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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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RR.  XVI.  HEERES  WESEN.

welcher  Eigenschaft  es  ihm  zukommt  mit
der  Autorität  eines  Chefs  alle  Disciplinarfälle
  in  der  Armee  zu  entscheiden.
Das  Kriegsministerium  ist  die  höchste
Behörde  der  Armee;  sie  entscheidet  alle  die
Organisation  der  Armee  betreffenden  Angelegenheiten ­
  und  zerfällt  in  zwei  Abtheilungen ­
  :  eine  Kanzlei-Expedition  und  eine
Gommando-Expedition.  Erstere  behandelt
alle  Angelegenheiten,  welche  der  König
den  Grundgesetzen  gemäss  im  Staatsrathe
entscheiden  muss,  und  letztere  alle  anderen
Militär-Angelegenheiten.
Unter  dem  Kriegsministerium  steht  auch
die  höchste  “Verwaltungsbehörde  der  Armee,
die  sog.  Armee-  Verwaltung.  Dieselbe  ist
in  vier  Departements  eingetheilt,  nämlich:
1.  das  Artillerie-Departement,  dessen
Chef  der  General-Feldzeugmeister  ist;  es
behandelt  und  entscheidet  alle  Angelegenheiten, ­
  welche  das  Material  der  Artillerie,
die  Waffen  und  Munition  der  Armee  u.  s.  w.
betreffen;
2.  das  Fortifications-Departement,  dessen ­
  Haupt  der  Fortißcations-Uhef  ist;  es
behandelt  und  entscheidet  die  Angelegenheiten, ­
  welche  den  Bau  und  die  Instandsetzung ­
  der  Festungen,  die  Einquartirung
in  der  Hauptstadt  u.  s.  w.  anbelangen;
3.  das  Intendantur-Departement,  dessen
Chef  der  General-Intendant  ist;  es  behandelt ­
  und  entscheidet  die  Angelegenheiten,
welche  die  Recrutirung,  Remontirung  und
Ausrüstung  der  Armee  betreffen;
4.  das  Civil-Departement,  dessen  Chef
der  General-Kriegscommissär  ist;  es  behandelt ­
  und  entscheidet  die  Angelegenheiten, ­
  welche  die  Besoldung  und  das  Eintheilungswerk
  der  Armee  angehen.
In  militärischer  Beziehung  ist  das  Land
in  fünf  Militärbezirke  eingetheilt.  Alle  in
einem  Militärbezirke  befindlichen  Streitkräfte
stehen  unter  dem  General-Befehlshaber  des
Bezirkes,  mit  Ausnahme  der  G^rde-Regimenter,
  welche  eine  besondere  Brigade  unter ­
  dem  Befehle  des  Chefs  der  Leibgarde-Brigade
  bildeu,  und  der  National-Wehr  von
Gotland,  die  unter  dem  Befehle  eines  besonderen ­
  Militär-Befehlshabers  steht.  Ausserdem ­
  stehen  die  Genie-Truppen  auch  unter ­
  dem  Oberbefehle  des  Fortifications-Chefs,
  die  Artillerie  unter  dem  General-Feldzeugmeister
  und  die  Cavallerie  unter
dem  Cavallerie-Inspector.

Die  Stäbe  der  Armee  sind,  ausser  dem
beim  Könige  und  den  königlichen  Prinzen
angestellten  Stabspersonal,  die  General-,
Artillerie-  und  Fortifications-Stäbe.
Der  Generalstab  wird  theils  von  Officieren
  gebildet,  welche,  mit  Beibehaltung
ihres  Ranges  bei  dem  betreffenden  Regimente,
bis  auf  Weiteres  zu  Generalstabs-Officieren
ernannt  werden  und,  wenn  sie  nicht  zum
Stabsdienste  beordert  sind,  bei  ihren  Regimentern ­
  dienen,  theils  vom  topographischen
Corps,  das  eine  besondere  Abtheilung  des
Generalstabes  unter  eigenem  Chef  ist;  diesem ­
  Corps  liegt  es  ob,  in  Friedenszeiten
die  Vermessung  und  militärische  Aufnehmung
  des  Landes  zu  besorgen  und  das
Kriegsarchiv  zu  verwahren.  Ein  neuer  Plan
zui  Organisation  des  Generalstabes  ist  ausgeaibeitet
  und  neulich  von  dem  Reichstage
angenommen  worden,  um  mit  dem  Jahre
1874  in  Kraft  zu  treten.  Der  Artillerie-Stab
  besteht  aus  hierzu  commandirten  Officieren;
  er  fungirt  unter  einem  besonderen
Stabs-Chef  als  Stab  des  General-Feldzeugmeisters ­
  und  der  Chefs  des  Artillerie.  Zum
FurtijiCations-Stabe  endlich  gehören  sämmtliche
  Ingenieur-Officiere  der  Armee;  dieser
Stab  ertheilt  den  Genie-Truppen  Befehl.
Die  Stärke  der  Armee  und  die  Organisation ­
  ihrer  verschiedenen  Waffengattungen. ­

Die  Infanterie  der  Armee  besteht  aus:
2  Leibgarde-Regimentern,
2  Leibgrenadier-Regimentern,
1  Marine-Regiment,  *)
17  Infanterie-Regimentern,
1  Feldjäger-Regiment,
1  Grenadier-Bataillon,
1  Grenadier-Corps  und
3  Feldjäger-Corps.
Jedes  Infanterie-Regiment  auf  Friedensfuss
  wird  in  2  Bataillone  und  jedes  Bataillon ­
  in  4  Compagnien  getheilt.  Ein
Corps  entspricht  einem  Bataillon.
In  Allem  giebt  es  48  Bataillone  Infanterie. ­

Ausserdem  existiren  Befehls-Cadres  zu
zwei  Bewehrungs-Bataillonen.
Der  Stab  eines  Infanterie-Regimentes
besteht  aus:
1  Oberst,  Regiments-Commändeur,
3  Majoren,  Bataillons-Commandeurs,
')  Wird  aufgelöst.
            
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