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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

OE, XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
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Die sämmtlichen Elementarschulen des 
Staates sind in sofern von gleicher Art, 
als in allen der Unterricht und die Uebun- 
gen nach gleichem Plane und gleichen 
Grundsätzen mitgetheilt werden; dagegen 
werden sie mit Rücksicht auf das ver 
schiedene Mass der Kenntnisse, welches den 
Zöglingen beigebracht werden soll, und 
nach der darauf beruhenden Klassenzahl in 
den Schulen in höhere (vollständige) und 
untere eingetheilt. 
Die höheren Elementarschulen haben 7 
Klassen und sind theils solche, in deren 2 
obersten Klassen in allen zu den Elemen 
tarschulen gehörenden Gegenständen Unter 
richt ertheilt wird, theils solche, wo in den 
erwähnten Klassen nur in denjenigen Ge 
genständen Unterricht ertheilt wird, welche 
zu der Realbildung gehören.' Von diesen 
aber giebt es jetzt nur noch eine. 
Die unteren Elementarschulen sind solche, 
welche in geringerem Umfange denjenigen 
Unterricht ertheilen, welcher in den höhe 
ren fortgesetzt und mit dem für die Ele 
mentarschulen bestimmten Masse abge 
schlossen wird. Mit Rücksicht auf die An 
zahl der Klassen sind sie 5-, 3- oder 2- 
klassige. 
Ausser den eigentlichen Elementarschu 
len giebt cs 21 sog. Pädagogien mit haupt 
sächlich gleichen Zwecken wie die unteren 
Elementarschulen. Die wichtigste Abwei 
chung von diesen besteht darin, dass die 
Unterrichtsgegenstände und die Lehrcurse 
nicht an den Unterrichtsplan der Elemen 
tarschulen gebunden sind, sondern auf den 
Vorschlag des Rectors von dem Ephorus 
bestimmt werden. Sie haben 1 2 Lehrer 
in den Unterrichtsgegenständen, und die 
halbe Anzahl hat ausserdem noch Lehrer 
in der Musik und Gymnastik. 
Die ganze Anzahl der Elementarschu 
len des Staates beträgt 77 und der Päda 
gogien 21. Von den ersteren sind 31 voll 
ständige, 21 5klassige, 16 3klassigc und 
9 2klassige. Die sämmtlichen Schulen sind 
in Städten oder Flecken, keine auf dem 
platten Lande. 
Der vollständige Schulcursus umfasst 
eine Zeit von 9 Jahren. Die jährliche Unter 
richtszeit besteht in 36 Wochen, vertheilt 
in 2 Termine, Herbst- und Frühlingstei- 
min. Der Herbsttermin, welcher am Ende 
des August beginnt und in der Mitte des 
December abgeschlossen wird, dauert etwa 
16 Wochen; der Frühlingstermin dauert 
etwa 20 Wochen von der Mitte des Januar 
bis zum Anfang des Juni, wo das Schul 
jahr endigt, und begreift auch 1 Ferien 
woche zu Ostern. Die Anzahl der Unter 
richtsstunden in der Woche ist für jede 
Klasse 30 bis 32 ausser denjenigen, die 
zu dem Gesang und der Gymnastik erfor 
derlich sind, sowie auch für den wahl 
freien Unterricht im Hebräischen und Eng 
lischen in der 7ten (höchsten) Klasse so 
wie im Zeichnen in der 7ten, 6ten und 5ten 
Klasse, alles in der klassischen Linie, und 
im Instrumentalspielen in allen Klassen der 
Schule für beide Linien. Der obligatori 
schen Gesang- und Gymnastikstunden sind 
5—7 in der Woche. Angemerkt muss 
werden, dass der Rector das Recht hat, 
den Zöglingen der höchsten Klasse in je 
dem Monate höchstens 3 Tage Schulfrei 
heit zu geben, wenn er solches für nöthig 
erachtet. Diese Freiheit ist für die be 
besonderen Studien der Zöglinge bestimmt. 
Die tägliche Unterrichtszeit, 6—6 1 / 2 Stun 
den, ist nach lokalen Umständen bei den 
verschiedenen Schulen verschieden ange 
ordnet. Bei der Mehrzahl derselben findet 
man folgende Anordnung: von 7 bis 9 und 
von 11 bis 2 Uhr, sowie an 2 Nachmitta 
gen von 4 bis 5 Uhr. Hierzu kommen 
die Uebungsstunden, welche im Allgemei 
nen auf die Nachmittage verlegt sind. Vor 
dem Anfänge und nach der Beendigung des 
Unterrichts versammeln sich an jedem Tage 
die Zöglinge zum Gebet. Die Zeit, welche 
dazu verwendet wird, täglich etwa l / 2 
Stunde, ist nicht mit in die Unterrichtszeit 
einberechnet. 
In den vollständigen Elementarschulen 
wird der Unterricht in 7 besonderen Klas 
sen ertheilt, von denen die 5 untersten 
(1—5) einjährige und die beiden höchsten 
(6—7) zweijährige Lehrcurse haben. In 
der ersten (untersten) Klasse ist der Un 
terricht gemeinschaftlich für die sämmt 
lichen Zöglinge in allen Gegenständen; von 
und mit der zweiten Klasse theilt sich der 
Unterricht in 2 Linien, nämlich 1, die 
klassische Linie mit klassischen Sprachen 
und Mathematik zu Hauptunterrichtsgegen 
ständen, und 2, die reale Linie ohne Un 
terricht in den klassischen Sprachen, aber 
desto mehr Stunden in den Realgegenstän 
den, besonders Mathematik, fremden le-
	        
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