jährigen Dienstzeit Ende 1878 aus 
336,000, und wenn wir den gewöhnlichen jährlichen Abgang vou 
4 Proceut hievon abrechnen, aus beiläufig 300,000 eingereihten 
und 40,000 auf zweijährige Dienstzeit der Armeereserve zuge- 
theilten Landwehrmännern bestehen. Laut des Matrikelbuches 
besteht sie gegenwärtig aus 1.543 Offizieren und 151,507 
Mannschaft, daher im Ganzen aus 153,091 Mann. 
Diese Gesammtzahl ist in 86 Bataillone, 40 Escadronen und 
20 Mitrailleusenbatterien eingetheilt, welche im Frieden unter 
7 Bezirkscommanden 20 Brigaden bilden. 
Die Bezirkskommanden bestehen aus eben so viel Bataillo 
nen und Escadronen als laut den Organisirungsnormen der ge 
meinsamen Armee zu einer Truppenabtheilung gehören, während 
die Brigaden gewöhnlich aus 4—7 Bataillonen und einer Mitrailleu- 
senbatterie bestehen. 
Endlich ist noch zu bemerken, dass zum Stande eines jeden 
Bataillons auch eine verhältnissmässige Anzahl Pioniere gehören, 
bezüglich der Zutheilung von technischen Truppenkörpern, be 
sonders von Artillerie, zur Landwehr sind Reichstagsverhandlun- 
gen im Zuge. 
10. Justiz und Rechtspflege. 
Der mächtige Aufschwung der nationalen Entwicklung, 
welcher im Jahre 1848 seinen Höhepunkt erreichte, wurde durch 
politische Ereigrisse in seinem Fluge gehemmt, welche in ihrem 
Gefolge der Nation fremde Einrichtungen und Gesetze brachten, 
welche Uber ein Decennium hinaus in Kraft blieben. — Obgleich 
die Jahre 1861—1865 eine freiere Bewegung gestatteten, so konnte 
doch die Regierung des Landes nicht jene Form erlangen, unter 
welcher dasselbe seine Gesetze auf Grund seines nach Jahrhun 
derten zählenden Bestandes hätte schaffen und weiter entwickeln
	        
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