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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

120

SR.  XVI.  HEERESWESEN.

in  einfacher  Breite  erhält  man  eine  120
Fuss  lange  Brücke  für  ein  Glied  Soldaten.
Von  4  Wagendeichseln  mit  Querhölzern
kann  man  noch  eine  im  äussersten  Nothfalle
  anwendbare  Brückenleiter  erhalten.
Der  Wagen  mit  Ponton  und  vollem
Gepäck  kann  rückwärts  ins  Wasser  geschoben ­
  werden  und  schwimmt,  wobei  die  Bedienung ­
  desselben,  8  Mann,  bequem  darauf
Platz  findet  und  die  Pferde  schwimmend
daneben  geführt  werden  können.  Auf  solche
Weise  kann  das  Ganze  unter  der  Voraussetzung, ­
  dass  das  Wetter  ruhig  ist,  über
einen  See  gerudert  werden.
e)  Sanitätswesen  der  schwedischen
Armee.
In  Friedenszeiten  steht  die  Gesundheitspflege ­
  sowohl  der  Armee  als  auch  der  Flotte
unter  der  Aufsicht  und  Leitung  des  Collegiums ­
  für  Medizinal-Angelegenheiten  (Sundhets-Collegium),
  wo  einer  der  4  Mitglieder
für  alle  hierher  gehörenden  Fragen  Beferent
ist.  Alle  für  die  Armee  erforderlichen  chirurgischen ­
  Instrumente,  Verbandartikel  u.  s.  w.
werden  angeschafft  und  unterhalten  von  einem
unter  der  Aufsicht  des  Collegiums  stehenden
Feld-Arzt-Contor,  welches  zugleich  für  die
hieher  gehörende  Ausrüstung  das  Depot  bildet. ­
  Das  Sanitäts-Corps  der  Armee  besteht
aus  1  Oberfeldarzt,  5  Feldärzten,  38  Regimentsärzten, ­
  68  Bataillonsärzten,  5  Garnisons-und
  Festungsärzten  und  47  Assistenz-Ärzten
  —  im  Ganzen  164  —-  und  bei  der
Flotte  aus:  1  Oberfeldarzt,  2  Regimentsärzten, ­
  4  Bataillonsärzten  und  17  Assistenzärzten ­
  —  im  Ganzen  24.
Wird  die  Armee  auf  den  Kriegsfuss
gesetzt,  so  soll  ein  General-Feldarzt  verordnet
werden,  welcher  unmittelbar  unter  dem  höchsten ­
  Befehlshaber  steht,  und  dem  das  Sanitätswesen ­
  der  Armee  aufgetragen  ist.
Ausserdem  besteht  das  Personal  aus:
A.  Ärzten.
„  a )  Bei  den  Truppen.
3  Arzte  bei  jedem  Infanterie-  und  Cavallerie-Bataillon,

1  Brigadenarzt  und  2  Bataillonsärzte
bei  jeder  Brigade,
1  Abtheilungsarzt  und  2  Bataillonsärzte
bei  jeder  Abtheilung,
4  Ärzte  bei  der  Artillerie-Reserve,
3  Ärzte  heim  Hauptquartier  neben  dem
General-Feldarzt.

Die  sämmtlichen  Militairärzte  sind  beritten ­
  ausser  den  Unterärzten,  welche  auf
den  Verbandwagen  fortgeschalft  werden.
Zu  den  Ambulancen  wird  wenigstens
ein  Bataillons-Arzt  von  jedem  Bataillon
nebst  Krankenpflegemannschaft  beordert;
das  Ganze  unter  der  Aufsicht  eines  Brigadenarztes. ­

b)  Bei  der  Krankenhäusern.
1  Feldarzt  für  3—400  Mann  oder  mehr.
1  Krankenhausarzt  für  100  Mann,
1  Unterarzt  für  50  Mann.
B.  Apotheker:  1  für  jedes  Feld-und
stehende  Krankenhaus.
C.  Krankenpflegemannschaft.
a)  Krankenpflegesoldaten  (Kartuschenträger), ­
  welche  die  in  der  Krankenpflege
vorgeschriebene  Ausbildung  gewonnen  habe ­
 11  >„—  3  Mann  für  jedes  Bataillon  begleiten
die  Ärzte.
b)  Krankenträgersoldaten,  16  Mann  von
jedem  Bataillon,  8  Mann,  1  Korporal  von
jeder  Batterie;  —  ausserdem  unter  der  Benennung ­
  »Reserve  -  Krankenträger  -Abtheilung»
(Ambulancetruppe)  7  Mann,  1  Korporal
für  jedes  Infanterie-Bataillon  und  4  Mann
für  jede  Schwadron  oder  Batterie.
c)  Krankenwärtersoldaten,  hauptsächlich ­
  zur  Dienstverrichtung  bei  den  Krankenhäusern, ­
  2  Procent  von  der  Stärke  der
Armee  oder  des  Armeecorps.
Das  zur  Krankenpflege  erforderliche
Material  ist:
A.  Bei  den  Truppen.
a.  Für  das  Bataillon:  1  Medicinalkartusche,
  welche  die  nothwendigsten  Instrumente, ­
  Verband-Artikel  und  Erquickungsmittel ­
  enthält;
1  Bataillons-Verbandwagen  mit  der  Instrumenten- ­
  und  Medikamentenkiste,  Bandagetaschen ­
  mit  Verbandartikeln  für  100
Mann,  Krankenbahren,  einer  provisionellen
Krankenpflege-Einrichtung  für  25  Betten;
1  Bataillons-Krankenwagen  für  den
Transport  Schwerverwundeter  oder  Kranker.
b.  Für  die  Brigade.  1  Reserve-Verbandwagen ­
  mit  einer  Instrumentenausrüstung
wie  der  Bataillonsverbandwagen,  doch  mit
einem  grösseren  Vorrathe  von  Medicamenten
  und  Verbandartikeln;
1  Reserve-Krankenwagen  (gleich  dem
vorhergehenden);
            
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