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Forstpersonal desselben mit fester Ueberzeugung als zn einer
rationellen Bewirtschaftung ungeeignet erklärt wurden, heutzu
tage schon die ausgezeichnetesten Schafthölzer zur See verfrach
tet werden ; und dass man schon an vielen Orten auf Wald
bächen, die zur Fortbringung gebundener Flösse sich nicht eig
nen, Riesenflösse aus den entlegensten Forsten und Alpen mit er
staunlicher Schnelligkeit zum Vorschein kommen sieht.
Nachdem wir so die allgemeinen Umrisse der Holzverwer-
thung in Kürze skizzirt haben, gehen wir auf die Holzverwer-
thung im engeren Sinne, nämlich zum Holzverkauf über.
Der Verkauf der Forstprodukte erfolgt in der
Regel im Wege mündlicher oder schriftlicher Veräusserung-
Bei grossem Waldbesitzern, sowie auch beim Staatsforst
wesen sind zur Sicherstellung der aus den jährlichen Material-
Erträgnissen zu gewärtigenden Einnahmen auf mehrere, gewöhn
lich auf 5—10 Jahre sich erstreckende und schon durch die Natur
der Forstwirtschaft begründete Verkäufe üblich, wobei entweder
fixe Preise in Rechnung genommen werden oder auf die Weise
vorgegangen wird, dass die beim Abschluss des Verkaufes sti-
pulirten Preise nach Massgabe des Steigens oder Fallens der
Preise an einem oder dem anderen der näher gelegenen Holz
plätze in entsprechenden Procenten gleichfalls erhöht oder herab
gesetzt werden.
Von kleinern Waldbesitzern wird der Ertrag der Jahres
schläge entweder im Ganzen oder geteilt auf kleineren Flächen
bis herab auf Vs und Vi6 Joch an Ort und Stelle im Wege
mündlicher Licitation und regelmässig gegen nachträg
lich, doch womöglich noch vor der Abfuhr des zubereiteten Ma
terials zu leistende Zahlung verkauft, während bei andern der
Verkauf nur in einzelnen Stämmen und gegen gleich baare Be
zahlung stattfindet.
Der Massengehalt des Holzes und dessen als Basis des
Verkaufs dienender Werth wird unter Anwendung der von Di-
vald und Wagner hcrausgegebenen forstlichen Hüstafeln entwe
der iochweise oder nach Massgabe der sonstigen natürlichen
oder künstlichen Flächeneintheilung im Wege der Schätzung
und Berechnung ermittelt, während einzelne Schäfte um gewisse,
hauptsächlich nach Massgabe ihrer Stärke wechselnde Preise
verkauft werden.
Bei geregeltem Forstwirtschaften bestehen auch tiir die
Raumeinheit bestimmte Preistarife, und wird der be-
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