GR. XVI. HEERESWESEN.
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Bedingungen zu der Beförderung zum Constabler
bildet, ist alljährlich 6—8 Wochen
lang regimenterweise zusammengezogen,
und zu derselben werden 3—4 Zöglinge
von jeder Batterie commandirt.
d) Fortifieation.
Die Unterbefehlsschule, deren Unterricht
vom 1 October bis Ende April dauert, ist
in 5 Klassen getheilt; diese sind: die vorbereitende
Klasse für die Mannschaft im
Allgemeinen, die erste Klasse, deren approbirtes
Examen zur Beförderung zum Vice-Korporal
berechtigt, die zweite zur Beförderung
zum Korporal, die dritte zum Unterconductor
und die vierte zum Conductor.
'Der Unterricht in der Schule umfasst
nicht die Regiemente und übrigen Vorschriften,
in denen ein besonderes Dienstexamen
abgelegt werden soll, ehe der Dienst
in den verschiedenen Graden stattfinden darf.
Praktische Uebungen in der Geometrie,
Feldmessung und Nivellirung und Befestiguugskunst
werden unter der Leitung der
dazu beorderten Officiere theils von den
Zöglingen der Schule besonders, theils gemeinschaftlich
mit dem übrigen Personal
des Corps ausgeführt. (Ueber diese letzteren
gemeinschaftlichen Uebungen »die Feldübungen
der Fortifieation in Karlsborg»,
s. unten).
In der vorbereitenden Klasse wird im
Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet;
In der ersten Klasse in: Lesen, Schreiben,
Rechnen, Geometrie, Felddienstlehre
und Befestigungskunst;
In der zweiten Klasse in: Lesen und
Schreiben, Arithmetik, Geometrie,Felddienstlehre
und Befestigungskunst;
' Die dritte Klasse ertheilt Unterricht
in: Orthographie und Schreiben (Aufsetzen
von Rapporten und Requisitionen u. a. m.),
Arithmetik, Planimetrie, Stereometrie, Felddienstlehre,
Handgewehrslehre, Artillerie,
Befestigungskunst, Feldmessung und Nivellirung,
Baukunst und Zeichnen;
Die vierte Klasse unterrichtet in: Anfertigung
schwedischer Aufsätze, Rechenkunst
(umfassend sowohl Arithmetik als
auch Algebra), Planimetrie und Stereometrie,
Trigonometrie, Mechanik, Felddienstlehre,
Handgewehrslehre, Artillerie, Befestigungskunst,
Topographie, Baukunst, Lauund
Kartenzeichnen und Uebungen im Farbenlegen
und Croquiren.
B. Officiere.
Um in Friedenszeiten zum Officier bei
einem Regimente oder Corps ernannt werden
zu können, ist u. a. erforderlich, die
Kriegsschule durchgemacht zu haben.
(Doch kann der König einen Unterofficier
zum Officier ernennen, wenn dieser, ohne
die Kriegsschule durchgemacht zu haben,
mit Auszeichnung als Unterofficier 6 Jahre
lang und davon wenigstens 2 in dem höchsten
Unterofficier-Grade gedient hat; dergleichen
Ernennungen 'kommen gleichwohl
nunmehr äusserst selten vor). Die Kriegsschule,
verlegt nach dem Schlosse Karlberg
dicht bei Stockholm, ist gemeinsam für
Aspiranten auf Officierplätze in allen Waffengattungen
der Armee. Die Schule befindet
sich gegenwärtig unter Umbildung.
Anstatt früher Jünglinge aufgenommen zu
haben, welche die höheren Elementar-Anstalten
(s. Gr. 26) nicht vollständig durchgemacht
hatten, auch nicht zuvor im Kriegsdienste
gewesen waren, wird sie jetzt in
eine rein militärische Fachschule umgewandelt,
welche nur solche Jünglinge aufnimmt,
welche das vollständige Abgangs- (Studenten-)
Examen bei einer Elementar-Anstalt
bestanden und ausserdem bei zwei Uebungen,
»Rekruten-Uebung» und »Regiments-Uebung»,
im Stande gewesen sind sich
selbst zu prüfen und geprüft worden
sind von dem Befehle desjenigen Regimentes,
in dessen Glieder sie Eingang zu erhalten
wünschen. Da diese neuen Eintrittsforderungen
schon mit dem nächsten Monate
Juli (1873) in Kraft treten, so dürfte
kein Grund vorliegen, die bisherige Organisation
näher zu erörtern. Was aber die
neue Organisation betrifft, so ist zwar noch
kein Reglement ausgefertigt, welches die
Beschaffenheit derselben näher angiebt; die
Hauptzüge in demselben aber sind folgende:
um bei der Kriegsschule als Zögling
aufgenommen zu werden, ist erforderlich,
eine vollständige Elementar-Lehranstalt
durchgemacht und mit Approbation an einer
Rekruten- und an einer Regiments-Uebung
theilgenommen sowie dabei Anlage
für den Militärstand an den Tag
gelegt zu haben;
der Aufenthalt in der Kriegsschule wird
bestimmt zu zwei Sommern, in denen praktische
Uebungen ausgeführt werden, sowie
zu einem Herbst- und einem Wintertermin,