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GR. XII. GRAPHISCHE KÜNSTE UND GEWERBLICHES ZEICHNEN.
bereitet. Diese fabricirt auch farbige Papiersorten
(Buntpapier) u. a. m. Mit dem
Buchbinden als Handwerksnahrungszweig
beschäftigten sich der Angabe nach i. J.
1871 mehr als 700 Personen, wovon 35
weibliche.
Gruppe XII.
Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen.
Buchdruck. "Unter Pressfreiheit versteht
man” — so heisst es in dem schwedischen
Grundgesetze — "das Recht eines
jeden Schweden Schriften zu veröffentlichen,
ohne dass ihm zuvor von der öffentlichen
Macht Hindernisse in den Weg gelegt werden
dürfen; sowie ferner, dass er hernach
wegen des Inhaltes derselben nur vor einem
gesetzlichen Richterstuhl zur Verantwortung
gezogen und in keinem andern
Falle dafür bestraft werden kann, als wenn
dieser Inhalt mit einem deutlichen Gesetze
in Widerspruch steht, welches gegeben ist
zur Bewahrung der allgemeinen Ruhe, ohne
die allgemeine Aufklärung zurückzuhalten.”
Die Pressfreiheits-Verordnung vom 16
Juli 1812 (das vierte unter den Grundgesetzen
des Reiches) enthält u. a. die folgenden
Bestimmungen: der Veröffentlichung einer
Schrift darf keine Censur vorangehen, und
es sind dazu keinerlei Privilegien erforderlich;
zur Herausgabe von Zeitungen oder
periodischen Zeitschriften bedarf es nur einer
Anmeldung bei dem Staatsminister der
Justiz, und das Gesuch um Erlaubniss dazu
wird nur in dem Falle nicht bewilligt,
wenn der Ansucher wegen eines schimpflichen
Verbrechens verurtheilt oder für unwürdig
erklärt worden ist, vor Gericht für
Andre das Wort zu führen; auch zu der
Errichtung einer Buchdruckerei ist kein Privilegium,
sondern nur eine Anzeige bei
den Behörden erforderlich; doch soll eine
Druckerei in einer Stadt oder in der Entfernung
von höchstens i schw. (| geogr.)
Meile von einer solchen angelegt werden;
auf jeder Schrift soll der Name des Buchdruckers
und des Druckjahres sowie die
Jahreszahl stehen.
Das älteste in Schweden gedruckte Buch
("Vita sive legenda cum miraculis Katherine”)
ist i. J. 1474 und ein anderes (”Dyalogus
creaturarum moralizatus”) i. J. 1483
gedruckt, beide in Stockholm von herumwandernden
Buckdruckern. Seit 1491 hat
Stockholm wahrscheinlich eine feste Buchdruckerei
besessen; damals wurden hier
Ablassbriefe sowie das erste in schwedischer
Sprache herausgegebene Buch (”Aff
dyäfvolsens frästilse”, d. i. Ueber die Versuchung
des Teufels) 1495 gedruckt. Diese
Druckerei ruhte gleichwohl nach 1498. Der
König Gustaf I liess i. J. 1525 in Stockholm
eine andere einrichten, welche das
Organ der Reformation und der königlichen
Macht wurde. Die Orte, in denen die
übrigen ältesten Buchdruckereien angelegt
wurden, sind: das Kloster Wadstena (1495),
Uppsala (1510), Söderköping (1523, verlegt
nach Malmö 1528), Westeräs (1621),
Strengnäs (1622), Kalmar (1626, verlegt
nach Linköping 1636), Nyköping (1645,
verlegt nach Göteborg 1650), Lund (1663).
Visingsö (Insel im Wetter-See) erhielt 1666
eine Druckerei, welche 1688 nach Jönköping
verlegt wurde, und i. J. 1707 erhielt
Skara seine erste Druckerei.
I. J. 1740 gab es in Schweden 18
Buchdruckereien, wovon 8 in Stockholm;
1840 gab es 74, wovon 19 in Stockholm;
jetzt giebt es im Reiche 146 Buchdruckereien,
vovon 28 in Stockholm; i. J. 1870
waren bei den Druckereien (damals 143)
629 Gehülfen, 539 Lehrlinge und 67 Frauenzimmer,
Summa 1,235 Personen beschäftigt,
davon in Stockholm 323 Gehülfen, 211 Lehrlinge
und 30 Frauenzimmer, Summa 564
Personen. Bei diesen Druckereien wurden
etwa 100 Maschinen- und 200 Handpressen
angewendet.
Unter den aus den Buchdruckereien hervorgegangenen
Erzeugnissen nehmen hier,
wie anderwo, die Zeitungen und Zeitschriften
einep hervorragenden Platz ein,
von welchen 1871 erschienen 216 und
davon 52 in Stockholm. Es wird berechnet,
dass i. J. 1870 allein durch die Postaustalt
6,000,000 inländische und 300,000