GR. XVI. HEERESWESEN.
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Bedingungen zu der Beförderung zum Con-
stabler bildet, ist alljährlich 6—8 Wochen
lang regimenterweise zusammengezogen,
und zu derselben werden 3—4 Zöglinge
von jeder Batterie commandirt.
d) Fortifieation.
Die Unterbefehlsschule, deren Unterricht
vom 1 October bis Ende April dauert, ist
in 5 Klassen getheilt; diese sind: die vor
bereitende Klasse für die Mannschaft im
Allgemeinen, die erste Klasse, deren appro-
birtes Examen zur Beförderung zum Vice-
Korporal berechtigt, die zweite zur Beför
derung zum Korporal, die dritte zum Unter-
conductor und die vierte zum Conductor.
'Der Unterricht in der Schule umfasst
nicht die Regiemente und übrigen Vor
schriften, in denen ein besonderes Dienst
examen abgelegt werden soll, ehe der Dienst
in den verschiedenen Graden stattfinden darf.
Praktische Uebungen in der Geometrie,
Feldmessung und Nivellirung und Befesti-
guugskunst werden unter der Leitung der
dazu beorderten Officiere theils von den
Zöglingen der Schule besonders, theils ge
meinschaftlich mit dem übrigen Personal
des Corps ausgeführt. (Ueber diese letzte
ren gemeinschaftlichen Uebungen »die Feld
übungen der Fortifieation in Karlsborg»,
s. unten).
In der vorbereitenden Klasse wird im
Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet;
In der ersten Klasse in: Lesen, Schrei
ben, Rechnen, Geometrie, Felddienstlehre
und Befestigungskunst;
In der zweiten Klasse in: Lesen und
Schreiben, Arithmetik, Geometrie,Felddienst
lehre und Befestigungskunst;
' Die dritte Klasse ertheilt Unterricht
in: Orthographie und Schreiben (Aufsetzen
von Rapporten und Requisitionen u. a. m.),
Arithmetik, Planimetrie, Stereometrie, Feld
dienstlehre, Handgewehrslehre, Artillerie,
Befestigungskunst, Feldmessung und Nivel
lirung, Baukunst und Zeichnen;
Die vierte Klasse unterrichtet in: An
fertigung schwedischer Aufsätze, Rechen
kunst (umfassend sowohl Arithmetik als
auch Algebra), Planimetrie und Stereome
trie, Trigonometrie, Mechanik, Felddienst
lehre, Handgewehrslehre, Artillerie, Befesti
gungskunst, Topographie, Baukunst, Lau-
und Kartenzeichnen und Uebungen im Far-
benlegen und Croquiren.
B. Officiere.
Um in Friedenszeiten zum Officier bei
einem Regimente oder Corps ernannt wer
den zu können, ist u. a. erforderlich, die
Kriegsschule durchgemacht zu haben.
(Doch kann der König einen Unterofficier
zum Officier ernennen, wenn dieser, ohne
die Kriegsschule durchgemacht zu haben,
mit Auszeichnung als Unterofficier 6 Jahre
lang und davon wenigstens 2 in dem höch
sten Unterofficier-Grade gedient hat; der
gleichen Ernennungen 'kommen gleichwohl
nunmehr äusserst selten vor). Die Kriegs
schule, verlegt nach dem Schlosse Karlberg
dicht bei Stockholm, ist gemeinsam für
Aspiranten auf Officierplätze in allen Waf
fengattungen der Armee. Die Schule be
findet sich gegenwärtig unter Umbildung.
Anstatt früher Jünglinge aufgenommen zu
haben, welche die höheren Elementar-An-
stalten (s. Gr. 26) nicht vollständig durch
gemacht hatten, auch nicht zuvor im Kriegs
dienste gewesen waren, wird sie jetzt in
eine rein militärische Fachschule umgewan
delt, welche nur solche Jünglinge aufnimmt,
welche das vollständige Abgangs- (Studen
ten-) Examen bei einer Elementar-Anstalt
bestanden und ausserdem bei zwei Uebun
gen, »Rekruten-Uebung» und »Regiments-
Uebung», im Stande gewesen sind sich
selbst zu prüfen und geprüft worden
sind von dem Befehle desjenigen Regimen
tes, in dessen Glieder sie Eingang zu er
halten wünschen. Da diese neuen Eintritts
forderungen schon mit dem nächsten Mo
nate Juli (1873) in Kraft treten, so dürfte
kein Grund vorliegen, die bisherige Orga
nisation näher zu erörtern. Was aber die
neue Organisation betrifft, so ist zwar noch
kein Reglement ausgefertigt, welches die
Beschaffenheit derselben näher angiebt; die
Hauptzüge in demselben aber sind folgende:
um bei der Kriegsschule als Zögling
aufgenommen zu werden, ist erforderlich,
eine vollständige Elementar-Lehranstalt
durchgemacht und mit Approbation an ei
ner Rekruten- und an einer Regiments-
Uebung theilgenommen sowie dabei An
lage für den Militärstand an den Tag
gelegt zu haben;
der Aufenthalt in der Kriegsschule wird
bestimmt zu zwei Sommern, in denen prak
tische Uebungen ausgeführt werden, sowie
zu einem Herbst- und einem Wintertermin,