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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

Siebenbürgen, neue Einrichtungen betreffs der Scheidungs 
prozesse gemischter Ehen, die Organisirung des bür 
gerlichen Prozessverfahrens, welches Gesetz auf dem 
Gebiete der Rechtspflege unter die wichtigsten Gesetze des 
Jahres 1868 gehört, weil ausser den auf die Wechselange 
legenheiten bezüglichen Gesetzartikeln von 1840 und 1844 
bis jetzt kein geschriebenes Recht über bürgerliches Prozess 
verfahren bestand, und Letzteres in jüngster Vergangenheit 
durch die Bestimmirngen der Judexcurial-Conferenzeu ersetzt 
wurde. Wichtig ist dieser Gesetzartikel auch desshalb, weil er 
die Errichtung eines hesondern Cassationsgerichtes vor 
aussetzt und das Appellationsverfahren dermassen regelt, dass 
bei was immer für einem Prozesse eine dreifache, bei manchen 
nur eine zweifache Appellation Platz greifen kann, während nach 
dem frühem Gebrauche die kleinsten Angelegenheiten fünf Foren 
passirten. Dieser Gesetzartikel bestimmt auch das mündliche 
und öffentliche Verfahren, das Erstem konnte jedoch, we 
gen der dem Gesetzartikel selbst anhaftenden Mängel in der Praxis 
nicht vollständig durchgeführt werden. Lieber gehören auch noch 
die von der Expropriation handelnden Gesetzartikel, deren 
einer von der Expropriation in der Hauptstadt handelt, und die 
Creirung eines Geschwornengerichtes anordnet. 
Alle diese Gesetze, welche ein glänzender Beweis unsers 
Fortschrittes sind, werden jedoch von dem IV. Gesetzartikel des 
Jahres 1860 Ubertroffen, welcher von der Ausübung der 
richterlichen Gewalt handelt, nach welchem für die Zu 
kunft die Rechtspflege von der Administration streng getrennt 
wurde und die richterliche Gewalt hinfort von den im Namen des 
Königs unter Contrasignatur des Justizministers ernannten (nicht 
gewä. lten) Richtern ausgeübt wird, welche mit den im Gesetzar 
tikel bedingten Fähigkeiten ausgerüstet ausschliesslich nur das 
Richteramt versehen dürfen, und dem Einflüsse des Volkes sowohl, 
als auch der Staatsgewalt entrückt sind, 
In engem Zusammenhänge mit diesen Gesetzen steht 
jenes, welches von der Verantwortlichkeit d e r R i c h- 
t e r und der Gerichte handelt, und das Verfahren bei 
Versetzungen und Pensionirungen der Richter und Gerichts 
beamten regelt. 
Den Anforderungen dieses Gesetzes hätte auf dem Ge 
biete des materiellen Rechtes aur die Feststellung der Principien 
eines bürgerlichen und eines Strafgesetzbuches Genüge geleistet,. 
Weltanfjstellnngs-Cathalog. 9
	        
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