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c. Verwerthung und Ertrag der Forste.
Wenngleich die Grundbedingungen der vorteilhaften Verwerthung,
die billige Erzeugung und leichte Ausbringung des
Holzes für die Forste des ungarischen Reiches nicht als überall
vorhanden betrachtet werden können, so lässt sich dennoch behaupten
dass das Gegentheil hievon seltener vorkommt; und
wenn sich die Möglichkeit, das Material-Erträgniss um entsprechende
Preise verkaufen zu können, bei unsern jetzigen forstlichen
Verhältnissen bisher auch nur auf einige den Hauptwasserstrassen
näher gelegene oder mit Bahnlinien in leichter Verbindung
stehende Wälder beschränkt hat, so ist dies hauptsächlich
dem Umstande zuzuschreiben, dass es den Waldbesitzern
im Allgemeinen, selbst ohne Ausnahme der Staatsforstwirthschaft,
theils wegen Mangel an richtiger Erkenntniss der eigentlichen
Natur der Forstwirtschaft, theils wegen pekuniärer Hindernisse
bis in die letzte Zeit an Willen, Fähigkeit und Vertrauen
gefehlt hat, um auf die gehörige Ausnützung der verschiedenen
Erzeugnisse ihrer Forste die unerlässlichen geistigen und materiellen
Investitionen zu verwenden.
Nicht wenig hat zur Verhinderung einer vortheilhaften Verwerthung
der Forstprodukte, beziehungsweise zur Herabminderung
des forstlichen Reinerträgnisses der Umstand mit beigetragen
dass bei Herstellung der einzelnen Holzsortimente, theils in
Folge von Sorglosigkeit, theils wegen Mangel an nöthigem Fleiss,
vielleicht sogar aus Gleichgiltigkeit oder wegen Mangelhaftigkeit
der zur Zurichtung der Rohprodukte verwendeten Werkzeuge und
Maschinen an vielen Orten ein namhafter Pheil des Mateiials verloren
ging, welchem Uebelstande übrigens einiger ernster Wille
und gehörige Ausdauer leicht abhelfen können.
In allen Fällen dagegen, wo der Waldbesitzer oder der
Käufer der Forstprodukte nach gründlicher Erkenntniss der
massgebenden Umstände den rechten Weg einzuschlagen im
Stande ist und auch vor nothwendigen Capitalanlagen nicht zurückscheut,
ist er auch im Stände, eine einträgliche Forstwirtschaft
zu betreiben, so dass man Zustände entgegengesetzter Art
füglich zu den Ausnahmen zählen kann.
Die Richtigkeit dieser Behauptung beweist auch die Thatsache,
dass von Forstflächen, welche wegen ihrer eigentümlichen
Ortslage noch vor wenigen Jahren von dem I orstbesitzer oder
dem vor Ueberwinduug von Schwierigkeiten zurückscheuenden