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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR.  XVI.  HEERESWESEN.

in  denen  besonders  theoretische  Studien
betrieben  werden  ;
die  praktischen  Uebungen  im  Sommer
umfassen:  Exerciren,  Felddienstübungen,
Scheibenschiessen,  Schiessen  und  Werfen
mit  Artilleriestücken,  Uebungen  in  der  Befestigungskunst ­
  und  im  Brückenschlägen,
praktische  geometrische  Uebungen,  Nivelliren,
  Recognosciren  und  Schwimmen;  während ­
  der  Termine:  Exerciren,  Fechten,  Gymnastik ­
  und  Reiten;
.der  theoretische  Cursus  umfasst:  Kriegsgesetze, ­
  Exercir-  und  Dienstregiemente,
Kriegskunst,  Handgewehrslehre,  Artillerie,
Lehre  von  der  Befestigung  und  vom
Brückenschlägen,  Topographie  und  Auf  setzen
von  Dienstschreiben;  ausserdem  Artillerie-,
Befestigungs-,  Brückenschlagungs-  und
Kartenzeichnen;
nach  Beendigung  des  Cursus  in  der
Kriegsschule  und  nach  abgelegtem  Officier-Examen
  ist  der  Aspirant  competent,  zum
Officier  bei  einer  Waffengattung  der  Armee
ernannt  zu  werden.
Die  neue  Kriegsschule  ist  berechnet,
jährlich  bis  auf  100  Aspiranten  aufnehmen
zu  können.
Der  jetzige  Staatsanschlag  für  die
Kriegsschule  beträgt  79,888  R:dr  25  Öre.
II.  Reservebefehl.
Ausser  den  »in  der  Armee  stehen  bleibenden ­
  Officieren»  und  »disponiblen  Officieren»
  giebt  es  »Halbsold-Befehl»  bei  der
Artillerie  (seit  dem  Jahre  1873  zur  Mobilmachung ­
  von  Reservebatterien)  und  Officiere
  bei  dem  »Corps  für  Weg-  und
Wasserbauten».
Der  Halbsold-Befehl  bei  der  Artillerie
hat  einerlei  Ausbildung  erhalten  mit  dem
auf  ganzem  Sold  stehenden  Artilleriebefehle
in  den  entsprechenden  Graden,  daher  der
Bericht  über  dessen  Ausbildung  hier  übergangen ­
  werden  kann.  Die  Dienstpflicht
desselben  ist  eingeschränkt  auf  die  gewöhnliche ­
  jährliche  Exercierzeit  (s.  oben).
Die  sämmtlichen  jetzt  vorhandenen  Officiere
  bei  dem  Corps  für  Weg-  und
Wasserbauten  haben  die  für  die  Officiere
der  Armee  eingerichtete  Kriegs-Hochschule
(s.  u.)  durchgemacht.  Nachdem  sie  aber
von  derselben  seit  1870  ausgeschieden  sind,
machen  jetzt  diejenigen,  welche  künftig
bei  dem  Corps  angestellt  zu  werden  wünschen, ­
  einen  Ausbildungscursus  als  Civil-Ingenieurs

  in  der  polytechnischen  Schule
durch,  welche  unter  der  Benennung  »Technologisches ­
  Institut»  in  der  Hauptstadt  eingerichtet ­
  ist.  Der  Cursus  ist  dort  dreijährig, ­
  und  der  Unterricht  umfasst  Mathematik, ­
  Mechanik,  Physik,  Chemie,  mechanische
und  chemische  Technologie,  beschreibende
Geometrie,  Geologie  und  Mineralogie,  Topographie, ­
  Haus-  und  Weg-  und  Wasserbaukunst. ­


Zu  der  praktischen  Ausbildung  des  Befehles ­
  und  des  Unterbefehles  werden  alljährlich ­
  vor  dem  Beginne  der  übrigen
Uebungen  regimenterweise  sog.  »Befehl-Uebungen»
  gehalten.  Bei  der  eingetheilten
Infanterie  und  bei  dem  Regimente  der
Wermlandschen  Feldjäger  dauern  diese  10
Tage,  und  es  werden  zur  Theilnahme  an
denselben  ausser  den  sämmtlichen  Officieren
und  Unteroflrcieren  des  Regimentes  20  Korporale, ­
  Volontaire  oder  Soldaten  von  jeder
Compagnie  beordert.  Bei  der  eingetheilten
Cavallerie  dauert  die  Befehl-Uebung  20
Tage,  und  es  werden  dazu  alle  Officiere
und  Unterofficiere  nebst  12  Mann,  Korporale, ­
  Volontaire  und  Husaren  von  jeder
Schwadron  commandirt.  Bei  der  Artillerie
wird  aller  Befehl  und  Unterbefehl  besonders ­
  exercirt  und  zwar  20  Tage  lang  vordem ­
  Beginne  des  übrigen  Exercitiums.  Zu
dem  Befehl-Exercitium  der  übrigen  garnisonirenden
  Regimenter  wird  eine  so  lange
Zeit  veranschlagt,  als  die  Regiments-Chefs
für  nöthig  erachten.

Um  den  Officieren  der  Regimenter  sowohl ­
  in  praktischer  als  auch  theoretischer
Hinsicht  in  gewissen  Zweigen  der  Kriegskunst ­
  eine  höhere  Ausbildung  zu  ertheilen,
giebt  es  ausserdem  folgende  Uebungen  und
Schulen:
Distrikts-Feldühungen.  Solche  werden
in  Uebereinstimmung  mit  den  bisher  für
dieOfliciere  des  Generalstabes  besonders  angeordneten ­
  Generalstabsreisen  mit  derjenigen
Anzahl  von  Regiments-Officieren,  Capitainen,
Rittmeistern  oder  Regimentsquartiermeistern
aus  den  sämmtlichen  Regimentern  und
Corps  der  Armee,  welche  für  jedes  Jahr
besonders  bestimmt  wird,  jährlich  distriktweise ­
  14  Tage  lang  abgehalten.  Der  Chef
(Oberst  oder  Oberstlieutenant)  wird  für
            
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