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GR. XVII. MARINEWESEN.
ren und Gewässer des Landes und der See
festungen bestimmt ist.
Das Personal der Königl. Flotte be
steht in
Officiere.
1 Contreadmiral,
3 Commandeurs,
5 Commandeur-Capitains erster Klasse,
10 » b zweiter b
25 Capitains,
26 Lieutenants und
18 LTnterlieutenants.
Unterofficiere.
45 Steuermänner,
61 Constabler und
61 Schiffer.
Mannschaft.
400 Matrosen und Jungmänner,
200 Schiffsjungen und
3,667 Bootsmänner.
Das Personal der Königl. Skären-
artillerie besteht in:
Officiere.
1 Generalmajor,
2 Obersten,
3 Oberstlieutenants,
6 Majors,
18 Capitains,
1 7 Lieutenants,
8 Unterlieutenants.
Unterofficiere.
4 Königl. Flaggenjunker,
23 Stückjunker und
26 Sergeanten.
Mannschaft.
200 Kanoniere und
1,742 Bootsmänner.
Die Reserve besteht in:
1) allen in den Seemannshäusern einge
schriebenen Fahrzeug-Befehlshabern, Steuer
männern, Maschinisten und Seeleuten zwischen
21 und 36 Jahren, betragend etwa 7,000
Mann;
2) der Seebewehrung, Männern der Kü
stenbevölkerung zwischen 21 und 26 Jahren,
betragend etwa 25,000 Mann.
Die für die Flotte und die Skärenar-
tillerie zuletzt bestimmten Handwaffen sind:
Hinterladungsgewehre nach Remingtons
System, versehen mit Säbelbayonneten. Diese
Gewehre sind von gleicher Zubereitung mit
denen der Armee, und zu denselben wird
dieselbe Ammunition wie bei denen der
Armee angewendet, sodass für dieselben
alles gilt, was für die letzterwähnten Ge
wehre angeführt ist, mit Ausnahme des
Einkaufspreises, welcher um so viel höher
ist, als das Säbelbayonnet theurer ist als
das gewöhnliche Bayonnet, oder 10 Francs.
Ein solches Gewehr nebst Säbelbayonnet
kostet nämlich nach den jetzigen Preisen
58 Francs.
Revolvers von gleichem Modell mit de
nen der Cavallerie, sowie Revolvers von
Lafauxeleux’ System.
Die übrigen Handwaffen sind von äl
teren Modellen und folgende:
Hinterladungsgewehre, gezogen, mit
einem Kaliber von 14’84 Millimeter,
Mündungsladungsgewehre, gezogen, mit
einem Kaliber von 15‘44 Millim.,
Mündungsladungsgewehre, glattgebohrt,
Pistolen, glattgebohrt, sowie
Regelingspistolen mit einem Kaliber von
40 97 Millim., wozu sowohl eine massive
Kugel als auch Schrot verwendet wird,
Hauer,
Enterbeile und
Enterpiken.
Lothsen- und Feuer-Anstalten.
Die höchste Leitung dieser nebst dem dazu
gehörenden Lebensrettungswesen kommt der
Königl. Lothsen-Direktion unter dem Königl.
Seevertheidigung-Departement zu. Die Be
hörde besteht in 1 Lothsen-Director und
Chef, 8 civilen Beamten, 5 Feuer-Inge
nieuren, 3 Distrikt-Chefs (Lothsen-Capitains)
und 15 Vertheilungs-Chefs (Lothsen-Lieute-
nants). Das eigentliche Lothsenpersonal
besteht in 58 Lothsen-Altermännern, 599
Kronlothsen, 54 Extra-Lothsen und 170
Lothsenlehrlingen oder zusammen 881 Loth
sen. Das Feuerpersonal umfasst 162 Per
sonen für die Landfeuer und 59 für die
Feuerschiffe oder zusammen 221 Personen.
Die ganze Lothsen- und Feueranstalt, für
welche also 1,134 Personen erforderlich
sind, wird unterhalten von dem Feuer- und
Bakengelde, das jetzt nur von Fahrzeugen
in \ erhältniss zu ihrer Tragfähigkeit erlegt
uird, die nach dem Auslande ausgehen,
solches auch nur einmal im Monate, wenn
sie auch mehre Reisen ins Ausland machen.
Von dem Ueberschusse über die erwähnten
Unterhaltungskosten werden die Kosten für
neu hinzugekommene Feuer (Leuchtthürme)
und für Verbesserungen an alten bestritten.