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GR. XXVI. ERZ1EHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
von den schulpflichtigen Kindern in den
Volksschulen unterrichtet, und diese waren
nach den Angaben der Schulräthe so vertheilt,
dass 201 in höheren Volksschulen,
224,444 in festen Volksschulen, 152,806 in
ambulatorischen Volksschulen und 199,603
in Kleinschulen Unterricht erhielten.
In öffentlichen Lehranstalten (Gymnasien,
Realschulen, technischen Schulen) wurden
von schulpflichtigen Kindern, 8,856,
in Privatschnlen 26,175, zu Hause 81,737,
zusammen 116,768 unterrichtet. Diese Anzahl
beträgt 16 / von den Kindern im
Schulalter.
Die schulpflichtigen Kinder, welche Unterricht
erhielten, betrugen also zusammen
eine Anzal von 693,822 oder etwas über
97 % von den im Schulalter befindlichen
Kindern.
Von Kindern, die wegen Naturfehler
keinen Unterricht erhielten, gab es im ganzen
Reiche 2,693, und von solchen, die
wegen anderer Ursachen nicht unterrichtet
wurden, 16,005. Nach den Angaben der
Schulräthe hatte diese letzterwähnte Anzahl
von Kindern in dem genannten Jahre keinen
Unterricht genossen. Oh sic in vorhergehenden
Jahren unterrichtet worden
sind, ist nicht. angeführt; im Allgemeinen
aber kann angenommen werden, dass kein
Kind mit gesunden Körper- und Seelenkräften
während seines Schulalters des Unterrichtes
gänzlich entbehrt, sondern sich
wenigstens Fertigkeit im Lesen und gewöhnlich
auch im Schreiben und Rechnen
erworben hat.
Als Beweis der Zunahme der Anzahl
Kinder in den öffentlichen Volksschulen in
den letzten Jahren kann angeführt werden,
dass im Jahre 1865, da es nach den Angaben
der Schulräthe 631,056 Kinder im
Schulalter gab, nur 481,243 den Unterricht
der Volksschulen genossen, nämlich 190,469
in festen, 157,021 in ambulatorischen,
133,591 in Klein- und 162 in höheren
Volksschulen.
Die Zahl der Kinder in diesen Schulen
hat sich also in 6 Jahren um 95,811 oder
etwa 20 % vermehrt. Die Zunahme in festen
Volksschulen ist 33,975, in Kleinschulen
66,012 und in höheren Volksschulen 39
gewesen, während in den ambulatorischen
Schulen die Kinderzahl um 4,215 abgenommen
hat.
IV. Anordnung der Schulen. Die
Lehrzeit in den Volksschulen umfasst im
Allgemeinen im Jahre 8 Monate. Nur in
einigen, und zwar vorzugsweise in den
südlichen Theilen des Landes, wird in 9
bis 10 Monaten Unterricht ertheilt. Die
Vertheilung dieser Zeit, die der Schulrath
in jeder Gemeinde zu bestimmen hat, ist
sehr verschieden in den verschiedenen Landestheilen.
An den meisten Orten ist gleichwohl
das Unterrichtsjahr in 2 Termine getheilt,
in andern auch in 3 oder 4.
In den meisten ambulatorischen Schulen
wird abwechselnd an 3 verschiedenen
Stationen in jedem Unterrichtsjahre unterrichtet;
doch in einigen derselben nur an
2 und in einigen auch an 4 und darüber.
Während der Unterrichtszeit wird am
gewöhnlichsten an allen Wochentagen unterrichtet;
an einigen Stellen aber wöchentlich
nur an 5 Tagen; dieses letztere geschieht
besonders in den ambulatorischen
Schulen, und dort wird der sechste Tag
zum Verhör mit den Kindern in den Districten
verwendet, in denen eben keine
Schule gehalten wird.
Die tägliche Unterrichtszeit ist 5 bis
6 Stunden mit Pausen von einigen Minuten
zwischen den Lehrstunden. In einigen Schulen
wird nur an den Vormittagen unterrichtet,
im Allgemeinen aber ist der Unterricht
getheilt zwischen Vor- und Nachmittag.
Die Schulen auf dem Lande sind in
den Districten, wo die kleinen Kinder in
Kleinschulen unterrichtet werden, in 2 Abtheilungen
getheilt; wo aber solche nicht
vorhanden sind, in 3, welche von dem Lehrer
nach einander unterrichtet werden, während
die übrigen mit stillen Uebungen beschäftigt
sind. In den Städten dagegen,
besonders in den grösseren, ist die Klasseneinteilung
vollständiger geordnet, sodass
jede Klasse von einem besonderen Lehrer
unterrichtet wird.
Die Lehrgegenstände sind: Religion,
Schwedische Sprache, Geschichte und Geographie,
Naturlehre, Geometrie und Linearzeichnen,
Rechnen, Schreiben, Gartenbau,
Gesang und Gymnastik.
Von diesen Lehrgegenständen kommen
in den Kleinschulen nur die ersten Begriffe
von Religion, Lese- und Schreibeübungen,
sowie Kopfrechnen und ausserdem Denkund
Anschauungsübungen und Gesang vor.