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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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verflossenen Zeit ein geregelter Forstwirthschaftsbetrieb sozusagen 
nur in Staatsforsten üblich war, bei der A dministration derselben 
aber wegen ihrer Unterordnung unter die Wiener Regierung bis 
zum Beginn der Amtswirksamkeit des ungarischen Ministeriums 
nur die deutsche Sprache im Gebrauche war, und so trugeu alle 
entscheidenden Umstände in unserem Vaterlande bis in die 
jüngste Zeit nur zur Entwicklung der deutschen Fachbildung 
bei, nicht einmal der im Jahre 1851 constituirte ungarische 
Forstverein machte hievon eine Ausnahme, denn auch der 
Beginn einer regeren Wirksamkeit desselben in ungarischem 
Sinne fällt erst in das Jahr 1866, als er unter dem Namen »L a n- 
des-Forstverein« neu organtsirt wurde. 
Dieser Verein verfügt derzeit Uber ein Stammkapital von 
45,000 fl., und zählt 290 gründende und 420 ordentliche Mit 
glieder. Der Verein verfolgt dieselben Zwecke, welche jedem an 
dern in ähnlicher Richtnng thätigen Vereine vorgezeichnet sind. 
Seine Jahresversammlungen hält er in den verschiedenen wald 
reichen Gegenden des Landes, und behandelt in denselben die 
für die betreffende Gegend lehrreichen Fachfragen. 
Die Forstakademie befindet sich in Schemnitz, und hören die 
Zöglinge daselbst den vorbereitenden allgemeinen Lehrcurs ge 
meinschaftlich mit den Zöglingen der dortigen Bergakademie. 
Als ordentliche Zöglinge werden Jünglinge aufgenommen, die 
das Obergymnasium oder die Oberrealschule mit gutem Erfolge 
absolvirt haben. Für fleissige und ärmere Studenten bestehen 24 
Stipendien mit je 300 fl., und werden überdies noch jährlich 
1000 fl. als Reisebeitrag für vorzüglichere junge Forstmänner 
verwendet, welche sich behufs ihrer forstlichen Ausbildung ins 
Ausland begeben. 
Der akademische Lehrcurs erstreckt sich auf 3—4 Jahre. 
Diejenigen, die blos 3 Jahrescurse absolviren, können auch nur 
bei kleinern wirtschaftsführenden Beamtenspostcn Verwendung 
erlangen, während solche Zöglinge, die im Staatsforstdienste 
Forstmeisters- oder noch höhere Stellen anstreben, verpflichtet 
sind, auch den 4-ten das ist den Forstingenieurs-Lehrcurs zu ab 
solviren und hierauf nach Verlauf von 5 Jahren sich vor einer 
vom Ministerium delegirten Prüfungs-Commission der Staatsprü 
fung zu unterziehen. Diejenigen jungen Forstleute, welche die 
Forstakademie zurückgelegt haben, werden im Staatsforstdienste 
sogleich als Practicanten mit einem jährlichen Adjutum von
	        
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