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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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Die Juristen-Versammlung bestrebte sich, ihrer oberwänten 
Aufgabe zu entsprechen, wie wir uns leicht überzeugen können, 
wenn wir die Jahresberichte der Versammlung durchlesen, und 
die Verhandlungsgegenstände, den Verlauf der Berathungen und 
den Inhalt der gefassten Beschlüsse betrachten. Alle diese Ge 
genstände und Beschlüsse sind der Natur der Sache nach durch- 
gehends solche, welche theils noch offene Fragen des ungarischen 
Rechtes behandeln, theils dessen gründliche Umänderung be 
zwecken. Die stenge Wissenschaftlichkeit ist wohl bei diesen 
Versammlungen ausgeschlossen, doch werden praktische Fragen 
wissenschaftlich beleuchtet. 
Es würde zu weit führen, wollten wir alle einzelnen hier 
behandelten Fragen anführen und beurtheilen, und wir kehren 
somit auf das Gebiet der Gesetzgebung zurück, wobei wir nicht 
unterlassen, noch einige Gesetze und Verordnungen anzuführen. 
Zu diesen gehört das Gesetz vom Jahre 1870, welches von 
der Wiederherstellung der S p e c i a I g e r i c h t e für 
die PesterGeld- und Effecten-Börse, und die Frucht- 
und Getreide h a 11 e n auf dem Lande handelt, welche im Jahre 
1868 anfgelassen worden waren, sowie das Gesetz vom 10. Juni 
1872, mit welchem das Rechtswesen Kroatiens, Sla- 
voniens und der provincialisirten Militär 
grenze geregelt wird. 
Hieher gehören weiter die auf das Strafverfahren 
bezüglichen zwei Gesetzartikel, durch welche mit Frankreich 
und Italien betreffs gegenseitiger Auslieferung der 
gemeinen Verbrecher ein Vertrag geschlossen wurde, dann der Mi - 
nisterialerlass vom Jahre 1869, womit die Hausregeln und Dienst - 
instruktion für die Landes-Strafanstalten hinausgege 
ben würden, sowie der hinsichtlich der Beförderung der zu einer 
Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahre verurtheilten Sträflinge 
in die Landes-Strafanstalten erschienene Ministerialerlass vom 
Jahre 1868; die Verfügungen über das Verfahren bei Wech 
sel -Executioneu und in Fideicommiss - Angelegenheiten, 
dann bei Advokatursprüfungen und einzelne, zahlrei 
che Uebergangsbestimmungen enthaltende Gesetzartikel, betreffs 
Vermehrung der Richter bei der königlichen Tafel, hinsichtlich 
der Wiedereinsetzung der gemischten königlichen Gerichte und 
deren Wirkungskreis, bezüglich der vorläufigen Aufrechterhal 
tung des Finanz-Obergerichtshofes u. s. w. 
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