GR-. XVI. HEERESWESEN.
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von den 5 Jahresklassen derselben werden
nur die beiden ersten Klassen 15 Tage in
jedem Jahre geübt. In dem zweiten Jahre
wird die Bewehrung während eines Theiles
der Uebungszeit mit den Stammtruppen in
Reihe und Glied geübt.
OrtsTertheidigung.
I. Vertheidigung der Insel Gotland.
Die jährlichen Compagnie- oder Batail-
lons-Uebungen der National-Bewehrung
für die ganze Infanterie und den Land
sturm (in jedem zweiten Jahre wird Com
pagnie- und in jedem zweiten Jahre Ba-
taillons-Exereitium geübt) sowie die Bat-
terie-Uebungen für die Artillerie dauern
6 Tage.
Die Stammbatterie der Artillerie dagegen
wird eine längere Zeit ausgebildet, ganz
so wie oben bei den geworbenen und gar-
nisonirten Truppen erwähnt worden ist.
II. Freiwillige Scharfschützen-Vereine.
Diese können selbst die Anzahl und Dauer
ihrer Uebungen bestimmen; jeder Verein
aber soll doch, um in den Genuss eines zu
diesem Zwecke disponiblen Staatsanschlages
zu kommen, jährlich gewisse von dem Kriegs-
Ministerium bestimmte Schiess- und Exer-
cierübungen absolvirt haben.
Armeebefehl.
I. Fest besoldeter Befehl.
A. Unterbefehl,
a) Infanterie.
Zur Ausbildung des Unterbefehles g'iebt
es 2 Schulen, »die vorbereitende Unterbe
fehlsschule» und die »Unterbefehlsschule.»
Die vorbereitende Unterbefehlsschule.
Zu dieser, welche gleichzeitig mit der
Rekrutenschule regimenterweise gehalten
wird, und für welche für die eingetheilte
Infanterie und das Feldjäger-Regiment von
Wermland die Zeit jährlich auf 42 Tage
bestimmt ist, werden unter benöthigtem
Befehl und Unterbefehl 10 Soldaten oder
Volontairs von jedem Bataillon commandirt;
bei der angeworbenen Infanterie wechselt
nach Bedürfniss die Anzahl der comman-
dirten Zöglinge und die Uebungszeit. Der
Zweck der Schule ist, den Zöglingen die
Vorkenntnisse mitzutheilen, welche erfor
derlich sind, damit sie hernach mit Vortheil
zu der Unterbefehlsschule beordert wer
den können. Der Unterricht umfasst:
1) Lesen gedruckter und geschriebener
Schrift nebst Rechenschaftsablage über das
Gelesene; 2) Schreiben theils nach Vor
schriften, theils für Geübtere nach Dicta-
ten, welches auch Uebung in der Recht
schreibung und in der Anwendung der Iri-
terpunctionszeichen in sich begreift; 3)
Rechnen der vier Rechnungsarten in ganzen
Zahlen und Decimalbrüchen sowie in be
nannten Zahlen; 4) Soldatenunterricht; 5)
Korporalunterricht; 6) Kenntniss und Be
handlung des Handgewehres; 7) Exercitium
in geschlossener und zerstreuter Ordnung;
8) Feld- und Sicherheits-Dienst; 9) Gym
nastik; 10) Bayonnetfechten ; 11) Schwim
men (wenn Gelegenheit dazu vorhanden ist).
Die Unterbefehlsschule.
Eine solche, gemeinschaftlich für die
ganze eingetheilte Armee und das Regi
ment der Wermlandschen Feldjäger, wird
jährlich vom Mai bis September 120 Tage
lang gehalten. Das Lokal dazu ist die
Festung Karlsborg, wo während dieser Zeit
Befehl und Truppe kasernirt sind. Zu der
Schule werden, ausser der erforderlichen
Anzahl von Befehl und Lehrern 1 Unter-
officier und 10 Korporäle, Volontairs und
Soldaten von jedem Bataillon commandirt.
Bei der geworbenen Infanterie wechselt
die Anzahl der commandirten Zöglinge
sowie die Uebungszeit nach den Bedürfnisse.
Die Unterbefehlsschule wird hinsichtlich
des Unterrichts in 3 Klassen getheilt: lste
Klasse: Korporalschule, 2te Klasse: Unter-
ofiicierschule und 3te Klasse: Schule für
diejenigen, welche die erforderlichen Kennt
nisse gezeigt haben, um an dem Unter
richte in dieser höheren Klasse Theil neh
men zu können. Unterricht wird in fol
genden Gegenständen und Uebungen er-
theilt: Lesen, Schreiben, Rechnen, prakti
sche Geometrie, Korpöralunterricht und
Regiemente, Kriegsgesetze und Statuten,
Handgewehrslehre, Kriegskunde • (Taktik),
Feldbefestigung, Feldmessung, Verbandlehre,
Feld- und Sicherheits-Dienst, Exercitium,
Scheibenschiessen, Gymnastik, Fechten and
Schwimmen.
b) Cavallerie.
Auch bei dieser Waffengattung giebt
es »vorbereitende Unterbefehlsschulen» und