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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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können. Die nationale Entwickiung der Rechtspflege und 
des Rechtes war unterbrochen und trat erst durch die Be 
stimmungen der im Jahre 1861 abgehaltenen Iudexcurial-Con- 
ferenz, wenngleich nur mit den nothwendigsten Modifizirungen 
der alten Rechte und Gesetze, theilweise wieder in Wirksamkeit. 
Erst im Jahre 1867 konnten mit Beginn einer neuen Epoche, 
in welcher an die Spitze der Angelegenheiten Ungarns neben dem 
Reichstage eine vaterländische Regierung trat, der frühere Ent 
wickelungsgau g wieder aufgenommen, die gründlichen Neuerun 
gen in der Ausdehnung und mit der Energie, welche die 1848er 
Epoche so sehr charakterisirt, wieder inAngriff genommen werden. 
Mit dem genannten Jahre 1867 beginnt die lange Reihe von 
Gesetzen und Verordnungen, welche nicht allein die Vollziehung 
der 48er Gesetze, sondern auch die gründliche Modifi- 
z i r u n g der Rechtspflege bezwecken. 
Zu den Gesetzen, welche zur Inkraftsetzung und Vollziehung 
der 48er Gesetze gegeben wurden, gehören : 
Die vom Anfänge des Jahres 1867 datirten und auf die 
Organisirung der Pressangelegenheiten bezüg 
lichen Justiz-Ministerialerlässe, welche für diese Angelegenheiten 
Geschworenen-Gerichte in Ungarn ins Leben riefen. 
Ein Gesetz vom Jahre 1868, welches über den aus dem 
Staatsfonde zu leistenden Ersatz von Urbar ialablösungen 
handelt, und die in diesem Sinne erlassenen Justizministerial- 
verordnungen; sowie der damit verwandte," die Weinzehent 
ablösung betreffende Gesetzartikel von 1868, mit den darauf 
bezüglichen Justizministerialerlässen. 
Die Gesetzartikel aus dem Jahre 1871, welche gleichfalls 
die Regelung der frühem Urbarial-Besitz Verhältnisse 
— mit besonderer Rücksicht auf Siebenbürgen — bezwecken. 
Hierher gehören auch noch die folgenden Verfügungen, 
wenn dieselben auch nicht auf die 48ger Geseteze zurückgeführt 
w r erden können: die Ausdehnung der Grundbuchsein 
richtung auf Siebenbürgen; die Anlage von besondern 
Grundbüchern für die zu den Ländern der ungarischen 
Krone gehörigen Eisenbahnen und Kanäle; die Ver 
ordnungen betreffs der Gefä 11sUbertretungen und die 
Errichtung von Gefällsgerichten; die Auflassung des W u c h e r- 
gesetzes; die Regelung des Schuldenarrestes in Sie 
benbürgen, die Auflassung des Vergleichsverfahrens 
in Siebenbürgen, die Regelung des Advocatenwesens in
	        
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