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Full text : Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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c.  Verwerthung  und  Ertrag  der  Forste.
Wenngleich  die  Grundbedingungen  der  vorteilhaften  Verwerthung, ­
  die  billige  Erzeugung  und  leichte  Ausbringung  des
Holzes  für  die  Forste  des  ungarischen  Reiches  nicht  als  überall
vorhanden  betrachtet  werden  können,  so  lässt  sich  dennoch  behaupten ­
  dass  das  Gegentheil  hievon  seltener  vorkommt;  und
wenn  sich  die  Möglichkeit,  das  Material-Erträgniss  um  entsprechende ­
  Preise  verkaufen  zu  können,  bei  unsern  jetzigen  forstlichen ­
  Verhältnissen  bisher  auch  nur  auf  einige  den  Hauptwasserstrassen ­
  näher  gelegene  oder  mit  Bahnlinien  in  leichter  Verbindung ­
  stehende  Wälder  beschränkt  hat,  so  ist  dies  hauptsächlich ­
  dem  Umstande  zuzuschreiben,  dass  es  den  Waldbesitzern ­
  im  Allgemeinen,  selbst  ohne  Ausnahme  der  Staatsforstwirthschaft,
  theils  wegen  Mangel  an  richtiger  Erkenntniss  der  eigentlichen ­
  Natur  der  Forstwirtschaft,  theils  wegen  pekuniärer  Hindernisse ­
  bis  in  die  letzte  Zeit  an  Willen,  Fähigkeit  und  Vertrauen
gefehlt  hat,  um  auf  die  gehörige  Ausnützung  der  verschiedenen
Erzeugnisse  ihrer  Forste  die  unerlässlichen  geistigen  und  materiellen ­
  Investitionen  zu  verwenden.
Nicht  wenig  hat  zur  Verhinderung  einer  vortheilhaften  Verwerthung ­
  der  Forstprodukte,  beziehungsweise  zur  Herabminderung ­
  des  forstlichen  Reinerträgnisses  der  Umstand  mit  beigetragen ­
  dass  bei  Herstellung  der  einzelnen  Holzsortimente,  theils  in
Folge  von  Sorglosigkeit,  theils  wegen  Mangel  an  nöthigem  Fleiss,
vielleicht  sogar  aus  Gleichgiltigkeit  oder  wegen  Mangelhaftigkeit
der  zur  Zurichtung  der  Rohprodukte  verwendeten  Werkzeuge  und
Maschinen  an  vielen  Orten  ein  namhafter  Pheil  des  Mateiials  verloren ­
  ging,  welchem  Uebelstande  übrigens  einiger  ernster  Wille
und  gehörige  Ausdauer  leicht  abhelfen  können.
In  allen  Fällen  dagegen,  wo  der  Waldbesitzer  oder  der
Käufer  der  Forstprodukte  nach  gründlicher  Erkenntniss  der
massgebenden  Umstände  den  rechten  Weg  einzuschlagen  im
Stande  ist  und  auch  vor  nothwendigen  Capitalanlagen  nicht  zurückscheut, ­
  ist  er  auch  im  Stände,  eine  einträgliche  Forstwirtschaft ­
  zu  betreiben,  so  dass  man  Zustände  entgegengesetzter  Art
füglich  zu  den  Ausnahmen  zählen  kann.
Die  Richtigkeit  dieser  Behauptung  beweist  auch  die  Thatsache,
  dass  von  Forstflächen,  welche  wegen  ihrer  eigentümlichen
Ortslage  noch  vor  wenigen  Jahren  von  dem  I  orstbesitzer  oder
dem  vor  Ueberwinduug  von  Schwierigkeiten  zurückscheuenden
            
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