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entfallen; aus welchen Zahlen sich ergiebt, dass auf beiläufig-
17 Joch Produktionsfläche, und zwar :
Im eigentlichen Ungarn auf je 17.82 Joch.
In Siebenbürgen auf je 14.97 »
In Croatien und Slavonien auf je 16.15 »
je ein Grundbesitzer kommt.
Hinsichtlich der Verhältnisse des Grundbesitzes-
ist bekanntlick die Robott, welche in früherer Zeit, ähnlich wie in
andern Staaten, auch in Ungarn bestand, durch die Gesetz
gebung des Jahres 1848 gänzlich aufgehoben worden, so dass
heute der einstige Frohnbauer und Kleinhäusler sein Grundstück
mit eben solchen Rechten und Freiheiten besitzt, als der a 1t-
adelige Grundbesitzer.
Trotzdem erhielt sich der alte Unterschied zwischen dem
sogenannten Urbarial- und Adels- (Frei-) Besitz in den kurz nach
dem Freiheitskampfe — in den fünfziger Jahren — angelegten
Grundbüchern ; doch bestehen dessen rechtliche Consequeuzen
nicht mehr. Ja selbst die übrigen, im J. 1848 noch verbliebenen
Reste des Feudalwesens, wieder Weinzehent und das Jagdregale,
wurden nach Wiederherstellung der Verfassung gleichfalls auf
gehoben, und sind betreffs Abschaffung der letzten Ueberreste
— wie der Schank- und Miihlgerechtigkeit — im Reichstage
Verhandlungen im Zuge.
Die Natur des Grundbesitzes ist daher überall die gleiche
und nur nach den Individuen oder juridischen Personen, die ihn
besitzen, kommt er unter verschiedenen Benennungen vor oder
kann ein Klassenunterschied zwischen ihnen gemacht werden, je
nachdem er als Klein-, Mittel- oder Grossgrundbesitz bezeichnet
werden kann.
Die Gesammtsumme der einzelnen Grundbesitze beträgt
nach den neuesten Aufnahmen (Kroatien und Slavonien nicht ein
gerechnet) 2.486,265, welche mit Berücksichtigung der bestehen
den Verhältnisse derart zu klassifiziren sind, dass hievon:
Auf den kleinen Bauern-Besitz (5—60 Joch) . . . 2.648,110
» » kleinen Mittel-Besitz (30 — 300 Joch)... ] 18,981
» » wahren Mittel-Besitz (200—1000 Joch) . . 13,748
» » herrschaftlichen Besitz (1000—lo,o00 Joch) 5,195
und auf die herrschaftlichen Latifundien (über 19,00'' Joch) 221
Grundbesitz-Complexe entfallen.
Wenn wir diesen annäherungsweise berechneten Flächen
inhalt dieser Besitzantheile betrachten, so finden wir, dass: