120
SR. XVI. HEERESWESEN.
in einfacher Breite erhält man eine 120
Fuss lange Brücke für ein Glied Soldaten.
Von 4 Wagendeichseln mit Querhölzern
kann man noch eine im äussersten Nothfalle
anwendbare Brückenleiter erhalten.
Der Wagen mit Ponton und vollem
Gepäck kann rückwärts ins Wasser geschoben
werden und schwimmt, wobei die Bedienung
desselben, 8 Mann, bequem darauf
Platz findet und die Pferde schwimmend
daneben geführt werden können. Auf solche
Weise kann das Ganze unter der Voraussetzung,
dass das Wetter ruhig ist, über
einen See gerudert werden.
e) Sanitätswesen der schwedischen
Armee.
In Friedenszeiten steht die Gesundheitspflege
sowohl der Armee als auch der Flotte
unter der Aufsicht und Leitung des Collegiums
für Medizinal-Angelegenheiten (Sundhets-Collegium),
wo einer der 4 Mitglieder
für alle hierher gehörenden Fragen Beferent
ist. Alle für die Armee erforderlichen chirurgischen
Instrumente, Verbandartikel u. s. w.
werden angeschafft und unterhalten von einem
unter der Aufsicht des Collegiums stehenden
Feld-Arzt-Contor, welches zugleich für die
hieher gehörende Ausrüstung das Depot bildet.
Das Sanitäts-Corps der Armee besteht
aus 1 Oberfeldarzt, 5 Feldärzten, 38 Regimentsärzten,
68 Bataillonsärzten, 5 Garnisons-und
Festungsärzten und 47 Assistenz-Ärzten
— im Ganzen 164 —- und bei der
Flotte aus: 1 Oberfeldarzt, 2 Regimentsärzten,
4 Bataillonsärzten und 17 Assistenzärzten
— im Ganzen 24.
Wird die Armee auf den Kriegsfuss
gesetzt, so soll ein General-Feldarzt verordnet
werden, welcher unmittelbar unter dem höchsten
Befehlshaber steht, und dem das Sanitätswesen
der Armee aufgetragen ist.
Ausserdem besteht das Personal aus:
A. Ärzten.
„ a ) Bei den Truppen.
3 Arzte bei jedem Infanterie- und Cavallerie-Bataillon,
1 Brigadenarzt und 2 Bataillonsärzte
bei jeder Brigade,
1 Abtheilungsarzt und 2 Bataillonsärzte
bei jeder Abtheilung,
4 Ärzte bei der Artillerie-Reserve,
3 Ärzte heim Hauptquartier neben dem
General-Feldarzt.
Die sämmtlichen Militairärzte sind beritten
ausser den Unterärzten, welche auf
den Verbandwagen fortgeschalft werden.
Zu den Ambulancen wird wenigstens
ein Bataillons-Arzt von jedem Bataillon
nebst Krankenpflegemannschaft beordert;
das Ganze unter der Aufsicht eines Brigadenarztes.
b) Bei der Krankenhäusern.
1 Feldarzt für 3—400 Mann oder mehr.
1 Krankenhausarzt für 100 Mann,
1 Unterarzt für 50 Mann.
B. Apotheker: 1 für jedes Feld-und
stehende Krankenhaus.
C. Krankenpflegemannschaft.
a) Krankenpflegesoldaten (Kartuschenträger),
welche die in der Krankenpflege
vorgeschriebene Ausbildung gewonnen habe
11 >„— 3 Mann für jedes Bataillon begleiten
die Ärzte.
b) Krankenträgersoldaten, 16 Mann von
jedem Bataillon, 8 Mann, 1 Korporal von
jeder Batterie; — ausserdem unter der Benennung
»Reserve - Krankenträger -Abtheilung»
(Ambulancetruppe) 7 Mann, 1 Korporal
für jedes Infanterie-Bataillon und 4 Mann
für jede Schwadron oder Batterie.
c) Krankenwärtersoldaten, hauptsächlich
zur Dienstverrichtung bei den Krankenhäusern,
2 Procent von der Stärke der
Armee oder des Armeecorps.
Das zur Krankenpflege erforderliche
Material ist:
A. Bei den Truppen.
a. Für das Bataillon: 1 Medicinalkartusche,
welche die nothwendigsten Instrumente,
Verband-Artikel und Erquickungsmittel
enthält;
1 Bataillons-Verbandwagen mit der Instrumenten-
und Medikamentenkiste, Bandagetaschen
mit Verbandartikeln für 100
Mann, Krankenbahren, einer provisionellen
Krankenpflege-Einrichtung für 25 Betten;
1 Bataillons-Krankenwagen für den
Transport Schwerverwundeter oder Kranker.
b. Für die Brigade. 1 Reserve-Verbandwagen
mit einer Instrumentenausrüstung
wie der Bataillonsverbandwagen, doch mit
einem grösseren Vorrathe von Medicamenten
und Verbandartikeln;
1 Reserve-Krankenwagen (gleich dem
vorhergehenden);