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RR. XVI. HEERES WESEN.
welcher Eigenschaft es ihm zukommt mit
der Autorität eines Chefs alle Disciplinar-
fälle in der Armee zu entscheiden.
Das Kriegsministerium ist die höchste
Behörde der Armee; sie entscheidet alle die
Organisation der Armee betreffenden Ange
legenheiten und zerfällt in zwei Abtheilun
gen : eine Kanzlei-Expedition und eine
Gommando-Expedition. Erstere behandelt
alle Angelegenheiten, welche der König
den Grundgesetzen gemäss im Staatsrathe
entscheiden muss, und letztere alle anderen
Militär-Angelegenheiten.
Unter dem Kriegsministerium steht auch
die höchste “Verwaltungsbehörde der Armee,
die sog. Armee- Verwaltung. Dieselbe ist
in vier Departements eingetheilt, nämlich:
1. das Artillerie-Departement, dessen
Chef der General-Feldzeugmeister ist; es
behandelt und entscheidet alle Angelegen
heiten, welche das Material der Artillerie,
die Waffen und Munition der Armee u. s. w.
betreffen;
2. das Fortifications-Departement, des
sen Haupt der Fortißcations-Uhef ist; es
behandelt und entscheidet die Angelegen
heiten, welche den Bau und die Instand
setzung der Festungen, die Einquartirung
in der Hauptstadt u. s. w. anbelangen;
3. das Intendantur-Departement, dessen
Chef der General-Intendant ist; es behan
delt und entscheidet die Angelegenheiten,
welche die Recrutirung, Remontirung und
Ausrüstung der Armee betreffen;
4. das Civil-Departement, dessen Chef
der General-Kriegscommissär ist; es be
handelt und entscheidet die Angelegenhei
ten, welche die Besoldung und das Ein-
theilungswerk der Armee angehen.
In militärischer Beziehung ist das Land
in fünf Militärbezirke eingetheilt. Alle in
einem Militärbezirke befindlichen Streitkräfte
stehen unter dem General-Befehlshaber des
Bezirkes, mit Ausnahme der G^rde-Regi-
menter, welche eine besondere Brigade un
ter dem Befehle des Chefs der Leibgarde-
Brigade bildeu, und der National-Wehr von
Gotland, die unter dem Befehle eines be
sonderen Militär-Befehlshabers steht. Aus
serdem stehen die Genie-Truppen auch un
ter dem Oberbefehle des Fortifications-
Chefs, die Artillerie unter dem General-
Feldzeugmeister und die Cavallerie unter
dem Cavallerie-Inspector.
Die Stäbe der Armee sind, ausser dem
beim Könige und den königlichen Prinzen
angestellten Stabspersonal, die General-,
Artillerie- und Fortifications-Stäbe.
Der Generalstab wird theils von Offi-
cieren gebildet, welche, mit Beibehaltung
ihres Ranges bei dem betreffenden Regimente,
bis auf Weiteres zu Generalstabs-Officieren
ernannt werden und, wenn sie nicht zum
Stabsdienste beordert sind, bei ihren Regi
mentern dienen, theils vom topographischen
Corps, das eine besondere Abtheilung des
Generalstabes unter eigenem Chef ist; die
sem Corps liegt es ob, in Friedenszeiten
die Vermessung und militärische Aufneh-
mung des Landes zu besorgen und das
Kriegsarchiv zu verwahren. Ein neuer Plan
zui Organisation des Generalstabes ist aus-
geaibeitet und neulich von dem Reichstage
angenommen worden, um mit dem Jahre
1874 in Kraft zu treten. Der Artillerie-
Stab besteht aus hierzu commandirten Offi-
cieren; er fungirt unter einem besonderen
Stabs-Chef als Stab des General-Feldzeug
meisters und der Chefs des Artillerie. Zum
FurtijiCations-Stabe endlich gehören sämmt-
liche Ingenieur-Officiere der Armee; dieser
Stab ertheilt den Genie-Truppen Befehl.
Die Stärke der Armee und die Organi
sation ihrer verschiedenen Waffen
gattungen.
Die Infanterie der Armee besteht aus:
2 Leibgarde-Regimentern,
2 Leibgrenadier-Regimentern,
1 Marine-Regiment, *)
17 Infanterie-Regimentern,
1 Feldjäger-Regiment,
1 Grenadier-Bataillon,
1 Grenadier-Corps und
3 Feldjäger-Corps.
Jedes Infanterie-Regiment auf Friedens-
fuss wird in 2 Bataillone und jedes Ba
taillon in 4 Compagnien getheilt. Ein
Corps entspricht einem Bataillon.
In Allem giebt es 48 Bataillone In
fanterie.
Ausserdem existiren Befehls-Cadres zu
zwei Bewehrungs-Bataillonen.
Der Stab eines Infanterie-Regimentes
besteht aus:
1 Oberst, Regiments-Commändeur,
3 Majoren, Bataillons-Commandeurs,
') Wird aufgelöst.