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verflossenen Zeit ein geregelter Forstwirthschaftsbetrieb sozusagen
nur in Staatsforsten üblich war, bei der A dministration derselben
aber wegen ihrer Unterordnung unter die Wiener Regierung bis
zum Beginn der Amtswirksamkeit des ungarischen Ministeriums
nur die deutsche Sprache im Gebrauche war, und so trugeu alle
entscheidenden Umstände in unserem Vaterlande bis in die
jüngste Zeit nur zur Entwicklung der deutschen Fachbildung
bei, nicht einmal der im Jahre 1851 constituirte ungarische
Forstverein machte hievon eine Ausnahme, denn auch der
Beginn einer regeren Wirksamkeit desselben in ungarischem
Sinne fällt erst in das Jahr 1866, als er unter dem Namen »L a n-
des-Forstverein« neu organtsirt wurde.
Dieser Verein verfügt derzeit Uber ein Stammkapital von
45,000 fl., und zählt 290 gründende und 420 ordentliche Mit
glieder. Der Verein verfolgt dieselben Zwecke, welche jedem an
dern in ähnlicher Richtnng thätigen Vereine vorgezeichnet sind.
Seine Jahresversammlungen hält er in den verschiedenen wald
reichen Gegenden des Landes, und behandelt in denselben die
für die betreffende Gegend lehrreichen Fachfragen.
Die Forstakademie befindet sich in Schemnitz, und hören die
Zöglinge daselbst den vorbereitenden allgemeinen Lehrcurs ge
meinschaftlich mit den Zöglingen der dortigen Bergakademie.
Als ordentliche Zöglinge werden Jünglinge aufgenommen, die
das Obergymnasium oder die Oberrealschule mit gutem Erfolge
absolvirt haben. Für fleissige und ärmere Studenten bestehen 24
Stipendien mit je 300 fl., und werden überdies noch jährlich
1000 fl. als Reisebeitrag für vorzüglichere junge Forstmänner
verwendet, welche sich behufs ihrer forstlichen Ausbildung ins
Ausland begeben.
Der akademische Lehrcurs erstreckt sich auf 3—4 Jahre.
Diejenigen, die blos 3 Jahrescurse absolviren, können auch nur
bei kleinern wirtschaftsführenden Beamtenspostcn Verwendung
erlangen, während solche Zöglinge, die im Staatsforstdienste
Forstmeisters- oder noch höhere Stellen anstreben, verpflichtet
sind, auch den 4-ten das ist den Forstingenieurs-Lehrcurs zu ab
solviren und hierauf nach Verlauf von 5 Jahren sich vor einer
vom Ministerium delegirten Prüfungs-Commission der Staatsprü
fung zu unterziehen. Diejenigen jungen Forstleute, welche die
Forstakademie zurückgelegt haben, werden im Staatsforstdienste
sogleich als Practicanten mit einem jährlichen Adjutum von