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Forstpersonal desselben mit fester Ueberzeugung als zn einer
rationellen Bewirtschaftung ungeeignet erklärt wurden, heutzutage
schon die ausgezeichnetesten Schafthölzer zur See verfrachtet
werden ; und dass man schon an vielen Orten auf Waldbächen,
die zur Fortbringung gebundener Flösse sich nicht eignen,
Riesenflösse aus den entlegensten Forsten und Alpen mit erstaunlicher
Schnelligkeit zum Vorschein kommen sieht.
Nachdem wir so die allgemeinen Umrisse der Holzverwerthung
in Kürze skizzirt haben, gehen wir auf die Holzverwerthung
im engeren Sinne, nämlich zum Holzverkauf über.
Der Verkauf der Forstprodukte erfolgt in der
Regel im Wege mündlicher oder schriftlicher Veräusserung-Bei
grossem Waldbesitzern, sowie auch beim Staatsforstwesen
sind zur Sicherstellung der aus den jährlichen Material-Erträgnissen
zu gewärtigenden Einnahmen auf mehrere, gewöhnlich
auf 5—10 Jahre sich erstreckende und schon durch die Natur
der Forstwirtschaft begründete Verkäufe üblich, wobei entweder
fixe Preise in Rechnung genommen werden oder auf die Weise
vorgegangen wird, dass die beim Abschluss des Verkaufes stipulirten
Preise nach Massgabe des Steigens oder Fallens der
Preise an einem oder dem anderen der näher gelegenen Holzplätze
in entsprechenden Procenten gleichfalls erhöht oder herabgesetzt
werden.
Von kleinern Waldbesitzern wird der Ertrag der Jahresschläge
entweder im Ganzen oder geteilt auf kleineren Flächen
bis herab auf Vs und Vi6 Joch an Ort und Stelle im Wege
mündlicher Licitation und regelmässig gegen nachträglich,
doch womöglich noch vor der Abfuhr des zubereiteten Materials
zu leistende Zahlung verkauft, während bei andern der
Verkauf nur in einzelnen Stämmen und gegen gleich baare Bezahlung
stattfindet.
Der Massengehalt des Holzes und dessen als Basis des
Verkaufs dienender Werth wird unter Anwendung der von Divald
und Wagner hcrausgegebenen forstlichen Hüstafeln entweder
iochweise oder nach Massgabe der sonstigen natürlichen
oder künstlichen Flächeneintheilung im Wege der Schätzung
und Berechnung ermittelt, während einzelne Schäfte um gewisse,
hauptsächlich nach Massgabe ihrer Stärke wechselnde Preise
verkauft werden.
Bei geregeltem Forstwirtschaften bestehen auch tiir die
Raumeinheit bestimmte Preistarife, und wird der be-VreTtanßRtel'migf-CAtaV'r.
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