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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GE. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
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Figuren-Malerei zu gründen, die man bisher 
nicht gehabt hatte, da nur Zeichenunter 
richt ertheilt worden war. Nach dem Tode 
Qvarnströms wurde er Director der Aka 
demie und Leiter der jüngeren Kräfte, die 
seit der Zeit den Unterricht in der Aka 
demie übernommen und dieselbe auf den 
Standpunkt gebracht haben, welchen die 
Unterrichtsanstalten der Gegenwart im Aus 
lande einnehmen. Im Jahre 1861 wurde 
die Zahl der Schulen an der Akademie mit 
einer Landschaftschule vermehrt und der 
Unterricht in der Akademie ist jetzt so 
wohl männlichen als weiblichen Zöglingen 
zugänglich gemacht. 
Der Stockholmer Kunstverein, der jetzt 
für die Arbeiten der Künstler ein zweck 
mässiges und permanentes Ausstellungslocal 
eröffnet, hat wesentlich zu dem regeren 
Leben beigetragen, das sich im Laufe der 
letzten Jahre in den Kunstverhältnissen 
Schwedens offenbart hat. 
Gruppe XXYI. 
Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungsanstalten. 
A. Volksunterricht. 
I. Lehranstalten. Der Volksunterricht 
in Schweden ist geordnet nach einem ge 
meinsamen Gesetze, welches am 18 Juni 
1842 ausgefertigt worden und fortwährend 
in Kraft ist mit verschiedenen späterhin, 
je nach der Entwickelung des Unterrichts 
und eingetretenen neuen Verhältnissen, ge 
machten Zusätzen und Veränderungen. 
Nach diesem Gesetze soll in jeder Stadt 
gemeinde und in jedem Kirchspiele auf dem 
Lande wenigstens eine wo möglich feste 
Volksschule mit einem bei einem Semi- 
narium approbirten Lehrer bestehen. 
Von dieser allgemeinen Vorschrift sind 
für besondere Fälle in sofern Ausnahmen 
gestattet, als theils zwei oder mehre zu 
einem und demselben Pastorate gehörende 
Gemeinden sich zu einer Schule vereinigen 
können, wo eine geringere Bevölkerung und 
die übrigen Verhältnisse eine solche Ver 
einigung hervorrufen, theils der Unterricht 
bis auf Weiteres in ambulatorischen Schu 
len mit einem oder mehren bei einem Se- 
minarium approbirten Lehrern dort ertheilt 
werden darf, wo Mittellosigkeit oder andere 
Umstände die Errichtung fester Schulen 
hindern. Von diesen beiden Hauptarten der 
Volksschulen, festen und ambulatorischen, 
sind die ersteren vorzugsweise in Städten 
und Dörfern sowie in den am dichtesten 
bevölkerten Landestheilen, und die letzte- 
') Mitgetheilt vom Bureau für Volksunterrichts- 
wesen (königl. Cultus-Ministerium.) 
Schweden. 
ren an solchen Orten errichtet, wo die Be 
völkerung gering ist in Verhältniss zu der 
Ausdehnung des Landes, und wo die ab 
wechselnde Beschaffenheit des Bodens den 
Schulbesuch der Kinder erschwert. 
Ausserdem giebt es noch eine dritte 
Art von Schulen, deren Aufgabe es ist, 
Anfängern das erste vorbereitende Kennt- 
nissmass beizubringen, und die darum Klein 
schulen benannt werden. Die Errichtung 
dieser letzterwähnten Schulen, welche eben 
falls sowohl fest als auch ambulatorisch 
sein können, begann erst mit dem Jahre 
1853, und damit wurde anfangs bezweckt, 
in den Orten, welche am entferntesten von 
den Volksschulen liegen, den Kindern in 
der Nähe ihrer Wohnorte mit geringeren 
Kosten Gelegenheit zum Unterrichte zu ver 
schaffen; seit dem Jahre 1858 aber sind 
solche Schulen sowohl in Städten als auch 
auf dem Lande unabhängig von der Ent 
fernung der Volksschule zur Anleitung der 
Anfänger errichtet worden, während dage 
gen die Volksschule vorzugsweise den Un 
terricht solcher Kinder beabsichtigt, die 
schon einige Fortschritte gemacht haben. 
Im Jahre 1858 begann auch die Er 
richtung sogenannter höherer Volksschulen, 
deren Aufgabe es ist, den mit besserer 
Fassungsgabe und lebhafterer Lernbegierde 
begabten, den Arbeitsklassen angehörenden 
Kindern Gelegenheit zu verschaffen, unter 
der Leitung akademisch gebildeter Lehrer 
ein etwas höheres Bildungsmass zu erlan 
gen und nützliche Kenntnisse einzusam- 
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