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Bedingung entsprach nur das Debreziner Collegium, wogegen
die Särospataker, Päpaer, Marmaros-Szigeter, Eperieser, Kecskemeter,
Eisenstädter, N. Köröser, Schemnitzer, Pressburger,
und Oedenburger; sowie die Erl au er, Flinf'kirchner und Temesvaref
Lehranstalt mit Aufgebung des juridischen Lehrkurses
sich zu Obergymnasien umgestalteten. Nach dem Jahre 1860
wurde jedoch das Erlauer und Fünfkirchner bischöfliche juridische
Lyceum,. sowie der grössere Th eil der evangelischen juridischen
Lehranstalten, welche den im Jahre 1861 für die Rechtsakademien
fessgesetsten Lehrplan annahmen, wieder rehabilitirt,
so dass, wenn wir die Klausenburger Anstalt, welche in die vor
Kurzem zu Stande gekommene dortige Universität als selbsständige
juridische und staatswissenschaftliche Facultät verschmolzen
wurde, sowie auch die seither eingegangene Nagy-Enyeder ausser
Betracht lassen, gegenwärtig 13 Rechtslehranstalten bestehen,
von welchen 7, nämlich die Pressburger, Raaber, Kaschauer,
Hermanstädter und Grosswardeiner, als königliche Rechtsakademien,
dann die Erlauer und Fünfkirchner, welche gegenwärtig
den Titel römisch-katholische Rechtsakademien besitzen,
unmittelbar unter der Leitung des k. ungarischen Unterrichtsministers
stehen und theiis aus dem Religionsfonde, theils aus Landesmitteln
oder aus eigenen Fundationen erhalten werden; die
übrigen sechs Anstalten werden durch die Confession , und
zwar die Eperieser von den Augsburger Confessions-Vewandten,
die Rechtsakademie in Debrezin, Kecskemet, Marmaros-Sziget,
Papa und Särospatak auf Kosten der reformirten Kirche erhalten.
An den erwähnten Rechtslehranstalten — die bis zum
Jahre 1872 besandene Klausenburger und die im Jahre 1869-70
aufgehobene Nagy-Enyeder auch mitinbegriffen — waren :
Professoren Studirencle
Im Jahre 1866-7 83 167g
» 1867-8 90 1925
» 1868-9 92 2092
» 1869-70 100 1993
» 1870-11 102 2074
Von den Studirenden des letzten Jahres entfallen:
Auf die Pressburger Anstalt : • 361
» Grosswardeiner» 217
» Klausenbnrger » 208
» Kecskemeter » , - . . . 293