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Full text : Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

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GR.  XXVI.  ERZ1EHUNGS-,  UNTERRICHTS-  UND  BILDUNGSANSTALTEN.

von  den  schulpflichtigen  Kindern  in  den
Volksschulen  unterrichtet,  und  diese  waren
nach  den  Angaben  der  Schulräthe  so  vertheilt, ­
  dass  201  in  höheren  Volksschulen,
224,444  in  festen  Volksschulen,  152,806  in
ambulatorischen  Volksschulen  und  199,603
in  Kleinschulen  Unterricht  erhielten.
In  öffentlichen  Lehranstalten  (Gymnasien, ­
  Realschulen,  technischen  Schulen)  wurden ­
  von  schulpflichtigen  Kindern,  8,856,
in  Privatschnlen  26,175,  zu  Hause  81,737,
zusammen  116,768  unterrichtet.  Diese  Anzahl ­
  beträgt  16  /  von  den  Kindern  im
Schulalter.
Die  schulpflichtigen  Kinder,  welche  Unterricht ­
  erhielten,  betrugen  also  zusammen
eine  Anzal  von  693,822  oder  etwas  über
97  %  von  den  im  Schulalter  befindlichen
Kindern.
Von  Kindern,  die  wegen  Naturfehler
keinen  Unterricht  erhielten,  gab  es  im  ganzen ­
  Reiche  2,693,  und  von  solchen,  die
wegen  anderer  Ursachen  nicht  unterrichtet
wurden,  16,005.  Nach  den  Angaben  der
Schulräthe  hatte  diese  letzterwähnte  Anzahl
von  Kindern  in  dem  genannten  Jahre  keinen ­
  Unterricht  genossen.  Oh  sic  in  vorhergehenden ­
  Jahren  unterrichtet  worden
sind,  ist  nicht.  angeführt;  im  Allgemeinen
aber  kann  angenommen  werden,  dass  kein
Kind  mit  gesunden  Körper-  und  Seelenkräften ­
  während  seines  Schulalters  des  Unterrichtes ­
  gänzlich  entbehrt,  sondern  sich
wenigstens  Fertigkeit  im  Lesen  und  gewöhnlich ­
  auch  im  Schreiben  und  Rechnen
erworben  hat.
Als  Beweis  der  Zunahme  der  Anzahl
Kinder  in  den  öffentlichen  Volksschulen  in
den  letzten  Jahren  kann  angeführt  werden,
dass  im  Jahre  1865,  da  es  nach  den  Angaben ­
  der  Schulräthe  631,056  Kinder  im
Schulalter  gab,  nur  481,243  den  Unterricht
der  Volksschulen  genossen,  nämlich  190,469
in  festen,  157,021  in  ambulatorischen,
133,591  in  Klein-  und  162  in  höheren
Volksschulen.
Die  Zahl  der  Kinder  in  diesen  Schulen
hat  sich  also  in  6  Jahren  um  95,811  oder
etwa  20  %  vermehrt.  Die  Zunahme  in  festen
Volksschulen  ist  33,975,  in  Kleinschulen
66,012  und  in  höheren  Volksschulen  39
gewesen,  während  in  den  ambulatorischen
Schulen  die  Kinderzahl  um  4,215  abgenommen ­
  hat.

IV.  Anordnung  der  Schulen.  Die
Lehrzeit  in  den  Volksschulen  umfasst  im
Allgemeinen  im  Jahre  8  Monate.  Nur  in
einigen,  und  zwar  vorzugsweise  in  den
südlichen  Theilen  des  Landes,  wird  in  9
bis  10  Monaten  Unterricht  ertheilt.  Die
Vertheilung  dieser  Zeit,  die  der  Schulrath
in  jeder  Gemeinde  zu  bestimmen  hat,  ist
sehr  verschieden  in  den  verschiedenen  Landestheilen.
  An  den  meisten  Orten  ist  gleichwohl ­
  das  Unterrichtsjahr  in  2  Termine  getheilt,
  in  andern  auch  in  3  oder  4.
In  den  meisten  ambulatorischen  Schulen ­
  wird  abwechselnd  an  3  verschiedenen
Stationen  in  jedem  Unterrichtsjahre  unterrichtet; ­
  doch  in  einigen  derselben  nur  an
2  und  in  einigen  auch  an  4  und  darüber.
Während  der  Unterrichtszeit  wird  am
gewöhnlichsten  an  allen  Wochentagen  unterrichtet; ­
  an  einigen  Stellen  aber  wöchentlich ­
  nur  an  5  Tagen;  dieses  letztere  geschieht ­
  besonders  in  den  ambulatorischen
Schulen,  und  dort  wird  der  sechste  Tag
zum  Verhör  mit  den  Kindern  in  den  Districten
  verwendet,  in  denen  eben  keine
Schule  gehalten  wird.
Die  tägliche  Unterrichtszeit  ist  5  bis
6  Stunden  mit  Pausen  von  einigen  Minuten
zwischen  den  Lehrstunden.  In  einigen  Schulen ­
  wird  nur  an  den  Vormittagen  unterrichtet, ­
  im  Allgemeinen  aber  ist  der  Unterricht ­
  getheilt  zwischen  Vor-  und  Nachmittag. ­

Die  Schulen  auf  dem  Lande  sind  in
den  Districten,  wo  die  kleinen  Kinder  in
Kleinschulen  unterrichtet  werden,  in  2  Abtheilungen ­
  getheilt;  wo  aber  solche  nicht
vorhanden  sind,  in  3,  welche  von  dem  Lehrer ­
  nach  einander  unterrichtet  werden,  während ­
  die  übrigen  mit  stillen  Uebungen  beschäftigt ­
  sind.  In  den  Städten  dagegen,
besonders  in  den  grösseren,  ist  die  Klasseneinteilung ­
  vollständiger  geordnet,  sodass
jede  Klasse  von  einem  besonderen  Lehrer
unterrichtet  wird.
Die  Lehrgegenstände  sind:  Religion,
Schwedische  Sprache,  Geschichte  und  Geographie, ­
  Naturlehre,  Geometrie  und  Linearzeichnen, ­
  Rechnen,  Schreiben,  Gartenbau,
Gesang  und  Gymnastik.
Von  diesen  Lehrgegenständen  kommen
in  den  Kleinschulen  nur  die  ersten  Begriffe
von  Religion,  Lese-  und  Schreibeübungen,
sowie  Kopfrechnen  und  ausserdem  Denkund
  Anschauungsübungen  und  Gesang  vor.
            
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