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Full text : Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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verflossenen  Zeit  ein  geregelter  Forstwirthschaftsbetrieb  sozusagen
nur  in  Staatsforsten  üblich  war,  bei  der  A  dministration  derselben
aber  wegen  ihrer  Unterordnung  unter  die  Wiener  Regierung  bis
zum  Beginn  der  Amtswirksamkeit  des  ungarischen  Ministeriums
nur  die  deutsche  Sprache  im  Gebrauche  war,  und  so  trugeu  alle
entscheidenden  Umstände  in  unserem  Vaterlande  bis  in  die
jüngste  Zeit  nur  zur  Entwicklung  der  deutschen  Fachbildung
bei,  nicht  einmal  der  im  Jahre  1851  constituirte  ungarische
Forstverein  machte  hievon  eine  Ausnahme,  denn  auch  der
Beginn  einer  regeren  Wirksamkeit  desselben  in  ungarischem
Sinne  fällt  erst  in  das  Jahr  1866,  als  er  unter  dem  Namen  »L  a  ndes-Forstverein«
  neu  organtsirt  wurde.
Dieser  Verein  verfügt  derzeit  Uber  ein  Stammkapital  von
45,000  fl.,  und  zählt  290  gründende  und  420  ordentliche  Mitglieder. ­
  Der  Verein  verfolgt  dieselben  Zwecke,  welche  jedem  andern ­
  in  ähnlicher  Richtnng  thätigen  Vereine  vorgezeichnet  sind.
Seine  Jahresversammlungen  hält  er  in  den  verschiedenen  waldreichen ­
  Gegenden  des  Landes,  und  behandelt  in  denselben  die
für  die  betreffende  Gegend  lehrreichen  Fachfragen.
Die  Forstakademie  befindet  sich  in  Schemnitz,  und  hören  die
Zöglinge  daselbst  den  vorbereitenden  allgemeinen  Lehrcurs  gemeinschaftlich ­
  mit  den  Zöglingen  der  dortigen  Bergakademie.
Als  ordentliche  Zöglinge  werden  Jünglinge  aufgenommen,  die
das  Obergymnasium  oder  die  Oberrealschule  mit  gutem  Erfolge
absolvirt  haben.  Für  fleissige  und  ärmere  Studenten  bestehen  24
Stipendien  mit  je  300  fl.,  und  werden  überdies  noch  jährlich
1000  fl.  als  Reisebeitrag  für  vorzüglichere  junge  Forstmänner
verwendet,  welche  sich  behufs  ihrer  forstlichen  Ausbildung  ins
Ausland  begeben.
Der  akademische  Lehrcurs  erstreckt  sich  auf  3—4  Jahre.
Diejenigen,  die  blos  3  Jahrescurse  absolviren,  können  auch  nur
bei  kleinern  wirtschaftsführenden  Beamtenspostcn  Verwendung
erlangen,  während  solche  Zöglinge,  die  im  Staatsforstdienste
Forstmeisters-  oder  noch  höhere  Stellen  anstreben,  verpflichtet
sind,  auch  den  4-ten  das  ist  den  Forstingenieurs-Lehrcurs  zu  absolviren ­
  und  hierauf  nach  Verlauf  von  5  Jahren  sich  vor  einer
vom  Ministerium  delegirten  Prüfungs-Commission  der  Staatsprüfung ­
  zu  unterziehen.  Diejenigen  jungen  Forstleute,  welche  die
Forstakademie  zurückgelegt  haben,  werden  im  Staatsforstdienste
sogleich  als  Practicanten  mit  einem  jährlichen  Adjutum  von
            
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