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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GK. XVJ. HEERESWESEN. 
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mee geübt worden. Die Stärke der ersten 
Altersklasse ist ungefähr '20,000 Mann und 
die aller Altersklassen circa 80,000 Mann. 
Von besonderen Bewehrungs-Corps, die 
festen Cadre aber keine Stammtruppe ha 
ben, giebt es: 
ein Regiment 1 ) und 
zwei Bataillone. 
Ortsvertheidigung. 
I. Vertheidigung der Insel Gotland. 
Die Insel Gotland ist infolge ihrer gros 
sen Entfernung vom Festlande einem feind 
lichen Angriffe besonders ausgesetzt. Da 
es bei einer solchen Gelegenheit oft sehr 
schwer sein kann vom Festlande Hülfe zu 
senden, so hat die Bevölkerung der Insel 
sich verbunden, eine besondere sog. Na 
tionalwehr zu bilden, in welche jeder waf 
fenfähige Mann der Bevölkerung einzutre 
ten verpflichtet ist. Das wehrpflichtige 
Alter beginnt mit dem 18ten und endet 
mit dem 50sten Jahre.' Vom 50sten bis 
zum 60sten Jahre muss aber noch jeder 
bei Feldarbeiten u. s. w. mitwirken. Diese 
Nationalwehr kann nicht ausserhalb der 
Grenzen der Insel beordert werden und 
steht nur während der Ausübung des Dien 
stes unter den Kriegsgesetzeu. 
Bei den jährlichen Musterungen wird 
jeder, der Waffen tragen kann und nicht 
Alters oder Krankheit halber dazu untaug 
lich ist, ausgehoben. Hausherren, Pächter 
u. s. w. bilden ein besonderes Corps, wel 
ches nicht zur Dienstleistung commandirt 
werden darf, ausser wenn die höchste Noth 
es gebietet. 
Die Nationalwehr ist nur als Infanterie 
und Artillerie organisirt. Die Infanterie 
besteht aus 4 Bataillonen, jedes zu 7 bis 
8 Compagnien; die Artillerie besteht aus 
3 Fussbatterien. Die Infanteristen sind 18 
bis 45 Jahre und die Reservisten 45 bis 
50 Jahre alt; die Mannschaft der Artillerie 
besteht aus einer geworbenen Stammtruppe 
von 75 Mann und 200 Wehrpflichtigen 
zwischen 21 und 30 Jahren, welche die 
Batterie-Chefs aus der Zahl der Infanteristen 
auswählen. 
Die Officiere bei der Nationalwehr wer 
den eben so wie bei der übrigen Armee 
vom König ernannt, wogegen die Unter- 
officiere und Korporale von der Mann 
schaft gewählt werden und zwar so, dass 
auf je 25 Mann ein Korporal und auf je 
50 Mann ein Unterofficier kommt. 
Die Mannschaft wird während 6 Tage 
jährlich geübt. Der Staat liefert die Mu 
nition und die Gewehre, welche die Truppe 
behält und dafür verantwortlich ist. Sie 
exercirt in eigenen Kleidern und erhält 
dafür einen Ersatz, sowie sie sich auch 
selbst beköstigen muss, wofür der Staat 53 
Centimes täglich für jeden Mann bezahlt. 
Die ganze Stärke der Nationalwehr be 
trug im Jahre 1872 6,335 Mann (ausser 
der Reserve), was 11*7 % der Bevölkerung 
ausmacht. 
II. Die freiwilligen Scharfschützen- 
Vereine. 
Die Armee-Organisation Schwedens, auf 
eine geringzählige stehende Armee und eine 
unentwickelte Landwehr-Institution gestützt, 
hat den Wunsch des Patrioten nach einer 
starken Wehrkraft nicht befriedigen kön 
nen. Die freiwilligen Scharfschützen-Vereine 
sind ein sichtbarer Ausdruck dieses Gefühls 
der Unsicherheit und haben daher den Zweck, 
schon in Friedenszeiten eine organisirte, frei 
willige Wehr neben der durch das Gesetz 
bestimmten zu bilden. 
Die Vorschriften, welche in der könig 
lichen Verordnung vom 8 März 1861 in 
Betreff der freiwilligen Scharfschützen-Ver 
eine enthalten sind, bestimmen Folgendes: 
Jeder freiwillige Scharfschützen-Verein 
hat das Recht, seine inneren Angelegen 
heiten selbst zu ordnen, muss aber die 
Verpflichtungen übernehmen, die erforder 
lich sind, damit der König, als höchster 
Befehlshaber der Kriegsmacht * des Landes, 
nicht nur im Frieden, sondern auch bei 
ausbrechendem Kriege über die zweckmäs 
sige Verwendung der zur Vertheidigung 
des Reiches nöthigen Streitkräfte verfügen 
kann. Jeder freiwillige Scharfschützen- 
Verein muss darum ein gewisses Gebiet, 
ohne Ansehung des Gewerbes und Standes 
der Mitglieder, umfassen und steht unter 
dem Oberbefehlshaber, welchen der König 
von drei vorgeschlagenen Personen dazu 
ernennt. Sollte zwischen Schweden und 
einer fremden Macht Krieg ausbrechen, oder 
die Ruhe des Landes von einem äusseren 
Feinde so ernstlich bedroht werden, dass 
die Armee mobilisirt wird, so ist jeder frei- 
*) Wird eingezogen.
	        
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