OE, XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
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Die sämmtlichen Elementarschulen des
Staates sind in sofern von gleicher Art,
als in allen der Unterricht und die Uebun-
gen nach gleichem Plane und gleichen
Grundsätzen mitgetheilt werden; dagegen
werden sie mit Rücksicht auf das ver
schiedene Mass der Kenntnisse, welches den
Zöglingen beigebracht werden soll, und
nach der darauf beruhenden Klassenzahl in
den Schulen in höhere (vollständige) und
untere eingetheilt.
Die höheren Elementarschulen haben 7
Klassen und sind theils solche, in deren 2
obersten Klassen in allen zu den Elemen
tarschulen gehörenden Gegenständen Unter
richt ertheilt wird, theils solche, wo in den
erwähnten Klassen nur in denjenigen Ge
genständen Unterricht ertheilt wird, welche
zu der Realbildung gehören.' Von diesen
aber giebt es jetzt nur noch eine.
Die unteren Elementarschulen sind solche,
welche in geringerem Umfange denjenigen
Unterricht ertheilen, welcher in den höhe
ren fortgesetzt und mit dem für die Ele
mentarschulen bestimmten Masse abge
schlossen wird. Mit Rücksicht auf die An
zahl der Klassen sind sie 5-, 3- oder 2-
klassige.
Ausser den eigentlichen Elementarschu
len giebt cs 21 sog. Pädagogien mit haupt
sächlich gleichen Zwecken wie die unteren
Elementarschulen. Die wichtigste Abwei
chung von diesen besteht darin, dass die
Unterrichtsgegenstände und die Lehrcurse
nicht an den Unterrichtsplan der Elemen
tarschulen gebunden sind, sondern auf den
Vorschlag des Rectors von dem Ephorus
bestimmt werden. Sie haben 1 2 Lehrer
in den Unterrichtsgegenständen, und die
halbe Anzahl hat ausserdem noch Lehrer
in der Musik und Gymnastik.
Die ganze Anzahl der Elementarschu
len des Staates beträgt 77 und der Päda
gogien 21. Von den ersteren sind 31 voll
ständige, 21 5klassige, 16 3klassigc und
9 2klassige. Die sämmtlichen Schulen sind
in Städten oder Flecken, keine auf dem
platten Lande.
Der vollständige Schulcursus umfasst
eine Zeit von 9 Jahren. Die jährliche Unter
richtszeit besteht in 36 Wochen, vertheilt
in 2 Termine, Herbst- und Frühlingstei-
min. Der Herbsttermin, welcher am Ende
des August beginnt und in der Mitte des
December abgeschlossen wird, dauert etwa
16 Wochen; der Frühlingstermin dauert
etwa 20 Wochen von der Mitte des Januar
bis zum Anfang des Juni, wo das Schul
jahr endigt, und begreift auch 1 Ferien
woche zu Ostern. Die Anzahl der Unter
richtsstunden in der Woche ist für jede
Klasse 30 bis 32 ausser denjenigen, die
zu dem Gesang und der Gymnastik erfor
derlich sind, sowie auch für den wahl
freien Unterricht im Hebräischen und Eng
lischen in der 7ten (höchsten) Klasse so
wie im Zeichnen in der 7ten, 6ten und 5ten
Klasse, alles in der klassischen Linie, und
im Instrumentalspielen in allen Klassen der
Schule für beide Linien. Der obligatori
schen Gesang- und Gymnastikstunden sind
5—7 in der Woche. Angemerkt muss
werden, dass der Rector das Recht hat,
den Zöglingen der höchsten Klasse in je
dem Monate höchstens 3 Tage Schulfrei
heit zu geben, wenn er solches für nöthig
erachtet. Diese Freiheit ist für die be
besonderen Studien der Zöglinge bestimmt.
Die tägliche Unterrichtszeit, 6—6 1 / 2 Stun
den, ist nach lokalen Umständen bei den
verschiedenen Schulen verschieden ange
ordnet. Bei der Mehrzahl derselben findet
man folgende Anordnung: von 7 bis 9 und
von 11 bis 2 Uhr, sowie an 2 Nachmitta
gen von 4 bis 5 Uhr. Hierzu kommen
die Uebungsstunden, welche im Allgemei
nen auf die Nachmittage verlegt sind. Vor
dem Anfänge und nach der Beendigung des
Unterrichts versammeln sich an jedem Tage
die Zöglinge zum Gebet. Die Zeit, welche
dazu verwendet wird, täglich etwa l / 2
Stunde, ist nicht mit in die Unterrichtszeit
einberechnet.
In den vollständigen Elementarschulen
wird der Unterricht in 7 besonderen Klas
sen ertheilt, von denen die 5 untersten
(1—5) einjährige und die beiden höchsten
(6—7) zweijährige Lehrcurse haben. In
der ersten (untersten) Klasse ist der Un
terricht gemeinschaftlich für die sämmt
lichen Zöglinge in allen Gegenständen; von
und mit der zweiten Klasse theilt sich der
Unterricht in 2 Linien, nämlich 1, die
klassische Linie mit klassischen Sprachen
und Mathematik zu Hauptunterrichtsgegen
ständen, und 2, die reale Linie ohne Un
terricht in den klassischen Sprachen, aber
desto mehr Stunden in den Realgegenstän
den, besonders Mathematik, fremden le-