MAK

Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

209 
Forstpersonal desselben mit fester Ueberzeugung als zn einer 
rationellen Bewirtschaftung ungeeignet erklärt wurden, heutzu 
tage schon die ausgezeichnetesten Schafthölzer zur See verfrach 
tet werden ; und dass man schon an vielen Orten auf Wald 
bächen, die zur Fortbringung gebundener Flösse sich nicht eig 
nen, Riesenflösse aus den entlegensten Forsten und Alpen mit er 
staunlicher Schnelligkeit zum Vorschein kommen sieht. 
Nachdem wir so die allgemeinen Umrisse der Holzverwer- 
thung in Kürze skizzirt haben, gehen wir auf die Holzverwer- 
thung im engeren Sinne, nämlich zum Holzverkauf über. 
Der Verkauf der Forstprodukte erfolgt in der 
Regel im Wege mündlicher oder schriftlicher Veräusserung- 
Bei grossem Waldbesitzern, sowie auch beim Staatsforst 
wesen sind zur Sicherstellung der aus den jährlichen Material- 
Erträgnissen zu gewärtigenden Einnahmen auf mehrere, gewöhn 
lich auf 5—10 Jahre sich erstreckende und schon durch die Natur 
der Forstwirtschaft begründete Verkäufe üblich, wobei entweder 
fixe Preise in Rechnung genommen werden oder auf die Weise 
vorgegangen wird, dass die beim Abschluss des Verkaufes sti- 
pulirten Preise nach Massgabe des Steigens oder Fallens der 
Preise an einem oder dem anderen der näher gelegenen Holz 
plätze in entsprechenden Procenten gleichfalls erhöht oder herab 
gesetzt werden. 
Von kleinern Waldbesitzern wird der Ertrag der Jahres 
schläge entweder im Ganzen oder geteilt auf kleineren Flächen 
bis herab auf Vs und Vi6 Joch an Ort und Stelle im Wege 
mündlicher Licitation und regelmässig gegen nachträg 
lich, doch womöglich noch vor der Abfuhr des zubereiteten Ma 
terials zu leistende Zahlung verkauft, während bei andern der 
Verkauf nur in einzelnen Stämmen und gegen gleich baare Be 
zahlung stattfindet. 
Der Massengehalt des Holzes und dessen als Basis des 
Verkaufs dienender Werth wird unter Anwendung der von Di- 
vald und Wagner hcrausgegebenen forstlichen Hüstafeln entwe 
der iochweise oder nach Massgabe der sonstigen natürlichen 
oder künstlichen Flächeneintheilung im Wege der Schätzung 
und Berechnung ermittelt, während einzelne Schäfte um gewisse, 
hauptsächlich nach Massgabe ihrer Stärke wechselnde Preise 
verkauft werden. 
Bei geregeltem Forstwirtschaften bestehen auch tiir die 
Raumeinheit bestimmte Preistarife, und wird der be- 
VreTtanßRtel'migf-CAtaV'r. 14
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.