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Full text : Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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Der  Geldwerth  des  innerhalb  der  Reichsgrenzen
verbrauchten  Holzes  beträgt  25  000,000  fL
Der  Geldwerth  de3  ins  Ausland  exportirten  Holzmaterials ­
  25.000,000  »
Summe  50.000,000  fl
Hievon  50  Percent  auf  Steuern-,  Verwaltungs-,  Transportsund ­
  Erzengungskosten  abgeschlagen,  seilt  sich  der  Waldertrag
im  Ganzen  auf  25.000,000  fl.;  daher  der  Reinertrag  pr.  Joch  im
grossen  Durchschnitte  sich  auf  1.6  fl.  berechnet.
Was  die  V  erwerthnng  des  in  den  Ländern  der  ungarischen ­
  Krone  erzeugten  Holzes  ausserhalb  der  Landesgrenzen ­
  betrifft,  muss  bemerkt  werden,  dass  als  natürliche
Ausfuhrsplätze  des  ungarischen  Holzes  die  Häfen  des  gesammten
südlichen  Europa’s  betrachtet  werden  können,  und  dass  dem  ungarischen ­
  Holzhandel  auch  nach  Ost-  und  Nord-Deutschland  hin
eine  Zukunft  bevorstehe.
d.Die  Besteuerung  der  Forste.
Die  Landes-Grundsteuer  beträgt  in  Ungarn  nominell  16
Percent  des  Reinertrages,  doch  stellt  sich  diese  Steuer  mit  den
übrigen  Zuschlägen  in  Wirklichkeit  bis  auf  60  Percent  des  Reinertrages. ­

Zur  Ckarakferisirung  der  Natur  dieser,  die  Forste  des  ungarischen ­
  Reiches  belastenden  Steuer  kann  der  Wirklichkeit  vollkomn
  en  entsprechend  in  Kürze  angeführt  werden,  dass  die
Steuerquote  ohne  gewissenhafte  Berücksichtigung  der  beim  Entwerfen ­
  derselben  wirklich  bestandenen  wirthschaftlichen  Faktoren ­
  festgesetzt  wurde,  da  man  einerseits  die  Verhältnisse  des
Standortes  und  der  Absetzbarkeit  gründlich  zu  erörtern  unterliess,
aber  dieses  Versäumniss  auch  noch  dadurch  verschlimmerte,  dass
man  sowohl  die  Bemessung  der  Steuer,  als  die  Erhebungen  Uber
die  —  dieser  Bemessung  zu  Grunde  liegenden  lokalen  Verhältnisse ­
  Organen  übertrug,  die,  unbekannt  mit  den  Landesverhältnissen, ­
  entweder  ans  übertriebenem  Diensteifer  oder  aus  Unkenntniss
  den  Waldbau,  die  Forstbewerthung  und  das  Walderträgniss
sehr  falsch  beurtheilt  haben.
Die  unausbleiblichen  Folgen  dieser  Missgriffe  waren,  dass,
während  der  eine  Waldbesitzer  den  Gesammt-Ertrag  seines  Waldes ­
  zur  Deckung  der  Steuer  verwenden  musste,  ein  zweiter,  der
sich  weit  günstigerer  wirthsehaftlicher  Verhältnisse  erfreute,  ein&
            
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