220
werden die auftauchenden forstlichen Fragen auf Grundlage des
Gutachtens der, von Fall zu Fall erbetenen Sachverständigen
entschieden.
Das neue Forstgesetz, dessen Entwurf die Regierung schon
ausgearbeitet, wird dafür Sorge tragen, dass das Gebiet des gan
zen Landes in Forstinspektorats-Gebiete getheilt und in jedem
derselben als technischer Beirath der betreffenden politischen
Behörden ein Forstbeamte von vorzüglicher Fachbildung, be
ziehungsweise ein königl. Forstinspektor angestellt werde, des
sen Aufgabe es sein wird, über den Vollzug des Forstgesetzes zu
wachen, die in seinem Dienstbereiche liegenden gesammten
Forste zu inspiciren und die Bewirthschaftungsweise der in tod-
ter Hand befindlichen Forste speziell zu controliren.
k. Forstatistik.
Eine fachmässigc forstlich statistische Beschreibung des un
garischen Forstbesitzes in einem organischen Ganzen besitzen
wir bisher nicht , doch enthalten einzelne volkswirtschaft
liche und forstliche Werke, so wie auch die »Erdeszeti Lapok«
in umfassendem Masse wahrheitsgetreue und gründliche Angaben
über die Forste des Landes, so wie es auch nicht schwierig ist,
von einzelnen Forstbesitzern die statistischen Beschreibungen
wirtschaftlich eingerichteter Forste zu erlangen.
Lnsere Forststatistik steht demnach auf jener Stufe der
Ausarbeitung und Entwicklung, dass, sobald nach Schaffung des
neuen Forstgesetzes die zur Erhebung noch fehlender Daten und
Ordnung des bereits vorhandenen Materials nötigen Dienstor
gane zur Verfügung stehen werden, w enngleich nicht ohne mühe
volle Arbeit, doch bei entsprechend hingebendem Eifer der be
treffenden Organe in verhältnissmässig kurzer Zeit in den Besitz
eines die Natur und den Zustand unserer Gesammtforste wahr
heitsgetreu behandelnden statistischen Werkes gelangen werden,
welches, bei Lösung aller einschneidenden forstwirtschaftlichen
Fragen als gründlicher Wegweiser wird dienen können.
L Forstliches Versuchwesen.
Versuchsstationen, welche ausschliesslich vom forstlichen
Gesichtspunkte über metereologische und Boden-Verhältnisse
besondere Untersuchungen anstellen und sich mit den damit ver-