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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR-.  XVI.  HEERESWESEN.

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von  den  5  Jahresklassen  derselben  werden
nur  die  beiden  ersten  Klassen  15  Tage  in
jedem  Jahre  geübt.  In  dem  zweiten  Jahre
wird  die  Bewehrung  während  eines  Theiles
der  Uebungszeit  mit  den  Stammtruppen  in
Reihe  und  Glied  geübt.
OrtsTertheidigung.
I.  Vertheidigung  der  Insel  Gotland.
Die  jährlichen  Compagnie-  oder  Bataillons-Uebungen
  der  National-Bewehrung
für  die  ganze  Infanterie  und  den  Landsturm ­
  (in  jedem  zweiten  Jahre  wird  Compagnie- ­
  und  in  jedem  zweiten  Jahre  Bataillons-Exereitium
  geübt)  sowie  die  Batterie-Uebungen
  für  die  Artillerie  dauern
6  Tage.
Die  Stammbatterie  der  Artillerie  dagegen
wird  eine  längere  Zeit  ausgebildet,  ganz
so  wie  oben  bei  den  geworbenen  und  garnisonirten
  Truppen  erwähnt  worden  ist.
II.  Freiwillige  Scharfschützen-Vereine.
Diese  können  selbst  die  Anzahl  und  Dauer
ihrer  Uebungen  bestimmen;  jeder  Verein
aber  soll  doch,  um  in  den  Genuss  eines  zu
diesem  Zwecke  disponiblen  Staatsanschlages
zu  kommen,  jährlich  gewisse  von  dem  Kriegs-Ministerium
  bestimmte  Schiess-  und  Exercierübungen
  absolvirt  haben.
Armeebefehl.
I.  Fest  besoldeter  Befehl.
A.  Unterbefehl,
a)  Infanterie.
Zur  Ausbildung  des  Unterbefehles  g'iebt
es  2  Schulen,  »die  vorbereitende  Unterbefehlsschule» ­
  und  die  »Unterbefehlsschule.»
Die  vorbereitende  Unterbefehlsschule.
Zu  dieser,  welche  gleichzeitig  mit  der
Rekrutenschule  regimenterweise  gehalten
wird,  und  für  welche  für  die  eingetheilte
Infanterie  und  das  Feldjäger-Regiment  von
Wermland  die  Zeit  jährlich  auf  42  Tage
bestimmt  ist,  werden  unter  benöthigtem
Befehl  und  Unterbefehl  10  Soldaten  oder
Volontairs  von  jedem  Bataillon  commandirt;
bei  der  angeworbenen  Infanterie  wechselt
nach  Bedürfniss  die  Anzahl  der  commandirten
  Zöglinge  und  die  Uebungszeit.  Der
Zweck  der  Schule  ist,  den  Zöglingen  die
Vorkenntnisse  mitzutheilen,  welche  erforderlich ­
  sind,  damit  sie  hernach  mit  Vortheil

zu  der  Unterbefehlsschule  beordert  werden ­
  können.  Der  Unterricht  umfasst:
1)  Lesen  gedruckter  und  geschriebener
Schrift  nebst  Rechenschaftsablage  über  das
Gelesene;  2)  Schreiben  theils  nach  Vorschriften, ­
  theils  für  Geübtere  nach  Dictaten,
  welches  auch  Uebung  in  der  Rechtschreibung ­
  und  in  der  Anwendung  der  Iriterpunctionszeichen
  in  sich  begreift;  3)
Rechnen  der  vier  Rechnungsarten  in  ganzen
Zahlen  und  Decimalbrüchen  sowie  in  benannten ­
  Zahlen;  4)  Soldatenunterricht;  5)
Korporalunterricht;  6)  Kenntniss  und  Behandlung ­
  des  Handgewehres;  7)  Exercitium
in  geschlossener  und  zerstreuter  Ordnung;
8)  Feld-  und  Sicherheits-Dienst;  9)  Gymnastik; ­
  10)  Bayonnetfechten  ;  11)  Schwimmen ­
  (wenn  Gelegenheit  dazu  vorhanden  ist).
Die  Unterbefehlsschule.
Eine  solche,  gemeinschaftlich  für  die
ganze  eingetheilte  Armee  und  das  Regiment ­
  der  Wermlandschen  Feldjäger,  wird
jährlich  vom  Mai  bis  September  120  Tage
lang  gehalten.  Das  Lokal  dazu  ist  die
Festung  Karlsborg,  wo  während  dieser  Zeit
Befehl  und  Truppe  kasernirt  sind.  Zu  der
Schule  werden,  ausser  der  erforderlichen
Anzahl  von  Befehl  und  Lehrern  1  Unterofficier
  und  10  Korporäle,  Volontairs  und
Soldaten  von  jedem  Bataillon  commandirt.
Bei  der  geworbenen  Infanterie  wechselt
die  Anzahl  der  commandirten  Zöglinge
sowie  die  Uebungszeit  nach  den  Bedürfnisse.
Die  Unterbefehlsschule  wird  hinsichtlich
des  Unterrichts  in  3  Klassen  getheilt:  lste
Klasse:  Korporalschule,  2te  Klasse:  Unterofiicierschule
  und  3te  Klasse:  Schule  für
diejenigen,  welche  die  erforderlichen  Kenntnisse ­
  gezeigt  haben,  um  an  dem  Unterrichte ­
  in  dieser  höheren  Klasse  Theil  nehmen ­
  zu  können.  Unterricht  wird  in  folgenden ­
  Gegenständen  und  Uebungen  ertheilt:
  Lesen,  Schreiben,  Rechnen,  praktische ­
  Geometrie,  Korpöralunterricht  und
Regiemente,  Kriegsgesetze  und  Statuten,
Handgewehrslehre,  Kriegskunde  •  (Taktik),
Feldbefestigung,  Feldmessung,  Verbandlehre,
Feld-  und  Sicherheits-Dienst,  Exercitium,
Scheibenschiessen,  Gymnastik,  Fechten  and
Schwimmen.
b)  Cavallerie.
Auch  bei  dieser  Waffengattung  giebt
es  »vorbereitende  Unterbefehlsschulen»  und
            
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