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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR.  XVI.  HEERESWESEN.

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Bedingungen  zu  der  Beförderung  zum  Constabler
  bildet,  ist  alljährlich  6—8  Wochen
lang  regimenterweise  zusammengezogen,
und  zu  derselben  werden  3—4  Zöglinge
von  jeder  Batterie  commandirt.
d)  Fortifieation.
Die  Unterbefehlsschule,  deren  Unterricht
vom  1  October  bis  Ende  April  dauert,  ist
in  5  Klassen  getheilt;  diese  sind:  die  vorbereitende ­
  Klasse  für  die  Mannschaft  im
Allgemeinen,  die  erste  Klasse,  deren  approbirtes
  Examen  zur  Beförderung  zum  Vice-Korporal
  berechtigt,  die  zweite  zur  Beförderung ­
  zum  Korporal,  die  dritte  zum  Unterconductor
  und  die  vierte  zum  Conductor.
'Der  Unterricht  in  der  Schule  umfasst
nicht  die  Regiemente  und  übrigen  Vorschriften, ­
  in  denen  ein  besonderes  Dienstexamen ­
  abgelegt  werden  soll,  ehe  der  Dienst
in  den  verschiedenen  Graden  stattfinden  darf.
Praktische  Uebungen  in  der  Geometrie,
Feldmessung  und  Nivellirung  und  Befestiguugskunst
  werden  unter  der  Leitung  der
dazu  beorderten  Officiere  theils  von  den
Zöglingen  der  Schule  besonders,  theils  gemeinschaftlich ­
  mit  dem  übrigen  Personal
des  Corps  ausgeführt.  (Ueber  diese  letzteren ­
  gemeinschaftlichen  Uebungen  »die  Feldübungen ­
  der  Fortifieation  in  Karlsborg»,
s.  unten).
In  der  vorbereitenden  Klasse  wird  im
Lesen,  Schreiben  und  Rechnen  unterrichtet;
In  der  ersten  Klasse  in:  Lesen,  Schreiben, ­
  Rechnen,  Geometrie,  Felddienstlehre
und  Befestigungskunst;
In  der  zweiten  Klasse  in:  Lesen  und
Schreiben,  Arithmetik,  Geometrie,Felddienstlehre ­
  und  Befestigungskunst;
'  Die  dritte  Klasse  ertheilt  Unterricht
in:  Orthographie  und  Schreiben  (Aufsetzen
von  Rapporten  und  Requisitionen  u.  a.  m.),
Arithmetik,  Planimetrie,  Stereometrie,  Felddienstlehre, ­
  Handgewehrslehre,  Artillerie,
Befestigungskunst,  Feldmessung  und  Nivellirung, ­
  Baukunst  und  Zeichnen;
Die  vierte  Klasse  unterrichtet  in:  Anfertigung ­
  schwedischer  Aufsätze,  Rechenkunst ­
  (umfassend  sowohl  Arithmetik  als
auch  Algebra),  Planimetrie  und  Stereometrie, ­
  Trigonometrie,  Mechanik,  Felddienstlehre, ­
  Handgewehrslehre,  Artillerie,  Befestigungskunst, ­
  Topographie,  Baukunst,  Lauund
  Kartenzeichnen  und  Uebungen  im  Farbenlegen
  und  Croquiren.

B.  Officiere.
Um  in  Friedenszeiten  zum  Officier  bei
einem  Regimente  oder  Corps  ernannt  werden ­
  zu  können,  ist  u.  a.  erforderlich,  die
Kriegsschule  durchgemacht  zu  haben.
(Doch  kann  der  König  einen  Unterofficier
zum  Officier  ernennen,  wenn  dieser,  ohne
die  Kriegsschule  durchgemacht  zu  haben,
mit  Auszeichnung  als  Unterofficier  6  Jahre
lang  und  davon  wenigstens  2  in  dem  höchsten ­
  Unterofficier-Grade  gedient  hat;  dergleichen ­
  Ernennungen  'kommen  gleichwohl
nunmehr  äusserst  selten  vor).  Die  Kriegsschule, ­
  verlegt  nach  dem  Schlosse  Karlberg
dicht  bei  Stockholm,  ist  gemeinsam  für
Aspiranten  auf  Officierplätze  in  allen  Waffengattungen ­
  der  Armee.  Die  Schule  befindet ­
  sich  gegenwärtig  unter  Umbildung.
Anstatt  früher  Jünglinge  aufgenommen  zu
haben,  welche  die  höheren  Elementar-Anstalten
  (s.  Gr.  26)  nicht  vollständig  durchgemacht ­
  hatten,  auch  nicht  zuvor  im  Kriegsdienste ­
  gewesen  waren,  wird  sie  jetzt  in
eine  rein  militärische  Fachschule  umgewandelt, ­
  welche  nur  solche  Jünglinge  aufnimmt,
welche  das  vollständige  Abgangs-  (Studenten-) ­
  Examen  bei  einer  Elementar-Anstalt
bestanden  und  ausserdem  bei  zwei  Uebungen, ­
  »Rekruten-Uebung»  und  »Regiments-Uebung»,
  im  Stande  gewesen  sind  sich
selbst  zu  prüfen  und  geprüft  worden
sind  von  dem  Befehle  desjenigen  Regimentes, ­
  in  dessen  Glieder  sie  Eingang  zu  erhalten ­
  wünschen.  Da  diese  neuen  Eintrittsforderungen ­
  schon  mit  dem  nächsten  Monate ­
  Juli  (1873)  in  Kraft  treten,  so  dürfte
kein  Grund  vorliegen,  die  bisherige  Organisation ­
  näher  zu  erörtern.  Was  aber  die
neue  Organisation  betrifft,  so  ist  zwar  noch
kein  Reglement  ausgefertigt,  welches  die
Beschaffenheit  derselben  näher  angiebt;  die
Hauptzüge  in  demselben  aber  sind  folgende:
um  bei  der  Kriegsschule  als  Zögling
aufgenommen  zu  werden,  ist  erforderlich,
eine  vollständige  Elementar-Lehranstalt
durchgemacht  und  mit  Approbation  an  einer ­
  Rekruten-  und  an  einer  Regiments-Uebung
  theilgenommen  sowie  dabei  Anlage ­
  für  den  Militärstand  an  den  Tag
gelegt  zu  haben;
der  Aufenthalt  in  der  Kriegsschule  wird
bestimmt  zu  zwei  Sommern,  in  denen  praktische ­
  Uebungen  ausgeführt  werden,  sowie
zu  einem  Herbst-  und  einem  Wintertermin,
            
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