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GR. XVI. HEERESWESEN.
»Unterbefehlsschulen». Die ersteren wer
den ebenfalls regimenterweise gleichzeitig
mit der Bxercirschwadron bei der einge-
theilten Cavallerie, also 90 Tage lang, ge
halten, und die Anzahl der Zöglinge, wel
che dazu commandirt wird, ist 12 Mann
von dem Bataillon (5 Schwadronen). Bei
der angeworbenen Cavallerie kann die
Uebungszeit und die Zahl der Commandir-
ten vermehrt werden, wenn solches für gut
befunden wird. Der Unterricht umfasst:
Lesen, Schreiben, Rechtschreibungslehre,
Aufsetzen von Rapporten, Requisitionen und
Berichten, Rechnen (quattuor species in
ganzen und benannten Zahlen sowie Deci-
malbrüchen), Reiter- und Korporalunter
weisung, Kartenzeichnen, Reitlehre, Huf
beschlagungslehre, Verbandlehre, Dienst
reglement, Kriegsgesetze, Kenntniss der Sig
nale, Aussprechen der Commandoworte,
Verhalten der Truppen- und Flanqueurfüh-
rer, Feld- und Sicherheits-Dienst, Schei
benschiessen, Gymnastik, Fechten, Reiten,
Hufbeschlagungs- und Striegelübungen und
Schwimmen.
Die Unterbefehlsschule der eingetheilten
Cavallerie ist jährlich 90 Tage lang (1
Juli—28 September) in Stockholm zusam
mengezogen. Zu derselben werden, ausser
der erforderlichen Anzahl Officiere, 1 Un-
terofficier von jedem Bataillon oder Corps
der eingetheilten Armee und 1 Mann, ent
weder Korporal, Vicekorporal, Volontair
oder Reiter, von jeder eingetheilten Schwa
dron commandirt. Hinsichtlich der Klas-
seneintheilung und der Unterrichtsgegen
stände gelten gleiche oder ähnliche Be
stimmungen, wie sie für die Schule der
Infanterie verordnet sind.
Die Unterbefehlsgrade bei der Infan
terie und Cavallerie sind: Korporal, beste
hend aus Vice-Korporal, Korporal und Di-
stinctions-Korporal, sowie Unterofficiere, be
stehend aus Fourier (bei der Infanterie),
Sergeant und Fahnenjunker. Um zum Vice-
Korporal befördert werden zu können, wird
von dem im Exercitium approbirten Solda
ten nur ein Examen in der Korporal-In
struction gefordert; dagegen ist erforderlich,
um zum Korporal ernannt werden zu können,
mit' genehmigendem Zeugnisse die erste
(unterste) Klasse der Unterbefehlsschule
durchgemacht und bei dem Regimente ein
Dienstausübungs-Examen bestanden zu ha
ben ; wer die zweite Klasse durchgemacht
und das erwähnte Examen bei dem Regi
mente bestanden hat, ist competent, um
zum Unterofficier ernannt zu werden.
c) Artillerie.
Bei jedem der 3 Artillerie-Regimenter
ist der »Informationsanstalt» des Regimentes
der theoretische Unterricht aufgetragen.
Bei diesen verrichten Dienst als Lehrer: 1
Capitain, 1 Lieutenant und 2 Unterofficiere.
Der - Unterricht dauert vom 1 October bis
zum Ende des April und wird in 2 Ab
theilungen ertheilt, nämlich in der unteren
zur Ausbildung des Unterbefehles und in
der oberen zur Vorbereitung der Officiere
zum Eintritt in die Kriegshochschule. (Ueber
den Unterricht in der oberen Abtheilung
s. weiter unten.)
Die untere Abtheilung wird in 3 Klas
sen getheilt:
Der Cursus der ersten Klasse umfasst Le
sen, Schreiben, Rechnen, Artillerie; in der
zweiten wird in Schreiben, Arithmetik, Pla
nimetrie und Stereometrie, Artillerie, Kennt
niss der Organisation der Landesvertheidi-
gung in Schweden unterrichtet ; der Unter
richt in der dritten Klasse umfasst: Arith
metik, Geometrie, Mechanik, Artillerie, Be
festigungskunst und Linearzeichnen.
Dem theoretischen Unterrichte folgen
praktische Uebungen, die im Laufe des
Sommers mit denjenigen angestellt werden,
welche im Winter Zöglinge in der Infor
mationsanstalt gewesen sind.
Nach dem Abschluss des theoretischen
Unterrichts werden mit den Zöglingen Exa
mina angestellt, wobei ein bestandenes
Examen in dem Cursus der ersten Klasse
den im praktischen Dienste und in den
Regiementen approbirten Artilleristen zur
Beförderung zum zweiten Constabler com
petent macht. Bestandene Examina in der
zweiten und dritten Klasse berechtigen,
sofern die Dienstexamina in den Regie
menten und Kriegsgesetzen abgelegt sind,
und die Unterbefehlsschule mit Approbation
durchgemacht ist, zu weiterer Beförderung,
sodass das Examen der zweiten Klasse die
Bedingung ist zur Beförderung zum ersten
Constabler und Sergeanten und das der
dritten zum Stückjunker.
Besondere Reit-, Fecht- und Gymnastik
schulen giebt es bei jedem Regimente.
Die praktische Unterbefehlsschule der
Artillerie, deren Durchmachung eine der