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Gfi. XVII. MARINEWESEN.
sten sind folgende Schiffbrücke und Un
glücksfälle vorgekoinmen:
i. J. 1866
» 1867
» 1868
» 1869
» 1870
» 1871
» 1872
Segler.
Dampfer.
Summa.
Davon
ganz ver
unglückt.
1
1
118
121
90
175
193
04
55
8
6
15
24
17
104
155
126
127
105
199
210
48
70
49
59
21
75
114
Zu den vielen Unglücksfällen 1872
trugen insbesondere die Stürme d. 11
—13 Nov. bei.
Seekartenwesen. Die königl. See
kartenbehörde stellt in militairischer und
technischer Hinsicht unter dem Chef des
Departements der Seevertheidigung, und
ihre hauptsächlichsten Obliegenheiten sind
folgende:
1) Seemessung und was damit Zusam
menhänge bestehend in Vermessung (in
passenden Massstäben) der Küsten des
Landes und der grösseren, schiffbaren Land
seen desselben, Tieflothungen in den Fahr
wassern und den erwähnten Landseen, sowie
Tieflothung der in den Gewässern befind
lichen Untiefen und Bänke, und im Allge
meinen die Untersuchung der Beschaffen
heit der das Land umgebenden Fahrwasser,
sofern solches für die Schifffahrt und das
Vertheidigungswesen erforderlich ist. Ausser
dem müssen von dieser Behörde dorthin
gehörende vorbereitende Arbeiten, als Tri-
angelmessungen, magnetische Beobachtun
gen u. a. m., ausgeführt werden, da sol
che Arbeiten zu ihrer Thätigkeit nothwen-
dig und nicht zuvor bereits mit der erfor
derlichen Genauigkeit ausgeführt worden
sind.
2) Veröffentlichung von Karten u. s. w.,
bestehend im Construiren von Originalen
zu Karten und Reprodueiren solcher auf
angemessene Art, sei es durch Stich oder
auf andre Weise, um sie zu veröffentlichen
und der Schifffahrt zu Händen zu halten,
sowie Abfassung und Veröffentlichung von
Beschreibungen der Gewässer und Küsten
und anderer Schifffahrtsnachrichteil.
Das Personal der Behörde besteht in
einem Chef und der Anzahl von Officieren,
die der Status enthält. Diese Anzahl ist
jetzt 6 Officiere von der Flotte und ein
Zeichner. Zu den jährlichen Seemessungen
werden ausserdem je nach dem Bedürfnisse
auch andere Officiere der Flotte befehligt;
im Allgemeinen werden zu den sämmtlichen
Vermessungs-Expeditionen der Behörde jähr
lich 7—9 Officiere verwendet.
Ausserdem arbeiten bei der Behörde
jetzt 3 Stecher, 1 Guillocheur und 2 Kup
ferdrucker. Keiner derselben bezieht eine
feste Besoldung oder Gebühr, sondern alle
arbeiten auf Accord.
Die Seekartenbehörde hat einen jährli
chen Staatsanschlag von 60,000 R:dr;
ausserdem aber werden die festen Besoldun
gen sowohl des Chefs als auch der übrigen
Officiere von dem Anschläge für die Marine
bestritten; dagegen müssen die kleineren
Gebühren für Dienstverrichtungen von dem
Anschläge der Behörde geleistet werden.
Das jährliche Einkommen für verkaufte
Karten u. a. beträgt jetzt etwa 12,000
R:dr.
Vor dem Jahre 1860 wurden die See
messungen hauptsächlich mit Segelfahrzeu
gen und Ruderbooten ausgeführt; seit die
sem Jahre hat man aber begonnen, Damp
fer dazu anzuwenden, und jetzt bedient
man sich derselben immer, wo solches mög
lich ist. Doch machen die engen Pässe in den
Skären Schwedens es nothwendig, an manchen
Stellen noch Ruderboote anzuwenden. Durch
die Anwendung des Dampfes hat die See
vermessungsarbeit natürlich beschleunigt
werden können; auch hat dieselbe dadurch
bedeutend an Genauigkeit und auch, wenn
man die Arbeitsmenge innerhalb eines ge
wissen Areals als Massstab anlegt, an Bil
ligkeit gewonnen, besonders da die An
wendung des Dampfes es ermöglicht, selbst
bei einem mässigen Winde eine Arbeit
fortzusetzen, welche mit Benutzung von
Ruderbooten lange zuvor hätte abgebrochen
werden müssen. Die wechselnde Beschaffen
heit der schwedischen Küste und ihrer
Skären hat es gleichwohl nothwendig
gemacht, bei diesen Seevermessungen Fahr
zeuge von sehr verschiedener Grösse und
Kraft anzuwenden, um für die verschiede
nen Lokalitäten angemessene Arbeitsmittel
zu erhalten. In den letzten Jahren hat
das Fahrzeug-Material der Seevermessungen
bestanden theils in einem der Marine ge
hörenden Kanonenboote von 60 Pfdkr., mit
welchem die Lothungen in der See aus
geführt worden sind, theils in den der See-