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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR. XII. GRAPHISCHE KÜNSTE UND GEWERBLICHES ZEICHNEN. 
bereitet. Diese fabricirt auch farbige Pa 
piersorten (Buntpapier) u. a. m. Mit dem 
Buchbinden als Handwerksnahrungszweig 
beschäftigten sich der Angabe nach i. J. 
1871 mehr als 700 Personen, wovon 35 
weibliche. 
Gruppe XII. 
Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. 
Buchdruck. "Unter Pressfreiheit ver 
steht man” — so heisst es in dem schwe 
dischen Grundgesetze — "das Recht eines 
jeden Schweden Schriften zu veröffentlichen, 
ohne dass ihm zuvor von der öffentlichen 
Macht Hindernisse in den Weg gelegt wer 
den dürfen; sowie ferner, dass er hernach 
wegen des Inhaltes derselben nur vor ei 
nem gesetzlichen Richterstuhl zur Verant 
wortung gezogen und in keinem andern 
Falle dafür bestraft werden kann, als wenn 
dieser Inhalt mit einem deutlichen Gesetze 
in Widerspruch steht, welches gegeben ist 
zur Bewahrung der allgemeinen Ruhe, ohne 
die allgemeine Aufklärung zurückzuhalten.” 
Die Pressfreiheits-Verordnung vom 16 
Juli 1812 (das vierte unter den Grundgese 
tzen des Reiches) enthält u. a. die folgenden 
Bestimmungen: der Veröffentlichung einer 
Schrift darf keine Censur vorangehen, und 
es sind dazu keinerlei Privilegien erforder 
lich; zur Herausgabe von Zeitungen oder 
periodischen Zeitschriften bedarf es nur ei 
ner Anmeldung bei dem Staatsminister der 
Justiz, und das Gesuch um Erlaubniss dazu 
wird nur in dem Falle nicht bewilligt, 
wenn der Ansucher wegen eines schimpfli 
chen Verbrechens verurtheilt oder für un 
würdig erklärt worden ist, vor Gericht für 
Andre das Wort zu führen; auch zu der 
Errichtung einer Buchdruckerei ist kein Pri 
vilegium, sondern nur eine Anzeige bei 
den Behörden erforderlich; doch soll eine 
Druckerei in einer Stadt oder in der Ent 
fernung von höchstens i schw. (| geogr.) 
Meile von einer solchen angelegt werden; 
auf jeder Schrift soll der Name des Buch 
druckers und des Druckjahres sowie die 
Jahreszahl stehen. 
Das älteste in Schweden gedruckte Buch 
("Vita sive legenda cum miraculis Kathe- 
rine”) ist i. J. 1474 und ein anderes (”Dya- 
logus creaturarum moralizatus”) i. J. 1483 
gedruckt, beide in Stockholm von herum 
wandernden Buckdruckern. Seit 1491 hat 
Stockholm wahrscheinlich eine feste Buch 
druckerei besessen; damals wurden hier 
Ablassbriefe sowie das erste in schwedi 
scher Sprache herausgegebene Buch (”Aff 
dyäfvolsens frästilse”, d. i. Ueber die Ver 
suchung des Teufels) 1495 gedruckt. Diese 
Druckerei ruhte gleichwohl nach 1498. Der 
König Gustaf I liess i. J. 1525 in Stock 
holm eine andere einrichten, welche das 
Organ der Reformation und der königlichen 
Macht wurde. Die Orte, in denen die 
übrigen ältesten Buchdruckereien angelegt 
wurden, sind: das Kloster Wadstena (1495), 
Uppsala (1510), Söderköping (1523, ver 
legt nach Malmö 1528), Westeräs (1621), 
Strengnäs (1622), Kalmar (1626, verlegt 
nach Linköping 1636), Nyköping (1645, 
verlegt nach Göteborg 1650), Lund (1663). 
Visingsö (Insel im Wetter-See) erhielt 1666 
eine Druckerei, welche 1688 nach Jönkö- 
ping verlegt wurde, und i. J. 1707 erhielt 
Skara seine erste Druckerei. 
I. J. 1740 gab es in Schweden 18 
Buchdruckereien, wovon 8 in Stockholm; 
1840 gab es 74, wovon 19 in Stockholm; 
jetzt giebt es im Reiche 146 Buchdrucke 
reien, vovon 28 in Stockholm; i. J. 1870 
waren bei den Druckereien (damals 143) 
629 Gehülfen, 539 Lehrlinge und 67 Frauen 
zimmer, Summa 1,235 Personen beschäftigt, 
davon in Stockholm 323 Gehülfen, 211 Lehr 
linge und 30 Frauenzimmer, Summa 564 
Personen. Bei diesen Druckereien wurden 
etwa 100 Maschinen- und 200 Handpres 
sen angewendet. 
Unter den aus den Buchdruckereien her- 
vorgegangenen Erzeugnissen nehmen hier, 
wie anderwo, die Zeitungen und Zeit 
schriften einep hervorragenden Platz ein, 
von welchen 1871 erschienen 216 und 
davon 52 in Stockholm. Es wird berech 
net, dass i. J. 1870 allein durch die Post- 
austalt 6,000,000 inländische und 300,000
	        
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