108
RR. XVI. HEERES WESEN.
welcher Eigenschaft es ihm zukommt mit
der Autorität eines Chefs alle Disciplinarfälle
in der Armee zu entscheiden.
Das Kriegsministerium ist die höchste
Behörde der Armee; sie entscheidet alle die
Organisation der Armee betreffenden Angelegenheiten
und zerfällt in zwei Abtheilungen
: eine Kanzlei-Expedition und eine
Gommando-Expedition. Erstere behandelt
alle Angelegenheiten, welche der König
den Grundgesetzen gemäss im Staatsrathe
entscheiden muss, und letztere alle anderen
Militär-Angelegenheiten.
Unter dem Kriegsministerium steht auch
die höchste “Verwaltungsbehörde der Armee,
die sog. Armee- Verwaltung. Dieselbe ist
in vier Departements eingetheilt, nämlich:
1. das Artillerie-Departement, dessen
Chef der General-Feldzeugmeister ist; es
behandelt und entscheidet alle Angelegenheiten,
welche das Material der Artillerie,
die Waffen und Munition der Armee u. s. w.
betreffen;
2. das Fortifications-Departement, dessen
Haupt der Fortißcations-Uhef ist; es
behandelt und entscheidet die Angelegenheiten,
welche den Bau und die Instandsetzung
der Festungen, die Einquartirung
in der Hauptstadt u. s. w. anbelangen;
3. das Intendantur-Departement, dessen
Chef der General-Intendant ist; es behandelt
und entscheidet die Angelegenheiten,
welche die Recrutirung, Remontirung und
Ausrüstung der Armee betreffen;
4. das Civil-Departement, dessen Chef
der General-Kriegscommissär ist; es behandelt
und entscheidet die Angelegenheiten,
welche die Besoldung und das Eintheilungswerk
der Armee angehen.
In militärischer Beziehung ist das Land
in fünf Militärbezirke eingetheilt. Alle in
einem Militärbezirke befindlichen Streitkräfte
stehen unter dem General-Befehlshaber des
Bezirkes, mit Ausnahme der G^rde-Regimenter,
welche eine besondere Brigade unter
dem Befehle des Chefs der Leibgarde-Brigade
bildeu, und der National-Wehr von
Gotland, die unter dem Befehle eines besonderen
Militär-Befehlshabers steht. Ausserdem
stehen die Genie-Truppen auch unter
dem Oberbefehle des Fortifications-Chefs,
die Artillerie unter dem General-Feldzeugmeister
und die Cavallerie unter
dem Cavallerie-Inspector.
Die Stäbe der Armee sind, ausser dem
beim Könige und den königlichen Prinzen
angestellten Stabspersonal, die General-,
Artillerie- und Fortifications-Stäbe.
Der Generalstab wird theils von Officieren
gebildet, welche, mit Beibehaltung
ihres Ranges bei dem betreffenden Regimente,
bis auf Weiteres zu Generalstabs-Officieren
ernannt werden und, wenn sie nicht zum
Stabsdienste beordert sind, bei ihren Regimentern
dienen, theils vom topographischen
Corps, das eine besondere Abtheilung des
Generalstabes unter eigenem Chef ist; diesem
Corps liegt es ob, in Friedenszeiten
die Vermessung und militärische Aufnehmung
des Landes zu besorgen und das
Kriegsarchiv zu verwahren. Ein neuer Plan
zui Organisation des Generalstabes ist ausgeaibeitet
und neulich von dem Reichstage
angenommen worden, um mit dem Jahre
1874 in Kraft zu treten. Der Artillerie-Stab
besteht aus hierzu commandirten Officieren;
er fungirt unter einem besonderen
Stabs-Chef als Stab des General-Feldzeugmeisters
und der Chefs des Artillerie. Zum
FurtijiCations-Stabe endlich gehören sämmtliche
Ingenieur-Officiere der Armee; dieser
Stab ertheilt den Genie-Truppen Befehl.
Die Stärke der Armee und die Organisation
ihrer verschiedenen Waffengattungen.
Die Infanterie der Armee besteht aus:
2 Leibgarde-Regimentern,
2 Leibgrenadier-Regimentern,
1 Marine-Regiment, *)
17 Infanterie-Regimentern,
1 Feldjäger-Regiment,
1 Grenadier-Bataillon,
1 Grenadier-Corps und
3 Feldjäger-Corps.
Jedes Infanterie-Regiment auf Friedensfuss
wird in 2 Bataillone und jedes Bataillon
in 4 Compagnien getheilt. Ein
Corps entspricht einem Bataillon.
In Allem giebt es 48 Bataillone Infanterie.
Ausserdem existiren Befehls-Cadres zu
zwei Bewehrungs-Bataillonen.
Der Stab eines Infanterie-Regimentes
besteht aus:
1 Oberst, Regiments-Commändeur,
3 Majoren, Bataillons-Commandeurs,
') Wird aufgelöst.