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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
mein, ohne dadurch von den gewöhnlichen 
Lebensverhältnissen und der nothwendigen 
Uebung zur Tüchtigkeit und Abhärtung 
bei der körperlichen Arbeit abgezogen zu 
werden. 
Da das Gesetz nur die Errichtung einer 
Volksschule in jeder Gemeinde vorschreibt, 
und zwei oder mehre zu einem und dem 
selben Pastorate gehörende Gemeinden sich 
auch über eine Schule vereinbaren können, 
die Errichtung mehrer Schulen aber von 
den Gemeinden selbst bestimmt wird, so 
finden infolge dessen bedeutende Verschie 
denheiten in Betreff der grösseren oder ge 
ringeren Gelegenheit zum Unterrichte in 
verschiedenen Orten statt. 
Ende 1871, da die Bewohnerzahl Schwe 
dens 4,204,177 betrag, gab es dort 3,685 
Volksschulen, von denen 2,540 fest und 
1,145 ambutatorisch waren, 3,833 Klein 
schulen und 10 höhere Volksschulen, oder 
zusammen 7,528 Volksunterrichtsanstalten. 
Also würde im Durchschnitt auf ungefähr 
1,100 Bewohner eine Volksschule und eine 
Kleinschule oder auf ungefähr 550 Be 
wohner eine Volksunterrichtsanstalt kom 
men. Aber die Anzahl dieser Schulen in 
den verschiedenen Theilen ist in höchst 
ungleicher Proportion vertheilt. 
Wie diese Verschiedenheit sich in der 
Stadt Stockholm und in den verschiedenen 
Stiftern zeigt, ist aus den folgenden An 
gaben über die dortige Bewohnerzahl und 
die Unterrichtsanstalten ersichtlich. 
Stadt Stockholm >) 
Stift Uppsala 
)> Linköping ... 
» Skara 
» Strenguäs ... 
» Westeräs 
» Wexjö 
'>> Lund 
» Göteborg 
)> Kalmar 
» Karlstad. 
» Hernösand... 
» Wisby 
Bewohnerzahl. 
Feste 
Volksschulen. 
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CD 
Kleinschulen. 
Höhere 
1 Volksschulen. 
I Summe 
Volksunter- 
1 richtsanstalten. 
139,037 
375,473 
381,889 
346,693 
270,015 
321,642 
300,261 
669,009 
462,353 
143,358 
361,422 
378,788 
54,237 
207 
312 
209 
231 
217 
187 
47 
618 
240 
52 
35 
110 
75 
97 
139 
45 
59 
68 
158 
69 
119 
32 
243 
115 
1 
311 
258 
270 
210 
627 
335 
597 
479 
101 
319 
303 
23 
5 
1 
2 
1 
1 
207 
720 
606 
546 
486 
882 
540 
1,289 
839 
185 
599 
529 
100 
Summe 
4,204,177 
2,540 
1,145 
3,833 
10 
7,528 
In Stockholm giebt es, wie die vor 
stehende Tabelle angiebt, nur feste Volks 
schulen, und in 9 Stiftern ist die Anzahl 
der festen Volksschulen grösser als die der 
ambulatorischen, in den 3 übrigen aber ist 
das Verhältnis umgekehrt, und in 2 der 
letzteren ist die Anzahl der ambulatorischen 
Schulen bedeutend überwiegend. Sehr ab 
wechselnd ist auch die Proportion zwischen 
der Anzahl der Volksschulen und Klein 
schulen in den verschiedenen Stiftern. In 
7 Stiftern haben sich die Kleinschulenan 
stalten so stark entwickelt, dass ihre An 
zahl die der Volksschulen überflügelt; in 
2 Stiftern ist die Zahl der beiden Arten 
beinahe gleich, in den 3 übrigen aber ist 
die der Kleinschulen geringer als die der 
Volksschulen. 
Höhere Volksschulen sind nur in 5 Stif 
tern zu Stande gekommen, und ihre Ge- 
sammtzahl beträgt nicht mehr als 10. 
Neben den öffentlichen Schulen giebt 
es auch eine nicht geringe Anzahl Privat 
schulen, besonders in den Städten. Diese 
Schulen stehen rücksichtlich des Unterrichts 
und der Ordnung unter der Aufsicht der 
jenigen Behörde, welcher die Direction über 
die öffentlichen Schulen anvertraut ist. 
II. Direction und Beaufsichtigung der 
Schulen. In jedem Schuldistricte, welcher 
in einer oder mehren Gemeinden mit ge 
meinschaftlichen Schulen besteht, soll ein 
Schulrath vorhanden sein, bestehend aus 
dem Pastor als Wortführer und mindestens 
4 von der Gemeinde auf 4 Jahre gewählten 
Mitgliedern. 
Dem Sclmlrathe liegt es ob, die sämmt- 
lichen Volks- und Kleinschulen zu beauf 
sichtigen, sorgfältig die Angelegenheiten 
derselben zu warten und darüber zu wachen, 
dass der Unterricht gewissenhaft ertheilt 
und fleissig benutzt wird; für die Schulen 
in Betreff der Unterrichtsmethode, Disciplin, 
Unterrichtszeit u. a. m. Regiemente zu ent 
werfen, welches jedoch von dem Dom- 
capitel des Stiftes geprüft werden muss; 
über die Privatschulen innerhalb des Di- 
stricts in demjenigen, was Unterricht und 
Disciplin betrifft, die Aufsicht zu führen, 
und alljährlich über den Zustand der Volks 
unterrichtsanstalten in dem Districte sowohl 
in pädagogischer als auch in ökonomischer 
Hinsicht an die Stiftsdirection einen Bericht 
abzustatten. 
*) Ein kleiner Landestheil mit einberechnet.
	        
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