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Full text : Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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Forstpersonal  desselben  mit  fester  Ueberzeugung  als  zn  einer
rationellen  Bewirtschaftung  ungeeignet  erklärt  wurden,  heutzutage ­
  schon  die  ausgezeichnetesten  Schafthölzer  zur  See  verfrachtet ­
  werden  ;  und  dass  man  schon  an  vielen  Orten  auf  Waldbächen, ­
  die  zur  Fortbringung  gebundener  Flösse  sich  nicht  eignen, ­
  Riesenflösse  aus  den  entlegensten  Forsten  und  Alpen  mit  erstaunlicher ­
  Schnelligkeit  zum  Vorschein  kommen  sieht.
Nachdem  wir  so  die  allgemeinen  Umrisse  der  Holzverwerthung
  in  Kürze  skizzirt  haben,  gehen  wir  auf  die  Holzverwerthung
  im  engeren  Sinne,  nämlich  zum  Holzverkauf  über.
Der  Verkauf  der  Forstprodukte  erfolgt  in  der
Regel  im  Wege  mündlicher  oder  schriftlicher  Veräusserung-Bei
  grossem  Waldbesitzern,  sowie  auch  beim  Staatsforstwesen ­
  sind  zur  Sicherstellung  der  aus  den  jährlichen  Material-Erträgnissen
  zu  gewärtigenden  Einnahmen  auf  mehrere,  gewöhnlich ­
  auf  5—10  Jahre  sich  erstreckende  und  schon  durch  die  Natur
der  Forstwirtschaft  begründete  Verkäufe  üblich,  wobei  entweder
fixe  Preise  in  Rechnung  genommen  werden  oder  auf  die  Weise
vorgegangen  wird,  dass  die  beim  Abschluss  des  Verkaufes  stipulirten
  Preise  nach  Massgabe  des  Steigens  oder  Fallens  der
Preise  an  einem  oder  dem  anderen  der  näher  gelegenen  Holzplätze ­
  in  entsprechenden  Procenten  gleichfalls  erhöht  oder  herabgesetzt ­
  werden.
Von  kleinern  Waldbesitzern  wird  der  Ertrag  der  Jahresschläge ­
  entweder  im  Ganzen  oder  geteilt  auf  kleineren  Flächen
bis  herab  auf  Vs  und  Vi6  Joch  an  Ort  und  Stelle  im  Wege
mündlicher  Licitation  und  regelmässig  gegen  nachträglich, ­
  doch  womöglich  noch  vor  der  Abfuhr  des  zubereiteten  Materials ­
  zu  leistende  Zahlung  verkauft,  während  bei  andern  der
Verkauf  nur  in  einzelnen  Stämmen  und  gegen  gleich  baare  Bezahlung ­
  stattfindet.
Der  Massengehalt  des  Holzes  und  dessen  als  Basis  des
Verkaufs  dienender  Werth  wird  unter  Anwendung  der  von  Divald
  und  Wagner  hcrausgegebenen  forstlichen  Hüstafeln  entweder ­
  iochweise  oder  nach  Massgabe  der  sonstigen  natürlichen
oder  künstlichen  Flächeneintheilung  im  Wege  der  Schätzung
und  Berechnung  ermittelt,  während  einzelne  Schäfte  um  gewisse,
hauptsächlich  nach  Massgabe  ihrer  Stärke  wechselnde  Preise
verkauft  werden.
Bei  geregeltem  Forstwirtschaften  bestehen  auch  tiir  die
Raumeinheit  bestimmte  Preistarife,  und  wird  der  be-VreTtanßRtel'migf-CAtaV'r.
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