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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR. XVI. HEERESWESEN. 
»Unterbefehlsschulen». Die ersteren wer 
den ebenfalls regimenterweise gleichzeitig 
mit der Bxercirschwadron bei der einge- 
theilten Cavallerie, also 90 Tage lang, ge 
halten, und die Anzahl der Zöglinge, wel 
che dazu commandirt wird, ist 12 Mann 
von dem Bataillon (5 Schwadronen). Bei 
der angeworbenen Cavallerie kann die 
Uebungszeit und die Zahl der Commandir- 
ten vermehrt werden, wenn solches für gut 
befunden wird. Der Unterricht umfasst: 
Lesen, Schreiben, Rechtschreibungslehre, 
Aufsetzen von Rapporten, Requisitionen und 
Berichten, Rechnen (quattuor species in 
ganzen und benannten Zahlen sowie Deci- 
malbrüchen), Reiter- und Korporalunter 
weisung, Kartenzeichnen, Reitlehre, Huf 
beschlagungslehre, Verbandlehre, Dienst 
reglement, Kriegsgesetze, Kenntniss der Sig 
nale, Aussprechen der Commandoworte, 
Verhalten der Truppen- und Flanqueurfüh- 
rer, Feld- und Sicherheits-Dienst, Schei 
benschiessen, Gymnastik, Fechten, Reiten, 
Hufbeschlagungs- und Striegelübungen und 
Schwimmen. 
Die Unterbefehlsschule der eingetheilten 
Cavallerie ist jährlich 90 Tage lang (1 
Juli—28 September) in Stockholm zusam 
mengezogen. Zu derselben werden, ausser 
der erforderlichen Anzahl Officiere, 1 Un- 
terofficier von jedem Bataillon oder Corps 
der eingetheilten Armee und 1 Mann, ent 
weder Korporal, Vicekorporal, Volontair 
oder Reiter, von jeder eingetheilten Schwa 
dron commandirt. Hinsichtlich der Klas- 
seneintheilung und der Unterrichtsgegen 
stände gelten gleiche oder ähnliche Be 
stimmungen, wie sie für die Schule der 
Infanterie verordnet sind. 
Die Unterbefehlsgrade bei der Infan 
terie und Cavallerie sind: Korporal, beste 
hend aus Vice-Korporal, Korporal und Di- 
stinctions-Korporal, sowie Unterofficiere, be 
stehend aus Fourier (bei der Infanterie), 
Sergeant und Fahnenjunker. Um zum Vice- 
Korporal befördert werden zu können, wird 
von dem im Exercitium approbirten Solda 
ten nur ein Examen in der Korporal-In 
struction gefordert; dagegen ist erforderlich, 
um zum Korporal ernannt werden zu können, 
mit' genehmigendem Zeugnisse die erste 
(unterste) Klasse der Unterbefehlsschule 
durchgemacht und bei dem Regimente ein 
Dienstausübungs-Examen bestanden zu ha 
ben ; wer die zweite Klasse durchgemacht 
und das erwähnte Examen bei dem Regi 
mente bestanden hat, ist competent, um 
zum Unterofficier ernannt zu werden. 
c) Artillerie. 
Bei jedem der 3 Artillerie-Regimenter 
ist der »Informationsanstalt» des Regimentes 
der theoretische Unterricht aufgetragen. 
Bei diesen verrichten Dienst als Lehrer: 1 
Capitain, 1 Lieutenant und 2 Unterofficiere. 
Der - Unterricht dauert vom 1 October bis 
zum Ende des April und wird in 2 Ab 
theilungen ertheilt, nämlich in der unteren 
zur Ausbildung des Unterbefehles und in 
der oberen zur Vorbereitung der Officiere 
zum Eintritt in die Kriegshochschule. (Ueber 
den Unterricht in der oberen Abtheilung 
s. weiter unten.) 
Die untere Abtheilung wird in 3 Klas 
sen getheilt: 
Der Cursus der ersten Klasse umfasst Le 
sen, Schreiben, Rechnen, Artillerie; in der 
zweiten wird in Schreiben, Arithmetik, Pla 
nimetrie und Stereometrie, Artillerie, Kennt 
niss der Organisation der Landesvertheidi- 
gung in Schweden unterrichtet ; der Unter 
richt in der dritten Klasse umfasst: Arith 
metik, Geometrie, Mechanik, Artillerie, Be 
festigungskunst und Linearzeichnen. 
Dem theoretischen Unterrichte folgen 
praktische Uebungen, die im Laufe des 
Sommers mit denjenigen angestellt werden, 
welche im Winter Zöglinge in der Infor 
mationsanstalt gewesen sind. 
Nach dem Abschluss des theoretischen 
Unterrichts werden mit den Zöglingen Exa 
mina angestellt, wobei ein bestandenes 
Examen in dem Cursus der ersten Klasse 
den im praktischen Dienste und in den 
Regiementen approbirten Artilleristen zur 
Beförderung zum zweiten Constabler com 
petent macht. Bestandene Examina in der 
zweiten und dritten Klasse berechtigen, 
sofern die Dienstexamina in den Regie 
menten und Kriegsgesetzen abgelegt sind, 
und die Unterbefehlsschule mit Approbation 
durchgemacht ist, zu weiterer Beförderung, 
sodass das Examen der zweiten Klasse die 
Bedingung ist zur Beförderung zum ersten 
Constabler und Sergeanten und das der 
dritten zum Stückjunker. 
Besondere Reit-, Fecht- und Gymnastik 
schulen giebt es bei jedem Regimente. 
Die praktische Unterbefehlsschule der 
Artillerie, deren Durchmachung eine der
	        
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