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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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RR. XVI. HEERES WESEN. 
welcher Eigenschaft es ihm zukommt mit 
der Autorität eines Chefs alle Disciplinar- 
fälle in der Armee zu entscheiden. 
Das Kriegsministerium ist die höchste 
Behörde der Armee; sie entscheidet alle die 
Organisation der Armee betreffenden Ange 
legenheiten und zerfällt in zwei Abtheilun 
gen : eine Kanzlei-Expedition und eine 
Gommando-Expedition. Erstere behandelt 
alle Angelegenheiten, welche der König 
den Grundgesetzen gemäss im Staatsrathe 
entscheiden muss, und letztere alle anderen 
Militär-Angelegenheiten. 
Unter dem Kriegsministerium steht auch 
die höchste “Verwaltungsbehörde der Armee, 
die sog. Armee- Verwaltung. Dieselbe ist 
in vier Departements eingetheilt, nämlich: 
1. das Artillerie-Departement, dessen 
Chef der General-Feldzeugmeister ist; es 
behandelt und entscheidet alle Angelegen 
heiten, welche das Material der Artillerie, 
die Waffen und Munition der Armee u. s. w. 
betreffen; 
2. das Fortifications-Departement, des 
sen Haupt der Fortißcations-Uhef ist; es 
behandelt und entscheidet die Angelegen 
heiten, welche den Bau und die Instand 
setzung der Festungen, die Einquartirung 
in der Hauptstadt u. s. w. anbelangen; 
3. das Intendantur-Departement, dessen 
Chef der General-Intendant ist; es behan 
delt und entscheidet die Angelegenheiten, 
welche die Recrutirung, Remontirung und 
Ausrüstung der Armee betreffen; 
4. das Civil-Departement, dessen Chef 
der General-Kriegscommissär ist; es be 
handelt und entscheidet die Angelegenhei 
ten, welche die Besoldung und das Ein- 
theilungswerk der Armee angehen. 
In militärischer Beziehung ist das Land 
in fünf Militärbezirke eingetheilt. Alle in 
einem Militärbezirke befindlichen Streitkräfte 
stehen unter dem General-Befehlshaber des 
Bezirkes, mit Ausnahme der G^rde-Regi- 
menter, welche eine besondere Brigade un 
ter dem Befehle des Chefs der Leibgarde- 
Brigade bildeu, und der National-Wehr von 
Gotland, die unter dem Befehle eines be 
sonderen Militär-Befehlshabers steht. Aus 
serdem stehen die Genie-Truppen auch un 
ter dem Oberbefehle des Fortifications- 
Chefs, die Artillerie unter dem General- 
Feldzeugmeister und die Cavallerie unter 
dem Cavallerie-Inspector. 
Die Stäbe der Armee sind, ausser dem 
beim Könige und den königlichen Prinzen 
angestellten Stabspersonal, die General-, 
Artillerie- und Fortifications-Stäbe. 
Der Generalstab wird theils von Offi- 
cieren gebildet, welche, mit Beibehaltung 
ihres Ranges bei dem betreffenden Regimente, 
bis auf Weiteres zu Generalstabs-Officieren 
ernannt werden und, wenn sie nicht zum 
Stabsdienste beordert sind, bei ihren Regi 
mentern dienen, theils vom topographischen 
Corps, das eine besondere Abtheilung des 
Generalstabes unter eigenem Chef ist; die 
sem Corps liegt es ob, in Friedenszeiten 
die Vermessung und militärische Aufneh- 
mung des Landes zu besorgen und das 
Kriegsarchiv zu verwahren. Ein neuer Plan 
zui Organisation des Generalstabes ist aus- 
geaibeitet und neulich von dem Reichstage 
angenommen worden, um mit dem Jahre 
1874 in Kraft zu treten. Der Artillerie- 
Stab besteht aus hierzu commandirten Offi- 
cieren; er fungirt unter einem besonderen 
Stabs-Chef als Stab des General-Feldzeug 
meisters und der Chefs des Artillerie. Zum 
FurtijiCations-Stabe endlich gehören sämmt- 
liche Ingenieur-Officiere der Armee; dieser 
Stab ertheilt den Genie-Truppen Befehl. 
Die Stärke der Armee und die Organi 
sation ihrer verschiedenen Waffen 
gattungen. 
Die Infanterie der Armee besteht aus: 
2 Leibgarde-Regimentern, 
2 Leibgrenadier-Regimentern, 
1 Marine-Regiment, *) 
17 Infanterie-Regimentern, 
1 Feldjäger-Regiment, 
1 Grenadier-Bataillon, 
1 Grenadier-Corps und 
3 Feldjäger-Corps. 
Jedes Infanterie-Regiment auf Friedens- 
fuss wird in 2 Bataillone und jedes Ba 
taillon in 4 Compagnien getheilt. Ein 
Corps entspricht einem Bataillon. 
In Allem giebt es 48 Bataillone In 
fanterie. 
Ausserdem existiren Befehls-Cadres zu 
zwei Bewehrungs-Bataillonen. 
Der Stab eines Infanterie-Regimentes 
besteht aus: 
1 Oberst, Regiments-Commändeur, 
3 Majoren, Bataillons-Commandeurs, 
') Wird aufgelöst.
	        
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