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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. XVI. HEERESWESEN. 
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Bedingungen zu der Beförderung zum Con- 
stabler bildet, ist alljährlich 6—8 Wochen 
lang regimenterweise zusammengezogen, 
und zu derselben werden 3—4 Zöglinge 
von jeder Batterie commandirt. 
d) Fortifieation. 
Die Unterbefehlsschule, deren Unterricht 
vom 1 October bis Ende April dauert, ist 
in 5 Klassen getheilt; diese sind: die vor 
bereitende Klasse für die Mannschaft im 
Allgemeinen, die erste Klasse, deren appro- 
birtes Examen zur Beförderung zum Vice- 
Korporal berechtigt, die zweite zur Beför 
derung zum Korporal, die dritte zum Unter- 
conductor und die vierte zum Conductor. 
'Der Unterricht in der Schule umfasst 
nicht die Regiemente und übrigen Vor 
schriften, in denen ein besonderes Dienst 
examen abgelegt werden soll, ehe der Dienst 
in den verschiedenen Graden stattfinden darf. 
Praktische Uebungen in der Geometrie, 
Feldmessung und Nivellirung und Befesti- 
guugskunst werden unter der Leitung der 
dazu beorderten Officiere theils von den 
Zöglingen der Schule besonders, theils ge 
meinschaftlich mit dem übrigen Personal 
des Corps ausgeführt. (Ueber diese letzte 
ren gemeinschaftlichen Uebungen »die Feld 
übungen der Fortifieation in Karlsborg», 
s. unten). 
In der vorbereitenden Klasse wird im 
Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet; 
In der ersten Klasse in: Lesen, Schrei 
ben, Rechnen, Geometrie, Felddienstlehre 
und Befestigungskunst; 
In der zweiten Klasse in: Lesen und 
Schreiben, Arithmetik, Geometrie,Felddienst 
lehre und Befestigungskunst; 
' Die dritte Klasse ertheilt Unterricht 
in: Orthographie und Schreiben (Aufsetzen 
von Rapporten und Requisitionen u. a. m.), 
Arithmetik, Planimetrie, Stereometrie, Feld 
dienstlehre, Handgewehrslehre, Artillerie, 
Befestigungskunst, Feldmessung und Nivel 
lirung, Baukunst und Zeichnen; 
Die vierte Klasse unterrichtet in: An 
fertigung schwedischer Aufsätze, Rechen 
kunst (umfassend sowohl Arithmetik als 
auch Algebra), Planimetrie und Stereome 
trie, Trigonometrie, Mechanik, Felddienst 
lehre, Handgewehrslehre, Artillerie, Befesti 
gungskunst, Topographie, Baukunst, Lau- 
und Kartenzeichnen und Uebungen im Far- 
benlegen und Croquiren. 
B. Officiere. 
Um in Friedenszeiten zum Officier bei 
einem Regimente oder Corps ernannt wer 
den zu können, ist u. a. erforderlich, die 
Kriegsschule durchgemacht zu haben. 
(Doch kann der König einen Unterofficier 
zum Officier ernennen, wenn dieser, ohne 
die Kriegsschule durchgemacht zu haben, 
mit Auszeichnung als Unterofficier 6 Jahre 
lang und davon wenigstens 2 in dem höch 
sten Unterofficier-Grade gedient hat; der 
gleichen Ernennungen 'kommen gleichwohl 
nunmehr äusserst selten vor). Die Kriegs 
schule, verlegt nach dem Schlosse Karlberg 
dicht bei Stockholm, ist gemeinsam für 
Aspiranten auf Officierplätze in allen Waf 
fengattungen der Armee. Die Schule be 
findet sich gegenwärtig unter Umbildung. 
Anstatt früher Jünglinge aufgenommen zu 
haben, welche die höheren Elementar-An- 
stalten (s. Gr. 26) nicht vollständig durch 
gemacht hatten, auch nicht zuvor im Kriegs 
dienste gewesen waren, wird sie jetzt in 
eine rein militärische Fachschule umgewan 
delt, welche nur solche Jünglinge aufnimmt, 
welche das vollständige Abgangs- (Studen 
ten-) Examen bei einer Elementar-Anstalt 
bestanden und ausserdem bei zwei Uebun 
gen, »Rekruten-Uebung» und »Regiments- 
Uebung», im Stande gewesen sind sich 
selbst zu prüfen und geprüft worden 
sind von dem Befehle desjenigen Regimen 
tes, in dessen Glieder sie Eingang zu er 
halten wünschen. Da diese neuen Eintritts 
forderungen schon mit dem nächsten Mo 
nate Juli (1873) in Kraft treten, so dürfte 
kein Grund vorliegen, die bisherige Orga 
nisation näher zu erörtern. Was aber die 
neue Organisation betrifft, so ist zwar noch 
kein Reglement ausgefertigt, welches die 
Beschaffenheit derselben näher angiebt; die 
Hauptzüge in demselben aber sind folgende: 
um bei der Kriegsschule als Zögling 
aufgenommen zu werden, ist erforderlich, 
eine vollständige Elementar-Lehranstalt 
durchgemacht und mit Approbation an ei 
ner Rekruten- und an einer Regiments- 
Uebung theilgenommen sowie dabei An 
lage für den Militärstand an den Tag 
gelegt zu haben; 
der Aufenthalt in der Kriegsschule wird 
bestimmt zu zwei Sommern, in denen prak 
tische Uebungen ausgeführt werden, sowie 
zu einem Herbst- und einem Wintertermin,
	        
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