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Die Juristen-Versammlung bestrebte sich, ihrer oberwänten
Aufgabe zu entsprechen, wie wir uns leicht überzeugen können,
wenn wir die Jahresberichte der Versammlung durchlesen, und
die Verhandlungsgegenstände, den Verlauf der Berathungen und
den Inhalt der gefassten Beschlüsse betrachten. Alle diese Ge
genstände und Beschlüsse sind der Natur der Sache nach durch-
gehends solche, welche theils noch offene Fragen des ungarischen
Rechtes behandeln, theils dessen gründliche Umänderung be
zwecken. Die stenge Wissenschaftlichkeit ist wohl bei diesen
Versammlungen ausgeschlossen, doch werden praktische Fragen
wissenschaftlich beleuchtet.
Es würde zu weit führen, wollten wir alle einzelnen hier
behandelten Fragen anführen und beurtheilen, und wir kehren
somit auf das Gebiet der Gesetzgebung zurück, wobei wir nicht
unterlassen, noch einige Gesetze und Verordnungen anzuführen.
Zu diesen gehört das Gesetz vom Jahre 1870, welches von
der Wiederherstellung der S p e c i a I g e r i c h t e für
die PesterGeld- und Effecten-Börse, und die Frucht-
und Getreide h a 11 e n auf dem Lande handelt, welche im Jahre
1868 anfgelassen worden waren, sowie das Gesetz vom 10. Juni
1872, mit welchem das Rechtswesen Kroatiens, Sla-
voniens und der provincialisirten Militär
grenze geregelt wird.
Hieher gehören weiter die auf das Strafverfahren
bezüglichen zwei Gesetzartikel, durch welche mit Frankreich
und Italien betreffs gegenseitiger Auslieferung der
gemeinen Verbrecher ein Vertrag geschlossen wurde, dann der Mi -
nisterialerlass vom Jahre 1869, womit die Hausregeln und Dienst -
instruktion für die Landes-Strafanstalten hinausgege
ben würden, sowie der hinsichtlich der Beförderung der zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahre verurtheilten Sträflinge
in die Landes-Strafanstalten erschienene Ministerialerlass vom
Jahre 1868; die Verfügungen über das Verfahren bei Wech
sel -Executioneu und in Fideicommiss - Angelegenheiten,
dann bei Advokatursprüfungen und einzelne, zahlrei
che Uebergangsbestimmungen enthaltende Gesetzartikel, betreffs
Vermehrung der Richter bei der königlichen Tafel, hinsichtlich
der Wiedereinsetzung der gemischten königlichen Gerichte und
deren Wirkungskreis, bezüglich der vorläufigen Aufrechterhal
tung des Finanz-Obergerichtshofes u. s. w.
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