GE. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
177
Figuren-Malerei zu gründen, die man bisher
nicht gehabt hatte, da nur Zeichenunter
richt ertheilt worden war. Nach dem Tode
Qvarnströms wurde er Director der Aka
demie und Leiter der jüngeren Kräfte, die
seit der Zeit den Unterricht in der Aka
demie übernommen und dieselbe auf den
Standpunkt gebracht haben, welchen die
Unterrichtsanstalten der Gegenwart im Aus
lande einnehmen. Im Jahre 1861 wurde
die Zahl der Schulen an der Akademie mit
einer Landschaftschule vermehrt und der
Unterricht in der Akademie ist jetzt so
wohl männlichen als weiblichen Zöglingen
zugänglich gemacht.
Der Stockholmer Kunstverein, der jetzt
für die Arbeiten der Künstler ein zweck
mässiges und permanentes Ausstellungslocal
eröffnet, hat wesentlich zu dem regeren
Leben beigetragen, das sich im Laufe der
letzten Jahre in den Kunstverhältnissen
Schwedens offenbart hat.
Gruppe XXYI.
Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungsanstalten.
A. Volksunterricht.
I. Lehranstalten. Der Volksunterricht
in Schweden ist geordnet nach einem ge
meinsamen Gesetze, welches am 18 Juni
1842 ausgefertigt worden und fortwährend
in Kraft ist mit verschiedenen späterhin,
je nach der Entwickelung des Unterrichts
und eingetretenen neuen Verhältnissen, ge
machten Zusätzen und Veränderungen.
Nach diesem Gesetze soll in jeder Stadt
gemeinde und in jedem Kirchspiele auf dem
Lande wenigstens eine wo möglich feste
Volksschule mit einem bei einem Semi-
narium approbirten Lehrer bestehen.
Von dieser allgemeinen Vorschrift sind
für besondere Fälle in sofern Ausnahmen
gestattet, als theils zwei oder mehre zu
einem und demselben Pastorate gehörende
Gemeinden sich zu einer Schule vereinigen
können, wo eine geringere Bevölkerung und
die übrigen Verhältnisse eine solche Ver
einigung hervorrufen, theils der Unterricht
bis auf Weiteres in ambulatorischen Schu
len mit einem oder mehren bei einem Se-
minarium approbirten Lehrern dort ertheilt
werden darf, wo Mittellosigkeit oder andere
Umstände die Errichtung fester Schulen
hindern. Von diesen beiden Hauptarten der
Volksschulen, festen und ambulatorischen,
sind die ersteren vorzugsweise in Städten
und Dörfern sowie in den am dichtesten
bevölkerten Landestheilen, und die letzte-
') Mitgetheilt vom Bureau für Volksunterrichts-
wesen (königl. Cultus-Ministerium.)
Schweden.
ren an solchen Orten errichtet, wo die Be
völkerung gering ist in Verhältniss zu der
Ausdehnung des Landes, und wo die ab
wechselnde Beschaffenheit des Bodens den
Schulbesuch der Kinder erschwert.
Ausserdem giebt es noch eine dritte
Art von Schulen, deren Aufgabe es ist,
Anfängern das erste vorbereitende Kennt-
nissmass beizubringen, und die darum Klein
schulen benannt werden. Die Errichtung
dieser letzterwähnten Schulen, welche eben
falls sowohl fest als auch ambulatorisch
sein können, begann erst mit dem Jahre
1853, und damit wurde anfangs bezweckt,
in den Orten, welche am entferntesten von
den Volksschulen liegen, den Kindern in
der Nähe ihrer Wohnorte mit geringeren
Kosten Gelegenheit zum Unterrichte zu ver
schaffen; seit dem Jahre 1858 aber sind
solche Schulen sowohl in Städten als auch
auf dem Lande unabhängig von der Ent
fernung der Volksschule zur Anleitung der
Anfänger errichtet worden, während dage
gen die Volksschule vorzugsweise den Un
terricht solcher Kinder beabsichtigt, die
schon einige Fortschritte gemacht haben.
Im Jahre 1858 begann auch die Er
richtung sogenannter höherer Volksschulen,
deren Aufgabe es ist, den mit besserer
Fassungsgabe und lebhafterer Lernbegierde
begabten, den Arbeitsklassen angehörenden
Kindern Gelegenheit zu verschaffen, unter
der Leitung akademisch gebildeter Lehrer
ein etwas höheres Bildungsmass zu erlan
gen und nützliche Kenntnisse einzusam-
12