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GR. XVI. HEERESWESEN.
»Unterbefehlsschulen». Die ersteren werden
ebenfalls regimenterweise gleichzeitig
mit der Bxercirschwadron bei der eingetheilten
Cavallerie, also 90 Tage lang, gehalten,
und die Anzahl der Zöglinge, welche
dazu commandirt wird, ist 12 Mann
von dem Bataillon (5 Schwadronen). Bei
der angeworbenen Cavallerie kann die
Uebungszeit und die Zahl der Commandirten
vermehrt werden, wenn solches für gut
befunden wird. Der Unterricht umfasst:
Lesen, Schreiben, Rechtschreibungslehre,
Aufsetzen von Rapporten, Requisitionen und
Berichten, Rechnen (quattuor species in
ganzen und benannten Zahlen sowie Decimalbrüchen),
Reiter- und Korporalunterweisung,
Kartenzeichnen, Reitlehre, Hufbeschlagungslehre,
Verbandlehre, Dienstreglement,
Kriegsgesetze, Kenntniss der Signale,
Aussprechen der Commandoworte,
Verhalten der Truppen- und Flanqueurführer,
Feld- und Sicherheits-Dienst, Scheibenschiessen,
Gymnastik, Fechten, Reiten,
Hufbeschlagungs- und Striegelübungen und
Schwimmen.
Die Unterbefehlsschule der eingetheilten
Cavallerie ist jährlich 90 Tage lang (1
Juli—28 September) in Stockholm zusammengezogen.
Zu derselben werden, ausser
der erforderlichen Anzahl Officiere, 1 Unterofficier
von jedem Bataillon oder Corps
der eingetheilten Armee und 1 Mann, entweder
Korporal, Vicekorporal, Volontair
oder Reiter, von jeder eingetheilten Schwadron
commandirt. Hinsichtlich der Klasseneintheilung
und der Unterrichtsgegenstände
gelten gleiche oder ähnliche Bestimmungen,
wie sie für die Schule der
Infanterie verordnet sind.
Die Unterbefehlsgrade bei der Infanterie
und Cavallerie sind: Korporal, bestehend
aus Vice-Korporal, Korporal und Distinctions-Korporal,
sowie Unterofficiere, bestehend
aus Fourier (bei der Infanterie),
Sergeant und Fahnenjunker. Um zum Vice-Korporal
befördert werden zu können, wird
von dem im Exercitium approbirten Soldaten
nur ein Examen in der Korporal-Instruction
gefordert; dagegen ist erforderlich,
um zum Korporal ernannt werden zu können,
mit' genehmigendem Zeugnisse die erste
(unterste) Klasse der Unterbefehlsschule
durchgemacht und bei dem Regimente ein
Dienstausübungs-Examen bestanden zu haben
; wer die zweite Klasse durchgemacht
und das erwähnte Examen bei dem Regimente
bestanden hat, ist competent, um
zum Unterofficier ernannt zu werden.
c) Artillerie.
Bei jedem der 3 Artillerie-Regimenter
ist der »Informationsanstalt» des Regimentes
der theoretische Unterricht aufgetragen.
Bei diesen verrichten Dienst als Lehrer: 1
Capitain, 1 Lieutenant und 2 Unterofficiere.
Der - Unterricht dauert vom 1 October bis
zum Ende des April und wird in 2 Abtheilungen
ertheilt, nämlich in der unteren
zur Ausbildung des Unterbefehles und in
der oberen zur Vorbereitung der Officiere
zum Eintritt in die Kriegshochschule. (Ueber
den Unterricht in der oberen Abtheilung
s. weiter unten.)
Die untere Abtheilung wird in 3 Klassen
getheilt:
Der Cursus der ersten Klasse umfasst Lesen,
Schreiben, Rechnen, Artillerie; in der
zweiten wird in Schreiben, Arithmetik, Planimetrie
und Stereometrie, Artillerie, Kenntniss
der Organisation der Landesvertheidigung
in Schweden unterrichtet ; der Unterricht
in der dritten Klasse umfasst: Arithmetik,
Geometrie, Mechanik, Artillerie, Befestigungskunst
und Linearzeichnen.
Dem theoretischen Unterrichte folgen
praktische Uebungen, die im Laufe des
Sommers mit denjenigen angestellt werden,
welche im Winter Zöglinge in der Informationsanstalt
gewesen sind.
Nach dem Abschluss des theoretischen
Unterrichts werden mit den Zöglingen Examina
angestellt, wobei ein bestandenes
Examen in dem Cursus der ersten Klasse
den im praktischen Dienste und in den
Regiementen approbirten Artilleristen zur
Beförderung zum zweiten Constabler competent
macht. Bestandene Examina in der
zweiten und dritten Klasse berechtigen,
sofern die Dienstexamina in den Regiementen
und Kriegsgesetzen abgelegt sind,
und die Unterbefehlsschule mit Approbation
durchgemacht ist, zu weiterer Beförderung,
sodass das Examen der zweiten Klasse die
Bedingung ist zur Beförderung zum ersten
Constabler und Sergeanten und das der
dritten zum Stückjunker.
Besondere Reit-, Fecht- und Gymnastikschulen
giebt es bei jedem Regimente.
Die praktische Unterbefehlsschule der
Artillerie, deren Durchmachung eine der