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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
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dem. G-leichwohl geschieht es sehr selten, 
dass die Schuldistricte dieses Beeilt in An 
wendung bringen. 
Dagegen werden die Kosten von den 
Communen auf folgende Weise bestritten, 
nämlich: für die Aufführung von Schul 
häusern nach denselben Gründen, wie für 
den Bau von Kirchen oder durch Besteue 
rung der Grundstücke, und für die Besol 
dung der Lehrer und die übrigen Ausga 
ben durch eine persönliche Abgabe, die 
aber nicht über 18 Öre für jede steuerpflich 
tige Person sein darf, und wenn dies nicht 
hinreicht und keine andern Mittel vorhan 
den sind, durch Besteuerung nach densel 
ben Grundsätzen, welche für die übrigen 
communalen Steuern angenommen sind. 
Als Unterstützung zur Bestreitung der 
Kosten des Schulwesens erhalten die Com 
munen unter gewissen Bedingungen Bei 
träge aus Staatsmitteln. Diese Beiträge be 
zwecken hauptsächlich die Besoldung der 
Lehrer und betragen für jede höhere Volks 
schule höchstens 1,000 B:dr, för jede eigent 
liche Volksschule mit examinirtem Lehrer 
oder Lehrerin, welche volle Besoldung be 
ziehen und acht Monate im Jahre Unter 
richt ertheilen, höchstens 250 B:dr 1 ), und 
für jeden der übrigen Lehrer und Lehre 
rinnen höchstens 75 B:dr im Jahre. 
Ausserdem werden von Staatsmitteln 
besondere Unterstützungen an arme Ge 
meinden bewilligt und die Einkäufe der 
Schulmaterialien dadurch ermässigt, dass 
solche Materialien mit Verwendung eines 
Staatsanschlages ausgearbeitet werden und 
darauf zu herabgesetzten Preisen den Schu 
len zugänglich sind. 
Die Kosten für die Ausbildung der 
Volksschullehrer und die Inspection über 
die Volksschulen werden ganz aus Staats 
mitteln bestritten, und zu der Pensionirung 
der Lehrer hat der Staat theils durch einen 
einmaligen Anschlag zur Bildung eines 
Grundfonds, theils durch einen jährlichen 
Unterhalt beigetragen. 
Der bedeutendste Theil der Ausgaben 
für den Volksunterricht ist zu der Besol 
dung der Lehrer und Lehrerinnen erfor 
derlich. 
Im Jahre 1871 haben die Kosten hierzu 
betragen: für die ordentlichen Lehrer und 
Lehrerinnen an den Volksschulen: 
Jetzt höchstens 300 R:dr. 
Eigentliche Besoldung 1,505,848 R:dr 59 Öre 
Kuhfutter 181,099 » 12 » 
Feuerung 177,009 » 98 » 
1,863,957 R:dr69 Öre 
und für Hülfslehrerin- 
nen sowie für Klein- 
schulen-Lehrer und 
Lehrerinnen 870,884 » 65 )> 
oder etwas über die Hälfte von dem zur 
Besoldung der ordentlichen Lehrer und 
Lehrerinnen erforderlichen Beträge. Zu 
sammen betrugen also die Besoldungskosten 
2,734,842 R:dr 34 Öre, wovon die Com 
munen selbst 1,907,504 R:dr 97 Öre her 
gaben. Zu diesen Kosten für die Com 
munen müssen ferner noch die Abgaben 
für die Unterhaltung der Schullocale u. a. 
m. gelegt werden, welche 1871 betru 
gen 493,987 R:dr 87 Öre 
und zu Material .... 172,434 » 74 » 
so dass die ganzen Ausgaben der Com 
munen für das Schulwesen 1871 betrugen: 
2,573,927 R:dr '58 Öre. 
Die Ausgaben des Staates im Jahre 
1871 betrugen: 
Beiträge zur Besoldung der Volks- und 
Kleinschulenlehrer R:dr 946,822 
für die Volksschullehrer- 
Seminare » 146,50c 1 ) 
» die Volksschulen-In- 
spection » 40,000 
» die höheren Volks 
schulen » 10,000 
» Unterrichtsmaterial... » 10,000 
» Unterstützung armer 
Gemeinden » 20,000 
» Pensionirung der Leh 
rer » 30,000 
Summa R:dr 1,203,322. 
Die Ausgaben für das Volksschulenwesen 
betragen also, wenn man zu den Ausgaben 
der Communen... 2,573,927 R:dr 58 Öre 
die Staatsanschläge 
legt mit 1,203,322 » — » 
zusammen 3,777,249 R:dr 58 Öre 
') Zu diesen 3 Anschlägen ist jährlich für die 
Zeit von und mit dem Jahre 1872 eine Zulage 
von zusammen 172,678 R:dr bewilligt, so 
dass von und mit dem erwähnten Jahre die 
Staatsanschläge für den Volksunterricht R:dr 
1,380,000 betragen, welche Summe dem 
Reichstagsbeschlusse 1873 gemäss von und 
mit dem Jahre 1874 noch um 200,000 R:dr 
vermehrt wird.
	        
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